Niederländische Arbeitsvisumbestimmungen: Genehmigungen, Sponsoren und Gehalt

Ein Reisepass und eine kleine niederländische Flagge neben einer Tasse Kaffee auf einem Schreibtisch veranschaulichen die Anforderungen für ein niederländisches Arbeitsvisum.

Die Anforderungen an ein Arbeitsvisum in den Niederlanden hängen in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können ohne Arbeitserlaubnis hier leben und arbeiten. Alle anderen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung erlaubt. In den meisten Fällen wird diese vom Arbeitgeber und nicht vom Arbeitnehmer beantragt. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, hängt dann vom jeweiligen Visumweg ab: Das Programm für hochqualifizierte Migranten und die Blaue Karte EU sind gehaltsabhängig, während bei anderen Programmen die Stelle, die Forschungsposition oder der Businessplan geprüft werden. Arbeitgeber, die Mitarbeiter von außerhalb der EU für mehr als 90 Tage einstellen, benötigen in der Regel eine einzige Aufenthaltserlaubnis (GVVA).

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis für die Niederlande?

Nur Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt, und in der Regel benötigt auch ihr Arbeitgeber eine Genehmigung.

Das niederländische Einwanderungsrecht teilt Antragsteller in zwei Gruppen ein, und fast alle praktischen Fragen hängen davon ab, welcher Gruppe man angehört. Die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige sind im Ausländergesetz 2000 (Vreemdelingenwet 2000) und im Gesetz über die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger (Wet arbeid vreemdelingen) festgelegt und werden vom Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND) und, für bestimmte Genehmigungen, von der Arbeitnehmerversicherungsagentur (UWV) angewendet.

Bürger eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie benötigen weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis, ihr Arbeitgeber braucht keine Genehmigung, und sie können jede Arbeit unter den gleichen Bedingungen wie niederländische Staatsangehörige ausüben. Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist jedoch weiterhin erforderlich, sobald der Aufenthalt vier Monate überschreitet. Diese Anmeldung führt zur Vergabe der Bürgerservicenummer (BSN), ohne die keine ordnungsgemäße Bezahlung, Versicherung oder Besteuerung möglich ist.

Drittstaatsangehörige benötigen eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis, und in der Regel benötigt auch der Arbeitgeber eine Genehmigung. Es gibt drei Hauptmodelle. Im Rahmen des Programms für hochqualifizierte Migranten und der Blauen Karte EU berechtigt die Aufenthaltserlaubnis selbst zur Arbeitsaufnahme; eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, sofern der Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor ist. Für Tätigkeiten, die nicht als hochqualifiziert gelten, beantragt der Arbeitgeber eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA), für die das UWV die Arbeitsmarktlage prüft. Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten oder wenn der Arbeitnehmer bereits eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck besitzt, beantragt der Arbeitgeber beim UWV eine separate Arbeitserlaubnis (TWV).

Internationaler Profi bereitet einen Antrag auf ein niederländisches Arbeitsvisum vor

Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Wege GVVA und TWV eine Arbeitsmarktprüfung beinhalten. Das UWV genehmigt die Beschäftigung nur, wenn in den Niederlanden oder im übrigen EWR kein geeigneter Kandidat verfügbar ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Stelle registriert und vor Antragstellung über einen bestimmten Zeitraum hinweg öffentlich ausgeschrieben worden sein muss. Ablehnungen aus diesem Grund sind häufig und der Grund, warum die meisten Arbeitgeber, sofern möglich, auf den Weg über hochqualifizierte Zuwanderer zurückgreifen. Das Programm für hochqualifizierte Zuwanderer und die Blaue Karte EU beinhalten keinerlei Arbeitsmarktprüfung, was sie gerade deshalb so attraktiv macht.

Warum muss Ihr Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor sein?

Für das Programm für hochqualifizierte Migranten und die meisten anderen Beschäftigungswege kann nur ein anerkannter Bürge (Erkend Referent) einen Antrag für Sie stellen. Ihr Aufenthaltsstatus hängt dann von diesem Arbeitgeber ab.

Bei den meisten beschäftigungsbezogenen Einwanderungswegen wird der Antrag nicht vom Migranten selbst gestellt, sondern vom Arbeitgeber, der bei der Einwanderungsbehörde (IND) als anerkannter Sponsor (erkend referent) registriert sein muss. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag, nachdem die IND die Kontinuität und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sowie die Zuverlässigkeit des Unternehmens und der dahinterstehenden Personen geprüft hat. Hierfür wird eine Gebühr erhoben.

Die Anerkennung bietet zwei praktische Vorteile. Die IND bearbeitet Anträge anerkannter Sponsoren auf Grundlage deren eigener Erklärung, wodurch deutlich weniger Unterlagen im Vorfeld eingereicht werden müssen und Entscheidungen wesentlich schneller als gesetzlich vorgeschrieben getroffen werden. Im Gegenzug übernimmt der Sponsor fortlaufende Pflichten: die Verpflichtung, die IND über relevante Änderungen wie das Ende des Arbeitsverhältnisses oder eine Gehaltsänderung zu informieren, die Aufbewahrungspflicht für die Akte für fünf Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu einer Geldbuße, zum Entzug der Anerkennung und zum Widerruf der Aufenthaltserlaubnis des geförderten Mitarbeiters führen.

Für Arbeitnehmer hat dies eine unangenehme Folge: Ihr Aufenthaltsstatus ist an Ihren Arbeitgeber gebunden. Bei einem Jobwechsel muss der neue Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor sein, und Sie müssen vor Arbeitsbeginn einen neuen Antrag stellen. Im Falle einer Kündigung oder Entlassung muss die Einwanderungsbehörde (IND) benachrichtigt werden, und die Aufenthaltserlaubnis wird – vorbehaltlich der unten beschriebenen Suchfrist – widerrufen. Die Überprüfung, ob ein potenzieller Arbeitgeber tatsächlich im öffentlichen Register der anerkannten Sponsoren der IND eingetragen ist, dauert nur fünf Minuten und erspart viel Ärger.

Welche Genehmigung passt zu Ihrer Situation?

Das hängt von Ihrem Beruf, Ihrem Gehalt und Ihren Plänen ab. Die wichtigsten Wege sind das Programm für hochqualifizierte Migranten, die Blaue Karte EU, die konzerninterne Versetzung, die Forschungserlaubnis, das Orientierungsjahr, die Aufenthaltserlaubnis für Existenzgründer und Selbstständige sowie die einheitliche Aufenthaltserlaubnis.

Die Niederlande kennen kein einheitliches Arbeitsvisum. Stattdessen gibt es verschiedene Aufenthaltsgenehmigungen mit jeweils eigenen Bedingungen. Die Wahl der falschen Genehmigung ist der häufigste Grund für die Ablehnung eines Antrags. Die folgende Tabelle zeigt die Aufenthaltsgenehmigungen, die fast alle arbeitsbezogenen Anträge abdecken.

Route Für wen es gedacht ist und was es testet
Hochqualifizierter Migrant (Kennismigrant) Mitarbeiter, die von einem anerkannten Arbeitgeber eingestellt werden. Die Eignung wird fast ausschließlich anhand des monatlichen Bruttogehalts geprüft, wobei für Bewerber unter 30 Jahren und für Hochschulabsolventen niederländischer Hochschulen niedrigere Anforderungen gelten. Es ist kein Hochschulabschluss und keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren oder vergleichbarer Berufserfahrung in definierten IKT-Berufen. Es gibt eine eigene Gehaltsschwelle, die für Hochschulabsolventen reduziert ist, und der Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat wird erleichtert.
Innerkonzernlicher Transferempfänger (ICT) Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende, die innerhalb einer Unternehmensgruppe auf Grundlage der EU-Richtlinie über konzerninterne Versetzungen in eine niederländische Gesellschaft versetzt werden, können dies tun. Voraussetzung ist eine vorherige Beschäftigung innerhalb der Unternehmensgruppe und eine festgelegte maximale Dauer.
Forscher Forscher mit einer Gastvereinbarung mit einer gemäß der EU-Richtlinie über Forschung und Studium anerkannten Einrichtung. Die Einrichtung, kein kommerzieller Arbeitgeber, fungiert als Sponsor.
Orientierungsjahr (zoekjaar) Absolventen niederländischer Hochschulen und Inhaber eines anerkannten ausländischen Abschlusses erhalten ein Jahr lang freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Arbeitgeber benötigen weder einen Sponsor noch eine Arbeitserlaubnis. Die Bewerbung muss innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss erfolgen.
Start-up-Genehmigung Gründer eines innovativen Unternehmens arbeiten mit einem von der niederländischen Unternehmensagentur anerkannten Berater zusammen. Die Förderung ist zeitlich befristet; im Anschluss daran muss der Gründer in die Selbstständigkeit wechseln.
Selbstständiger Unternehmer, die nicht dem klassischen Start-up-Konzept entsprechen. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems, das die persönliche Erfahrung, den Businessplan und den Mehrwert für die niederländische Wirtschaft berücksichtigt, in Absprache mit der niederländischen Unternehmensagentur.
Einzelgenehmigung (GVVA) Beschäftigung, die nicht als hochqualifiziert gilt. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, die UWV führt die Arbeitsmarktprüfung durch, und die Arbeitserlaubnis ist an diesen spezifischen Arbeitgeber und diese Stelle gebunden.

Zwei dieser Optionen sollten Sie sich genauer ansehen, bevor Sie sich festlegen. Das niederländische Programm für hochqualifizierte Migranten ist der schnellste und flexibelste Weg, wenn Ihr Gehalt die Einkommensgrenze überschreitet, allerdings sind Sie dadurch an einen Sponsor gebunden. Die EU Blue Card erfordert eine formale Qualifikation oder, im IT-Bereich, vergleichbare Berufserfahrung. Sie ist jedoch die bessere Wahl, wenn Sie in mehr als einem Mitgliedstaat arbeiten möchten, da Aufenthaltszeiten mit einer Blue Card für den langfristigen Aufenthaltsstatus in der gesamten Union angerechnet werden. Gründer sollten unsere Hinweise zum Start-up-Visum für ausländische Gründer lesen , bevor sie annehmen, dass die Selbstständigkeit die einzige Möglichkeit ist. Einen detaillierteren Vergleich der Kategorien finden Sie in unserer Übersicht zu Arbeitsgenehmigungen für die Niederlande.

Überblick über die niederländischen Arbeitserlaubniskategorien für Nicht-EU-Bürger

Wie wendet die IND die Gehaltsbedingung an?

Streng genommen. Es vergleicht das in Ihrem Vertrag festgelegte monatliche Bruttogehalt, ohne Urlaubsanspruch, mit dem Schwellenwert für Ihre Kategorie und lehnt den Antrag ab, wenn das Gehalt niedriger ist.

Das Gehaltskriterium entscheidet über Erfolg oder Misserfolg der meisten Anträge hochqualifizierter Migranten und wird strenger angewendet, als Neuankömmlinge erwarten. Die Einwanderungsbehörde (IND) gewichtet weder Ihre Berufserfahrung, Ihre Branche noch Ihre Berufsbezeichnung im Verhältnis zum Gehalt. Sie prüft lediglich die im Arbeitsvertrag festgelegte Gehaltsgrenze. Liegt das Gehalt darunter, wird der Antrag abgelehnt.

Die Schwellenwerte ändern sich jährlich: Sie werden per Ministerialverordnung angepasst und vom IND veröffentlicht, in der Regel ab dem 1. Januar eines jeden Jahres. Es gelten unterschiedliche Beträge für Antragsteller ab 30 Jahren, Antragsteller unter 30 Jahren, Hochschulabsolventen, die während ihres Orientierungsjahres eine Stelle gefunden haben, Inhaber einer EU Blue Card und Schlüsselpersonal von Start-ups. Die Zahlen sind stets der vom IND veröffentlichten Tabelle für das Jahr der Antragstellung zu entnehmen und nicht den Angaben von Jobportalen.

Welche Gehaltsgrenzen gelten für 2026?

Die unten aufgeführten IND-Beträge gelten ab dem 1. Januar 2026. Es handelt sich um monatliche Bruttobeträge, ohne den 8%igen Urlaubsgeldzuschuss.

KategorieBruttomonatsgehalt 2026
Hochqualifizierter Migrant (Kennismigrant), 30 Jahre oder älter5,942 €
Hochqualifizierter Migrant, unter 30 Jahren4,357 €
Hochqualifizierter Migrant, reduzierte Kriterien (z. B. nach dem Orientierungsjahr)3,122 €
Blaue Karte EU5,942 €
EU Blue Card, reduziertes Kriterium4,754 €
Unverzichtbares Start-up-Personal3,122 €

Die Beträge ändern sich erneut am 1. Januar 2027. Prüfen Sie die IND-Tabelle der erforderlichen Beträge, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.

Vier Anwendungsbereiche bereiten in der Praxis die meisten Probleme.

  • Brutto, fest und garantiert. Nur ein festes, schriftlich vereinbartes und monatlich ausgezahltes Gehalt zählt. Leistungsabhängige Boni, Spesenpauschalen oder Aktienoptionen werden nicht angerechnet, selbst wenn sie regelmäßig gezahlt werden.

  • Urlaubsgeld ist nicht automatisch enthalten. Niederländische Arbeitnehmer haben zusätzlich zu ihrem Gehalt Anspruch auf gesetzliches Urlaubsgeld. Die IND veröffentlicht Schwellenwerte, ab denen dieses Urlaubsgeld nicht enthalten ist. Daher kann ein Vertrag, der ein Jahresgehalt inklusive Urlaubsgeld vorsieht, zwar den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, aber dennoch gegen diese verstoßen.

  • Teilzeitarbeit reduziert den Schwellenwert nicht. Der Betrag ist ein monatlicher Betrag und wird nicht anteilig gekürzt. Auch bei einem Teilzeitvertrag muss der volle Betrag erreicht werden.

  • Das Gehalt muss marktgerecht sein. Liegt es über der Gehaltsgrenze, kann die IND prüfen, ob es für die Position und die Branche üblich ist. Eine Juniorposition, die genau mit der Gehaltsgrenze vergütet wird, in einer Branche, in der vergleichbare Positionen deutlich schlechter bezahlt werden, wirft Fragen auf.

Die Gehaltsbedingung muss für die gesamte Gültigkeitsdauer der Genehmigung erfüllt sein, nicht nur am Tag der Antragstellung. Sollte Ihr Gehalt unter die Grenze fallen, beispielsweise weil Sie eine schlechter bezahlte Stelle annehmen oder Ihre Arbeitszeit reduzieren, muss der Bürge dies melden, und die Genehmigung kann widerrufen werden. Das Überschreiten einer Altersgrenze wirkt sich positiv aus: Sobald Sie mit einem niedrigeren Gehalt als der für Antragsteller unter 30 Jahren geltenden Grenze zugelassen wurden, gilt dieser niedrigere Betrag auch für diese Beschäftigung.

Arbeitsvertrag und Gehaltsbedingungen für eine niederländische Genehmigung für hochqualifizierte Migranten

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Ihr Arbeitgeber stellt beim IND einen Antrag sowohl für das Einreisevisum (MVV), falls erforderlich, als auch für die Aufenthaltserlaubnis. Anschließend holen Sie das MVV ab, reisen in die Niederlande, melden sich bei der Gemeinde an und holen Ihre Aufenthaltserlaubnis ab.

Die meisten Arbeitsanträge durchlaufen ein kombiniertes Verfahren, das sogenannte Einreise- und Aufenthaltsverfahren (Toegang en Verblijf, TEV). Ein einziger Antrag umfasst sowohl die vorläufige Aufenthaltserlaubnis, die zur Einreise in die Niederlande berechtigt (Machtiging tot voorlopig verblijf, MVV), als auch die eigentliche Aufenthaltserlaubnis. Staatsangehörige bestimmter Länder sind von der MVV-Pflicht befreit und beantragen lediglich die Aufenthaltserlaubnis.

Sobald die Rollen klar sind, ist der Ablauf unkompliziert. Der Arbeitgeber, als anerkannter Sponsor, reicht den Antrag beim IND ein und entrichtet die gesetzliche Gebühr. Das IND prüft den Antrag und stützt sich im Falle eines anerkannten Sponsors weitgehend auf dessen Erklärung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Genehmigung holt der Antragsteller, der eine MVV benötigt, diese bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland oder Land des gewöhnlichen Aufenthalts ab und muss innerhalb der Gültigkeitsdauer in die Niederlande reisen. Nach der Ankunft meldet sich der Antragsteller bei der Gemeinde an, die die BSN ausstellt, und begibt sich zu einem IND-Schalter, um seine biometrischen Daten abzugeben und die Aufenthaltserlaubniskarte abzuholen. Sofern die Staatsangehörigkeit dies erfordert, muss nach der Ankunft ein Tuberkulosetest durchgeführt werden; diese Verpflichtung wird im Antragsverfahren schriftlich bestätigt.

Ihr Beitrag besteht in der Dokumentation, und es ist wichtig, dass diese präzise ist. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen in der Regel legalisiert werden, entweder durch eine Apostille, wenn das Land dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten ist, oder durch die konsularische Legalisierungskette, wenn dies nicht der Fall ist. Eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich, es sei denn, das Dokument ist in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst. Die Legalisierung ist der Schritt, der den Zeitplan am häufigsten um Wochen verlängert, da sie im Ursprungsland erfolgt und nicht von den Niederlanden aus beschleunigt werden kann.

Die Kernakte besteht in der Regel aus einem Reisepass, der weit über den geplanten Arbeitsbeginn hinaus gültig ist, mit Kopien aller Seiten, die persönliche Daten, Stempel oder Visa enthalten; dem unterzeichneten Arbeitsvertrag, aus dem die Funktion und das monatliche Bruttogehalt hervorgehen; einem Nachweis über Qualifikationen, sofern diese für die jeweilige Route erforderlich sind, legalisiert und übersetzt; dem Führungszeugnis, einer Standarderklärung über Vorstrafen; und gegebenenfalls legalisierten Personenstandsurkunden für mitreisende Familienmitglieder.

Wie lange dauert es, und was passiert, wenn die IND sich verspätet oder die Bearbeitung verweigert?

Die IND muss innerhalb von 90 Tagen entscheiden, Anträge von anerkannten Sponsoren werden jedoch oft deutlich schneller bearbeitet. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen.

Die IND hat eine gesetzliche Bearbeitungszeit von neunzig Tagen für TEV-Anträge. In der Praxis werden Anträge von anerkannten Sponsoren für hochqualifizierte Migranten häufig in einem Bruchteil dieser Zeit entschieden, da die inhaltliche Prüfung begrenzt ist. Betrachten Sie neunzig Tage als gesetzliche Höchstfrist und nicht als voraussichtliche Wartezeit. Planen Sie Ihren Arbeitsbeginn jedoch nicht auf der Annahme einer schnellstmöglichen Bearbeitung.

Die Bearbeitungszeit beginnt erst nach Eingang eines vollständigen Antrags. Die Einwanderungsbehörde (IND) kann die Bearbeitung aussetzen, solange fehlende Unterlagen benötigt werden. Verzögerungen entstehen daher fast immer durch Fehler seitens des Antragstellers: ein zu früh ablaufender Reisepass, ein noch nicht legalisiertes Diplom, ein Vertrag mit Jahresgehalt statt monatlichem Bruttogehalt oder eine nicht mitgeteilte Adressänderung. Wird die Bearbeitungszeit überschritten, kann man der IND eine schriftliche Mahnung zukommen lassen und, falls auch nach zwei Wochen noch keine Entscheidung getroffen wurde, gegen die Nichtbeurteilung vor Gericht klagen. Seit dem 15. April 2025 erhebt die IND jedoch keine Strafgebühr (dwangsom) mehr für verspätete Entscheidungen in Einwanderungsfällen. In den meisten Fällen ist ein Anruf des Bürgen oft ausreichend.

Wird der Antrag abgelehnt, handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, gegen die Einspruch eingelegt werden kann. In Einwanderungsangelegenheiten beträgt die Frist für die Einlegung eines Einspruchs oder einer Berufung gemäß Artikel 69 des Ausländergesetzes 2000 vier Wochen, anstatt der allgemeinen sechswöchigen Frist des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Algemene wet bestuursrecht, Awb). Diese Frist ist kurz und strikt: Ein verspäteter Einspruch wird ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig zurückgewiesen. Die Einlegung eines Einspruchs hat nicht automatisch zur Folge, dass die Entscheidung aufgehoben wird; gegebenenfalls ist ein gesonderter Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erforderlich.

Kann Ihre Familie Sie begleiten?

Ja. Ihr Partner und Ihre minderjährigen Kinder können sich gemeinsam mit Ihnen bewerben, und der Partner eines hochqualifizierten Migranten oder eines Inhabers einer Blauen Karte darf ohne separate Arbeitserlaubnis in den Niederlanden arbeiten.

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme berechtigt enge Familienangehörige, zu Ihnen zu ziehen. Deren Anträge werden in der Regel zusammen mit Ihrem vom selben Bürgen eingereicht. Zu dieser Kategorie gehören Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Partner in einer dauerhaften und exklusiven Beziehung sowie minderjährige Kinder, die eindeutig zur Familie gehören. Dokumente, die die Verwandtschaft belegen, wie Heirats- und Geburtsurkunden, müssen – wie Ihre eigenen – legalisiert und übersetzt werden.

Der wichtigste praktische Aspekt ist die Arbeitsmarktsituation des Partners/der Partnerin. Eine Aufenthaltserlaubnis für den Partner/die Partnerin eines hochqualifizierten Migranten/einer hochqualifizierten Migrantin oder eines Inhabers/einer Inhaberin einer Blauen Karte der EU ermöglicht freien Zugang zum Arbeitsmarkt: Der Partner/die Partnerin kann jede beliebige Stelle annehmen, freiberuflich tätig sein oder ein eigenes Unternehmen gründen, und es ist keine Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin erforderlich. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Verfahren, bei denen der Partner/die Partnerin an den Sponsor gebunden ist. Es empfiehlt sich daher, vor dem Umzug der Familie schriftlich bestätigen zu lassen, welche Aufenthaltserlaubnis der Partner/die Partnerin erhalten wird.

Familienangehörige sind von der Haupterlaubnis abhängig. Verliert der Hauptantragsteller sein Aufenthaltsrecht, sind auch die abgeleiteten Erlaubnisse betroffen, vorbehaltlich der Regelungen zum fortgesetzten Aufenthalt nach einem Langzeitaufenthalt, nach dem Scheitern einer Beziehung oder in Fällen häuslicher Gewalt. In diesen Fällen ist eine individuelle Beratung anstelle von Annahmen erforderlich.

Was passiert, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet?

Als hochqualifizierter Migrant haben Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses drei Monate Zeit, um einen neuen, anerkannten Sponsor zu finden.

Der Verlust Ihres Arbeitsplatzes als hochqualifizierter Migrant ist zwar schwerwiegend, führt aber nicht unmittelbar zum Verlust Ihres Aufenthaltsrechts. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einwanderungsbehörde (IND) über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren, woraufhin die IND Ihre Aufenthaltserlaubnis entzieht. Anschließend beginnt eine dreimonatige Suchfrist ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, in der Sie sich bei einem anerkannten Arbeitgeber nach einer neuen Stelle umsehen können. Sollten Sie innerhalb dieser Frist eine Stelle finden und ein neuer Antrag bewilligt werden, bleibt Ihr Aufenthaltsrecht ohne Unterbrechung bestehen.

Zwei Punkte werden leicht übersehen. Die Suchfrist beginnt mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht mit dem Zeitpunkt der Entscheidung der Einwanderungsbehörde (IND). Daher ist es Zeitverschwendung, auf ein Schreiben zu warten. Endet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Aufhebungsvereinbarung, hat deren Formulierung zum Enddatum und zur Freistellung direkten Einfluss auf die tatsächliche Dauer der Suchfrist. Es empfiehlt sich, die Vereinbarung vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen, und zwar nicht nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen.

Die mit einer Arbeitserlaubnis rechtmäßig in den Niederlanden verbrachte Zeit wird für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für die Einbürgerung angerechnet. Aufenthalte mit einer Existenzgründungserlaubnis oder einer Orientierungsjahreserlaubnis werden anders angerechnet als Aufenthalte als hochqualifizierter Migrant. Daher ist es ratsam, die Abfolge der Aufenthaltserlaubnisse zu berücksichtigen und nicht nur die jeweils nächste.

Ist die 30%-Regel Bestandteil Ihrer Genehmigung?

Nein. Die 30%-Regelung ist eine separate Steuerregelung, die von der Steuer- und Zollverwaltung auf gemeinsamen Antrag von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gewährt wird.

Die sogenannte 30%-Regelung ist eine Steuervergünstigung und keine Aufenthaltserlaubnis. Sie wird vom Finanz- und Zollamt (Belastingdienst) auf gemeinsamen Antrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährt. Sie ermöglicht die steuerfreie Auszahlung eines Teils des Gehalts als Erstattung der Mehrkosten für den Lebensunterhalt außerhalb des Heimatlandes.

Die Voraussetzungen sind ein bezahltes Arbeitsverhältnis, eine Anwerbung aus dem Ausland (nachgewiesen durch einen Wohnsitz in mehr als 150 Kilometern Entfernung von der niederländischen Grenze in mindestens 16 der 24 Monate vor Arbeitsbeginn) und spezifische Fachkenntnisse, die anhand einer gesonderten Gehaltsnorm bewertet werden. Der Prozentsatz, die Gehaltsnorm, die maximale Dauer und die Behandlung der Entscheidung im niederländischen System der Steuergutschriften wurden in den letzten Jahren wiederholt angepasst. Eine weitere Senkung des Prozentsatzes tritt 2027 in Kraft. Anträge, die innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsbeginn gestellt werden, gelten ab dem ersten Arbeitstag; spätere Anträge erst ab dem Monat nach der Entscheidung.

Da sich diese Regeln mit jedem Steuerplan ändern und Ihre persönliche Situation beeinflussen, nennen wir hier keine konkreten Zahlen und bieten keine Steuerberatung an. Lassen Sie das Konzept zeitgleich mit Ihrem Aufenthaltsantrag von einem Steuerberater prüfen und stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitsvertrag die Standardklausel enthält, die eine Umverteilung des Gehalts im Falle der Erteilung oder des Widerrufs der Genehmigung ermöglicht.

Benötigen Sie eine Genehmigung für eine Geschäftsreise oder eine Versetzung?

Für Besprechungen und Konferenzen im Rahmen eines Kurzaufenthalts ist in der Regel keine Arbeitserlaubnis erforderlich, für die Ausübung einer Tätigkeit vor Ort hingegen schon. Stellenausschreibungen von Unternehmen aus anderen EU-Ländern müssen im Voraus angemeldet werden.

Nicht jede grenzüberschreitende Tätigkeit erfordert eine Arbeitserlaubnis, und eine dreitägige Reise wie eine Versetzung zu behandeln, ist reine Geldverschwendung. Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen, können mit einem Kurzzeitvisum für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Die Teilnahme an Besprechungen, Verhandlungen oder Konferenzen gilt in der Regel nicht als genehmigungspflichtige Arbeit. Die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit, wie z. B. Installation, Wartung oder die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort, ist hingegen meist genehmigungspflichtig, und die Ausnahmen sind eng gefasst und zeitlich begrenzt.

Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz, die ihre eigenen Mitarbeiter vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in die Niederlande entsenden, gelten gesonderte Regelungen. Das Gesetz über die Beschäftigungsbedingungen entsandter Arbeitnehmer in der Europäischen Union (Wet arbeidsvoorwaarden gedetacheerde werknemers in de Europese Unie) schreibt vor, dass die Entsendung vorab über das nationale Online-Meldeportal gemeldet werden muss. Der ausländische Arbeitgeber ist verpflichtet, die grundlegenden niederländischen Beschäftigungsbedingungen anzuwenden, einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns, des Urlaubsanspruchs, der Arbeitszeitregelungen und etwaiger allgemein gültiger Tarifverträge. Der niederländische Auftraggeber ist seinerseits verpflichtet, die Meldung zu prüfen und etwaige Ungenauigkeiten zu melden. Die Nichtmeldung ist gesondert strafbar und führt bei ausländischen Auftragnehmern weitaus häufiger zu Problemen als die Einwanderungsbestimmungen selbst.

Ist der entsandte Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines Drittstaates, gelten die Entsendebestimmungen und die Einwanderungsbestimmungen gleichzeitig. Der Arbeitnehmer muss über einen gültigen Aufenthalts- und Arbeitsstatus im Entsendemitgliedstaat verfügen und benötigt je nach Dauer und Art der Tätigkeit gegebenenfalls zusätzlich eine niederländische Arbeitserlaubnis. Diese Kombination ist die häufigste Ursache für unerwartete Bußgelder bei Bau- und Montageprojekten.

Welches Risiko gehen Arbeitgeber ein, wenn sie einen Fehler machen?

Für jeden Arbeiter, der ohne die erforderliche Genehmigung beschäftigt wird, droht eine Verwaltungsstrafe, und möglicherweise wird die Einstellung der Arbeiten angeordnet.

Die Bestimmungen für Arbeitsvisa in den Niederlanden werden gegenüber Arbeitgebern mindestens genauso streng durchgesetzt wie gegenüber Arbeitnehmern. Die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne die erforderliche Genehmigung stellt einen Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz dar. Die niederländische Arbeitsbehörde (Nederlandse Arbeidsinspectie) kann in diesem Fall eine Verwaltungsstrafe pro Arbeitnehmer verhängen, bei wiederholten Verstößen fallen höhere Strafen an, und es besteht die Möglichkeit, die Arbeitsaufnahme zu untersagen. Der Arbeitgeberbegriff ist weit gefasst: Auch Unternehmen, die Personal über eine Zeitarbeitsfirma oder einen Subunternehmer einstellen, können für Arbeitnehmer bestraft werden, die sie nie direkt angestellt haben, da die Person, für die die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird, in diesem Fall ebenfalls als Arbeitgeber gilt.

Niederländischer Arbeitgeber prüft Arbeitserlaubnisbestimmungen für internationale Mitarbeiter

Deshalb sind Identitätsprüfungen und die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Personalakten so wichtig. Der Arbeitgeber muss die Identität jedes Arbeitnehmers anhand eines Originalausweises feststellen, eine Kopie in der Verwaltung aufbewahren und diese auf Verlangen vorzeigen können. Eine Kopie des Führerscheins reicht nicht aus, da sie keine Angaben zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsstatus enthält.

Unternehmen, die Arbeitskräfte an Dritte vermitteln, unterliegen zusätzlichen Regelungen. Gemäß dem Gesetz über die Zulassung von Arbeitnehmervermittlern (Wet toelating terbeschikkingstelling van arbeidskrachten, Wtta) benötigen Zeitarbeitsfirmen und andere Anbieter von Leiharbeit eine Zulassung, bevor sie Arbeitskräfte vermitteln dürfen. Die Registrierung bei der Zulassungsbehörde ist vom 1. November bis zum 31. Dezember 2026 möglich, das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2028 durchgesetzt. Sowohl Arbeitnehmervermittler als auch Arbeitnehmervermittler sind betroffen, da die Nutzung eines nicht zugelassenen Arbeitnehmervermittlers selbst verboten ist.

Welche Fehler kosten Bewerber Zeit?

Fünf Fehler verursachen die meisten Verzögerungen und Ablehnungen: fehlender anerkannter Sponsor, ein Gehalt unterhalb der Schwelle, zu früher Arbeitsbeginn, verspätete Legalisierung und Änderungen, die niemand gemeldet hat.

Der erste Schritt besteht darin, eine Stelle anzunehmen, bevor man prüft, ob der Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitgeber entweder zunächst die Anerkennung beantragen, was Zeit und Geld kostet, oder der Antrag muss das vereinfachte Verfahren mit einer Arbeitsmarktprüfung durchlaufen, die möglicherweise fehlschlägt.

Die zweite Methode besteht darin, die Gehaltsschwelle als Jahreswert zu behandeln. Das Kriterium ist ein fester monatlicher Bruttobetrag ohne Urlaubsanspruch, und ein als Jahresgesamtsumme angegebenes Paket erweist sich regelmäßig als zu niedrig, sobald Zulagen und variable Bestandteile abgezogen werden.

Der dritte Grund ist ein zu früher Arbeitsbeginn. Eine Beschäftigung darf erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis oder, in den wenigen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschäftigung während des laufenden Verfahrens erlaubt, nach Einreichung eines Antrags durch einen anerkannten Bürgen aufgenommen werden. Die Aufnahme einer Beschäftigung allein aufgrund einer Genehmigungs-E-Mail stellt einen Verstoß dar, für den der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer die Strafe zahlen muss.

Der vierte Punkt ist die Unterschätzung des Legalisierungsprozesses. Die Legalisierung von Diplomen, Heiratsurkunden und Geburtsurkunden von außerhalb Europas dauert oft länger als die Entscheidung des IND, und dieser Schritt muss vor dem Antrag und nicht parallel dazu eingeleitet werden.

Der fünfte Punkt ist das Verschweigen von Änderungen. Eine Änderung der Berufsbezeichnung, eine Reduzierung der Arbeitszeit, unbezahlter Urlaub, ein Wechsel zu einem anderen Konzernunternehmen oder ein Adresswechsel müssen vom Sponsor gemeldet werden. Viele Genehmigungsentzüge beginnen mit einer Änderung, die niemand gemeldet hat.

Den umfassenderen rechtlichen Rahmen dieser Regeln finden Sie in unserer Übersicht zum niederländischen Einwanderungsrecht.

Zusammenfassend

  • Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz können in den Niederlanden ohne Arbeitserlaubnis arbeiten; alle anderen benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die auch die Arbeitsaufnahme erlaubt.
  • Für das Programm für hochqualifizierte Migranten und die EU Blue Card muss Ihr Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor sein und Ihr festes monatliches Bruttogehalt muss die IND-Schwelle erfüllen.
  • Die IND entscheidet innerhalb von höchstens 90 Tagen; seit dem 15. April 2025 wird bei verspäteter Entscheidung keine Strafzahlung mehr fällig.
  • Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
  • Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, hat ein hochqualifizierter Migrant drei Monate Zeit, einen neuen Sponsor zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich ein Arbeitsvisum, um in den Niederlanden zu arbeiten?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige können ohne Arbeitserlaubnis frei arbeiten. Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen in der Regel eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wobei die geltenden Bestimmungen in erster Linie von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängen.

Was ist die wichtigste Voraussetzung für ein niederländisches Arbeitsvisum?

Für die meisten Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern ist die wichtigste Voraussetzung eine Anstellung bei einem Arbeitgeber, der von der IND als Sponsor (erkend referent) anerkannt ist. Ihr Gehalt muss zudem die für Ihre Aufenthaltserlaubnis festgelegte Grenze erreichen.

Was ist ein anerkannter Sponsor in den Niederlanden?

Ein anerkannter Sponsor ist ein Arbeitgeber, der vom Immigration and Naturalisation Service (IND) zur Anstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland zugelassen ist. Die Zusammenarbeit mit einem anerkannten Sponsor beschleunigt und vereinfacht das Verfahren zur Erlangung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Gibt es einen Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern?

Ja. EU-, EWR- und Schweizer Bürger genießen Freizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Nicht-EU-Bürger müssen einen anderen Weg beschreiten, der einen Bürgen und die entsprechende Genehmigung, beispielsweise im Rahmen des Programms für hochqualifizierte Migranten, erfordert.

Kann ein Anwalt bei der Beantragung eines niederländischen Arbeitsvisums helfen?

Ja. Ein Einwanderungsanwalt kann bestätigen, welche Genehmigung zutrifft, überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber als anerkannter Sponsor gilt, und sicherstellen, dass Ihre Dokumentation den Anforderungen des IND entspricht, wodurch das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen verringert wird.

Law & More Wir beraten Arbeitgeber und internationale Fachkräfte zu Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, dem Status als anerkannter Sponsor sowie zu Einsprüchen gegen Ablehnungen und Rücknahmen. Sie sind sich unsicher, wie Ihre Rechtslage aussieht? Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir informieren Sie innerhalb eines Werktages über Ihre Möglichkeiten.

Rubin van Kersbergen
Ruby van Kersbergen ist Rechtsanwältin bei Law & More in Eindhoven und AmsterdamSie ist spezialisiert auf Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und gesellschaftsrechtliche Dienstleistungen und arbeitet außerdem im Migrationsrecht.

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