Als Elternteil möchten Sie, dass Ihr Kind lernt, mit Geld umzugehen und Verantwortung zu übernehmen. Doch ab wann darf Ihr Kind selbstständig einen Vertrag abschließen? Und was ist, wenn Ihre 15-jährige Tochter ohne Ihre Erlaubnis eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio abschließt? Dieser Ratgeber hilft Ihnen zu verstehen, was Kinder selbstständig vereinbaren dürfen und was nicht.
Die wichtigste Regel: Kinder brauchen Ihre Zustimmung
In den Niederlanden dürfen Kinder unter 18 Jahren ohne die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten keine Verträge abschließen. Dies ist in Artikel 1:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Diese Regelung schützt Ihr Kind vor zu komplexen oder zu kostspieligen Verpflichtungen.
Wann ist keine Einwilligung erforderlich? Es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei alltäglichen Einkäufen, die für Kinder dieses Alters üblich sind, wird Ihre Einwilligung vermutet. Denken Sie an ein belegtes Brötchen beim Bäcker, eine Fahrkarte oder Schulmaterialien.
Wann ist Ihre Zustimmung erforderlich? Bei umfangreicheren oder langfristigen Verpflichtungen benötigt Ihr Kind stets Ihre ausdrückliche Zustimmung. Beispiele hierfür sind:
- Mitgliedschaften im Fitnessstudio
- Mobilfunkverträge
- Online-Dienste und Abonnements
- Ratenzahlungspläne
- Kredite
Was Ihr Kind je nach Alter kann
Kinder unter 12 Jahren: Vollständig geschützt
Ihr Kind unter 12 Jahren kann praktisch keine Verträge abschließen. Nur Sie als Elternteil dürfen in seinem Namen unterschreiben. Kleinere Anschaffungen wie ein Eis oder ein Spielzeug sind erlaubt, gelten aber rechtlich nicht als Verträge.
Wichtig: Falls ein Unternehmen versehentlich einen Vertrag von einem Kind unter 12 Jahren annimmt, kann dieser problemlos für ungültig erklärt werden.
Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren: Lernen mit Anleitung
Ihr Kind zwischen 12 und 15 Jahren darf kleinere Einkäufe des täglichen Bedarfs tätigen. Für alles, was langfristige Verpflichtungen beinhaltet, benötigt Ihr Kind jedoch Ihre Zustimmung.
Beispiele für zulässige Dinge:
- Schulmaterialien kaufen
- Einen kleinen Snack kaufen
- Preiswerte persönliche Gegenstände
Beispiele für Dinge, die ohne Ihre Zustimmung nicht erlaubt sind:
- Abschluss einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft
- Abonnieren eines Online-Spieledienstes
- teure Einkäufe tätigen
Wichtig: Selbst wenn Ihr Kind online auf „Ja“ klickt, um ein Abonnement abzuschließen, können Sie diesen Vertrag jederzeit kündigen.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren: Mehr Freiheit, aber weiterhin geschützt
Ihr 16- oder 17-jähriges Kind wird selbstständiger. Viele Jugendliche in diesem Alter arbeiten nebenbei und verwalten ihr Taschengeld selbst. Sie könnten:
- Ihr selbst verdientes Geld ausgeben
- Unterzeichnen Sie einen Arbeitsvertrag
- Eröffnen Sie bestimmte Bankkonten
Allerdings gilt: Bei größeren Verträgen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Handyverträgen oder Krediten benötigt Ihr Kind weiterhin Ihre Zustimmung. Auch ohne Ihre Zustimmung können Sie diese Verträge kündigen.
Ab 18 Jahren: Erwachsene
Ab dem 18. Lebensjahr ist Ihr Kind voll geschäftsfähig und trägt die volle Verantwortung für alle Verträge.
Online-Verträge: Besondere Wachsamkeit erforderlich
Kinder kommen online leicht mit kostenpflichtigen Diensten in Kontakt. Die Regeln für Online-Verträge sind die gleichen wie für herkömmliche Verträge:
- Ihr Kind darf ohne Ihre Zustimmung keine Online-Abonnements abschließen.
- Verträge, die Ihr Kind online ohne Ihre Zustimmung abschließt, können von Ihnen gekündigt werden.
- Selbst wenn Ihr Kind ein falsches Geburtsdatum angibt, bleibt der Schutz bestehen.
Praktisches Beispiel: Ihre 14-jährige Tochter schließt ein Online-Streaming-Abonnement für 12.99 € pro Monat ab. Sobald Sie dies feststellen, können Sie dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsprechung ( ECLI:NL:RBOVE:2020:3509) bestätigt, dass das Unternehmen diese Kündigung akzeptieren muss.
Was ist, wenn Ihr Kind trotzdem einen Vertrag unterschrieben hat?
Sie können den Vertrag kündigen.
Hat Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung einen Vertrag unterzeichnet, ist dieser Vertrag „anfechtbar“. Das bedeutet, Sie können ihn rückgängig machen, indem Sie:
- Schriftliche Antwort: Senden Sie einen Brief oder eine E-Mail an das Unternehmen, in der Sie erklären, dass Ihr minderjähriges Kind den Vertrag ohne Ihre Zustimmung abgeschlossen hat und dass Sie den Vertrag kündigen.
- In Bezug auf Rechtswesen: Erwähnen Sie Artikel 1:234 BW (Niederländisches Zivilgesetzbuch) und gegebenenfalls einschlägige Rechtsprechung wie ECLI:NL:RBLIM:2015:9307.
- Aufzeichnungen machen: Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr auf, falls es zu einer Streitigkeit kommt.
Muss Ihr Kind das Geld zurückzahlen?
Nach einer Stornierung müssen beide Parteien grundsätzlich das Erhaltene zurückgeben. Jedoch:
- Wenn Ihr Kind das Fitnessstudio bereits einen Monat lang genutzt hat, kann das Unternehmen unter Umständen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Der Richter entscheidet, was angemessen ist, und berücksichtigt dabei die Umstände.
- Ihr Kind muss niemals den vollen Betrag zurückzahlen, wenn dies unangemessen ist.
Was tun, wenn ein Freund für Ihr Kind gebärdet?
Manchmal unterzeichnet ein Freund, ein älterer Bruder oder eine Schwester einen Vertrag im Namen Ihres Kindes. Dies ist nur gültig, wenn:
- Sie als Elternteil haben dieser Person ausdrücklich die Erlaubnis erteilt (eine „Vollmacht“).
- Sie stimmen dem Vertrag im Nachhinein zu.
Ohne Vollmacht oder Zustimmung ist der Vertrag ungültig und kann gekündigt werden. Der Freund könnte unter Umständen vom Unternehmen haftbar gemacht werden.
Praktische Tipps für Eltern
Prävention
- Über Geld und Verträge sprechen: Erklären Sie Ihrem Kind, was ein Vertrag ist und warum es wichtig ist, vorher mit Ihnen Rücksprache zu halten.
- Überwachen Sie Online-Aktivitäten: Behalten Sie im Blick, welche Apps und Dienste Ihr Kind nutzt.
- Sichere Zahlungsmethoden: Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind keinen unbeaufsichtigten Zugriff auf Ihre Kreditkarte oder Bankkarte hat.
- Geben Sie bewusst Taschengeld: Bringen Sie Ihrem Kind bei, mit einem festen Budget für alltägliche Einkäufe umzugehen.
Falls trotzdem etwas schiefgeht
- Bleib ruhig: Das Gesetz schützt Ihr Kind, daher können Sie die Situation lösen.
- Antworte schnell: Auch wenn es keine strikte Frist gibt, ist es besser, schnell zu handeln.
- Alles dokumentieren: Bewahren Sie alle Belege auf: Verträge, E-Mails, Quittungen.
- Hilfe suchen: Im Zweifelsfall können Sie sich an die Rechtsberatungsstelle (Juridisch Loket) oder an einen Anwalt wenden.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn mein Kind über sein Alter lügt? Das Gesetz schützt Ihr Kind auch dann, wenn es über sein Alter gelogen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Alter zu überprüfen.
Kann ich meine Zustimmung nachträglich erteilen? Ja, wenn Sie Ihre Zustimmung nachträglich ausdrücklich erteilen, wird der Vertrag gültig. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die schriftliche Form ratsam ist.
Gilt das auch für Einkäufe mit meinem Geld? Wenn Ihr Kind Ihr Geld ohne Ihre Erlaubnis verwendet, können Sie nicht nur den Vertrag kündigen, sondern möglicherweise auch das Geld vom Unternehmen zurückfordern.
Wie sieht es mit einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio aus? Eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ist für Minderjährige fast nie eine „übliche Transaktion“. Die Rechtsprechung bestätigt, dass hierfür stets die Zustimmung der Eltern erforderlich ist (ECLI:NL:RBLIM:2015:9307).
Kann mein 16-jähriger, arbeitender Sohn/meine 16-jährige Tochter selbstständig einen Handyvertrag abschließen? Nein, auch wenn Ihr Kind sein eigenes Geld verdient, ist Ihre Zustimmung für einen Handyvertrag erforderlich.
Zusammenfassung
Das niederländische Recht schützt Kinder vor Verträgen, die sie noch nicht verstehen oder überblicken können. Als Elternteil haben Sie die Möglichkeit, Verträge zu kündigen, die Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung abgeschlossen hat, sofern es sich nicht um alltägliche Einkäufe handelt.
Erinnern Sie sich:
Besprechen Sie Geld und Verantwortung regelmäßig mit Ihrem Kind.
Bis zum 18. Lebensjahr benötigt Ihr Kind Ihre Zustimmung für wichtige Verträge.
Sie können unerwünschte Verträge kündigen.
Das Gesetz ist auf Ihrer Seite und schützt Ihr Kind.


