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Amsterdam Urteil des Berufungsgerichts zum Unternehmensverkauf

Amsterdam Urteil des Berufungsgerichts zum Unternehmensverkauf

Dann ist es ratsam, sich über die Pflichten gegenüber dem Betriebsrat Ihres Unternehmens beraten zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine potenzielle Behinderung des Verkaufsprozesses vermeiden. In einem aktuellen Urteil des Amsterdam Berufungsgericht hat die Unternehmenskammer entschieden, dass der verkaufende Rechtsträger und seine Gesellschafter ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Betriebsrat des verkauften Unternehmens verletzt haben.

Der Verkauf legal Das Unternehmen und seine Anteilseigner haben den Betriebsrat nicht rechtzeitig und ausreichend informiert, den Betriebsrat nicht in die Beratung bei der Vergabe von Expertenaufträgen einbezogen und den Betriebsrat nicht rechtzeitig und vor der Beratungsanfrage konsultiert. Daher ist das Entscheidung zum Verkauf des Unternehmens war nicht vernünftig. Die Entscheidung und die Folgen der Entscheidung müssen aufgehoben werden. Dies ist eine unerwünschte und unnötige Situation, die hätte verhindert werden können.

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