Informationen zum Insolvenzschutz für Reisende
Für viele Menschen ist es ein Albtraum: Der Urlaub, für den Sie das ganze Jahr so hart gearbeitet haben, wird aufgrund der Insolvenz des Reiseanbieters abgesagt. Glücklicherweise ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen das passiert, durch die Umsetzung neuer Gesetze gesunken. Am 1. Juli 2018 traten neue Regeln in Kraft, wodurch Reisende im Falle einer Insolvenz ihres Reiseanbieters besser geschützt sind.
Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Gesetzgebung waren nur Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht hatten, vor dem Konkurs des Reiseanbieters geschützt. In der heutigen Gesellschaft stellen Reisende ihre Reise jedoch immer häufiger selbst zusammen und kombinieren Elemente verschiedener Reiseanbieter zu einer einzigen Reise.
Die neuen Regelungen tragen dieser Entwicklung Rechnung, indem sie auch Reisende, die ihre Reise selbst zusammenstellen, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters schützen. In einigen Fällen fallen sogar Geschäftsreisende unter diesen Schutz. Die neuen Regelungen gelten für alle Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht wurden. Bitte beachten Sie: Dieser Schutz gilt nur bei Insolvenz des Reiseveranstalters und nicht bei Verspätungen oder Streiks.
Mehr dazu: https://www.acm.nl/nl/publicaties/reiziger-beter-beschermd-tegen-faillissement-reisaanbieder



