Was können Sie als Gläubiger nach einer WSNP-Schuldenrestrukturierung in den Niederlanden noch zurückerhalten? Ein klarer Überblick über Ihre Möglichkeiten zur Rückforderung nach dem Schuldenerlass.

Ein Anwalt prüft in einer Anwaltskanzlei juristische Dokumente – ein Symbol für die Rechte der Gläubiger nach der Schuldenrestrukturierung der WSNP.

Ihr Schuldner hat ein WSNP-Schuldenrestrukturierungsverfahren abgeschlossen und wurde vom Gericht schuldenfrei gestellt. Was bedeutet das für Sie als Gläubiger? In den meisten Fällen: nicht viel. Aber nicht immer. Dieser Artikel erklärt, wie das System funktioniert, welche Ausnahmen gelten und welche Schritte Sie noch unternehmen können.

Das niederländische Gesetz zur Schuldenrestrukturierung natürlicher Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen, WSNP) ist im Konkursgesetz (Faillissementswet, Fw) verankert und findet Anwendung, wenn eine Privatperson ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das Gesetz hat zum Ziel, Schuldnern nach einer Restrukturierungsphase einen finanziellen Neustart zu ermöglichen. Für Gläubiger ist dies mit erheblichen Folgen verbunden: Sobald das Gericht die Schuldenbereinigung gewährt, sind die meisten Forderungen nicht mehr durchsetzbar.

1. Wie lange dauert eine WSNP-Behandlung?

Gemäß Artikel 349a Fw beträgt die Standardlaufzeit für die Schuldenrestrukturierung achtzehn Monate. Das Gericht kann diese auf maximal fünf Jahre verlängern, beispielsweise wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder außergewöhnliche Umstände vorliegen. Während des Verfahrens verwaltet ein vom Gericht bestellter Verwalter die Insolvenzmasse: Er zieht die Einkünfte ein, überwacht den Schuldner und erstattet dem zuständigen Richter regelmäßig Bericht.

Als Gläubiger ist Ihr Einfluss in dieser Phase begrenzt. Sie können Ihre Forderung zur Prüfung einreichen (Art. 349aa Fw) und beim zuständigen Richter Einspruch erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass der Insolvenzverwalter seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt (Art. 317 Fw). Die Kontrolle liegt jedoch beim Gericht und dem Insolvenzverwalter – nicht bei Ihnen.

2. Der unbeschriebene Blatt: Was bedeutet das in der Praxis?

Artikel 358 Fw legt fest, dass Gläubiger nach Gewährung des Schuldenerlasses keine Ansprüche mehr geltend machen können, die unter die Umschuldung fielen. Die Forderung bleibt als sogenannte „natürliche Verpflichtung“ bestehen, ist aber nicht mehr gerichtlich, durch Gerichtsvollzieher oder Pfändungsverfahren einklagbar. Inkassomaßnahmen haben keine weitere Rechtswirkung.

Dies gilt auch für Ansprüche, die während des WSNP-Verfahrens entstanden sind.Sofern sie nicht als Nachlassverbindlichkeiten eingestuft sind, gilt dies auch für die vom Obersten Gerichtshof (Hoge Raad) im Jahr 2024 bestätigte (ECLI:NL:HR:2024:1913). Eine unbezahlte Rechnung, die nach Beginn des WSNP, aber vor dem Zeitpunkt der Tilgung des ausstehenden Betrags ausgestellt wurde, fällt grundsätzlich ebenfalls unter das Verfahren.

Das System ist daher so konzipiert, dass es dem Schuldner umfassenden Schutz bietet. Dies war eine bewusste politische Entscheidung des Gesetzgebers: Ohne einen echten Schuldenerlass würde eine Umschuldung ihren Zweck verfehlen.

3. Die Ausnahmen: Wann ist eine Genesung noch möglich?

Das Rechtswesen Es gibt eine begrenzte Anzahl von Situationen, in denen Ansprüche nicht unter die Regelung zur vollständigen Tilgung fallen. Dies sind die wichtigsten:

a) Ansprüche auf Entschädigung für Straftäter

Ansprüche aus einer strafrechtlichen Verurteilung sind gemäß Artikel 358(4) Fw von der Tilgung ausgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte dies im Jahr 2022 (ECLI:NL:HR:2022:1252). Wenn Ihnen durch eine Straftat, für die Ihr Schuldner verurteilt wurde, ein Schaden entstanden ist, können Sie Ihre Ansprüche auch nach Ablauf des WSNP weiter geltend machen.

b) Hypothekengesicherte Forderungen

Besitzen Sie ein Hypothekenrecht an einer eingetragenen Immobilie (z. B. einem Wohnhaus), die während des WSNP nicht zwangsversteigert wurde, behalten Sie Ihr Vollstreckungsrecht nach Abschluss des Verfahrens. In diesem Fall gilt der Grundsatz der Tilgung nicht für Ihre Forderung, solange die Sicherheit noch nicht verkauft wurde. Dies ergibt sich aus Artikel 358 Absatz 5 Fw und wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt (ECLI:NL:HR:2009:BG7996 und ECLI:NL:HR:2016:1135).

Wird die Immobilie nach Ablauf des WSNP-Programms verkauft und bleibt eine Restschuld bestehen, kann diese vollständig beglichen werden. Erfolgt der Verkauf jedoch während des WSNP-Programms, fällt die Restschuld unter die Regelung zur Schuldenbereinigung.

c) Nachlassverbindlichkeiten

Schulden, die während des WSNP-Verfahrens entstanden sind und als Nachlassverbindlichkeiten gelten, sind von der Umstrukturierung ausgeschlossen. Hierzu zählen typischerweise die Kosten, die dem Verwalter bei der Verwaltung des Nachlasses entstanden sind. Wenn Sie als Gläubiger eine Nachlassverbindlichkeit haben, können Sie diese auch nach Abschluss des Verfahrens einfordern.

d) Studentenkredite

Gemäß Artikel 299a Fw sind Studentendarlehen grundsätzlich vom Anwendungsbereich des WSNP ausgenommen. Dies bedeutet, dass die niederländische Studienfinanzierungsbehörde (DUO) in bestimmten Fällen auch nach Erlass der Schulden noch die Rückzahlung einfordern kann. Es handelt sich hierbei um eine spezifische Ausnahme, die ausschließlich für diese Schuldenkategorie gilt.

4. Was geschieht, wenn der Schuldner Betrug begeht oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Der Schuldenerlass ist kein absolutes Recht. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen während des WSNP-Verfahrens nicht nach, kann der Schuldenerlass verweigert oder nachträglich widerrufen werden.

Vorzeitige Beendigung ohne Neuanfang

Artikel 350(3)(e) Fw ermächtigt das Gericht, das WSNP vorzeitig zu beenden, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt. In diesem Fall werden alle alten Schulden wieder vollumfänglich vollstreckbar. Jüngster Fall Rechtswesen (ECLI:NL:RBDHA:2025:9670 und ECLI:NL:RBDHA:2026:1711) bestätigen, dass Gerichte dieses Rechtsmittel aktiv anwenden, wenn es sich um schwerwiegende Verstöße handelt, wie etwa das Verschweigen von Einkommen oder Bankkonten.

Aufhebung der nachträglichen Tilgung des unbelasteten Leumunds

Artikel 358a Fw räumt Gläubigern die Möglichkeit ein, die Tilgung des Schuldenerlasses nach Beendigung des WSNP widerrufen zu lassen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Schuldner falsche Angaben gemacht oder zum Nachteil der Gläubiger gehandelt hat. Jüngste Urteile des Oberlandesgerichts Arnhem-Leeuwarden (ECLI:NL:GHARL:2025:4351) und des Oberlandesgerichts ’s-Hertogenbosch (ECLI:NL:GHSHE:2025:1444) belegen, dass die Gerichte dieses Rechtsmittel ernst nehmen.

Bei Verdacht auf Betrug handeln Sie umgehend. Während des WSNP können Sie gemäß Artikel 317 Fw einen Antrag an den zuständigen Richter stellen oder den Insolvenzverwalter mit einer Untersuchung beauftragen. Auch die Erstattung einer Strafanzeige ist jederzeit möglich: Die Artikel 341 und 194 des niederländischen Strafgesetzbuches stellen die vorsätzliche Schädigung von Gläubigern unter Strafe.

5. Beachten Sie die Verjährungsfristen: Ihre Rechte können verjähren.

Selbst wenn ein Anspruch nicht unter die Regelung zur Verjährung fällt, bedeutet das nicht, dass man unbegrenzt warten kann. Die Verjährungsfristen laufen weiter. Grundsätzlich verjähren vertragliche Ansprüche nach fünf Jahren (Art. 3:307 BGB), wobei die absolute Höchstfrist zwanzig Jahre beträgt (Art. 3:311 BGB).

Wenn Sie eine hypothekenbesicherte Forderung haben und deren Durchsetzung nach Ablauf der WSNP-Frist verzögern, müssen Sie unbedingt die Verjährungsfrist rechtzeitig unterbrechen. Nach dem Verkauf der Immobilie beginnt die Verjährungsfrist für etwaige Restschulden von neuem (ECLI:NL:HR:2026:231) – aber auch diese Frist läuft irgendwann ab.

Kurz gesagt: Auch nach dem Ende des WSNP sollten Sie Ihre Ansprüche nicht aus den Augen verlieren. Behalten Sie die Verjährungsfristen im Blick und ergreifen Sie gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen, um diese zu unterbrechen.

6. Neustart nach dem Ausschlussverfahren: praktisch ausgeschlossen

Eine häufig gestellte Frage von Gläubigern lautet: Kann ich meine Forderung mit einem Betrag verrechnen, den ich dem Schuldner selbst schulde? Die Antwort lautet grundsätzlich nein. Der Oberste Gerichtshof urteilte 2019 (ECLI:NL:HR:2019:377), dass eine Forderung, die dem Grundsatz der Tilgung unterliegt, lediglich eine natürliche Verbindlichkeit darstellt. Da sie nicht durchsetzbar ist, besteht kein Aufrechnungsrecht gemäß Artikel 6:127(2) des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Eine Aufrechnung ist nur noch möglich, wenn beide Ansprüche vor Beginn des WSNP entstanden sind und die übrigen Voraussetzungen des Artikels 307 Fw erfüllt sind.

7. Internationale Gläubiger: Gilt der Grundsatz der Schuldenbereinigung in der gesamten EU?

Sind Sie ein ausländischer Gläubiger oder hat der Schuldner seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, gilt die EU-Insolvenzverordnung (Verordnung (EU) 2015/848). Gemäß dieser Verordnung ist das WSNP in allen EU-Mitgliedstaaten als Hauptinsolvenzverfahren anerkannt, sofern der Mittelpunkt der Hauptinteressen des Schuldners in den Niederlanden liegt.

Das bedeutet, dass der Schuldenerlass grundsätzlich auch gegenüber ausländischen Gläubigern gilt und in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Wenn Sie Ihren Anspruch im niederländischen WSNP-Verfahren nicht fristgerecht eingereicht haben, können Sie nach dem Schuldenerlass keine Ansprüche mehr geltend machen – weder in den Niederlanden noch anderswo in der EU.

8. Was können Sie als Gläubiger konkret tun?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ihre Möglichkeiten als Gläubiger in einer WSNP-Situation sind zwar begrenzt, aber nicht zu vernachlässigen. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Überprüfung fristgerecht und ordnungsgemäß ein (Art. 349aa Fw). Ein nicht eingereichter Antrag wird dennoch neu bearbeitet.
  • Überwachen Sie das Verfahren aktiv. Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder betrügerisch handelt, ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen über den zuständigen Richter (Art. 317 Fw).
  • Prüfen Sie, ob eine Ausnahme von der Tilgungsbeschränkung vorliegt: Anspruch auf Entschädigung nach einem Strafverfahren, hypothekengesicherte Forderung, Erbschaftsschulden oder Studentendarlehen.
  • Unterbrechen Sie die Verjährungsfristen rechtzeitig, auch nachdem das WSNP abgeschlossen ist.
  • Im Falle eines Betrugs sollten Sie erwägen, eine Strafanzeige zu erstatten und die Aufhebung des Strafregisters gemäß Art. 358a Fw zu beantragen.
  • Ziehen Sie frühzeitig einen Rechtsbeistand hinzu. Die Verfahren sind technisch anspruchsvoll und die Fristen strikt einzuhalten.

Fazit

Das WSNP-System soll Schuldnern einen Schuldenerlass ermöglichen. Als Gläubiger tragen Sie oft die finanziellen Folgen. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor, und bei Betrug oder Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen haben Sie konkrete Möglichkeiten, den Schuldenerlass zu verhindern oder ihn nachträglich widerrufen zu lassen. Kenntnisse der Regeln und rechtzeitiges Handeln sind unerlässlich.

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