Holt Ihr Technologieunternehmen einen hochqualifizierten Migranten in die Niederlande? Oft möchte dessen Partner/Partnerin mitkommen. In diesem Leitfaden erklären wir die Partner-Aufenthaltserlaubnis, ihre Vorteile und wie Sie als Arbeitgeber unterstützen können.
Einführung
Als Rajesh, ein KI-Spezialist aus Indien, ein Angebot von einem Technologie-Startup erhielt Eindhoven Letztes Jahr drehte sich seine erste Frage nicht um das Gehalt. Auch nicht um die Zusatzleistungen oder die Urlaubstage. Seine erste Frage lautete: „Kann meine Frau mich begleiten? Und darf sie mitarbeiten?“
Für viele internationale Fachkräfte ist dies DIE entscheidende Frage. Denn ein Job in den Niederlanden ist fantastisch, aber nicht, wenn der Partner ohne Perspektive zu Hause sitzt. Für Priya, Rajeshs Frau, die selbst Softwareentwicklerin ist, wäre es undenkbar, ihre Karriere aufzugeben.
Das Startup wusste es nicht sofort. „Ähm, das sollte doch möglich sein, oder?“, sagte die Personalmanagerin zögernd. „Wir werden das prüfen.“
Drei Wochen später, nach Rücksprache mit drei verschiedenen Anwälten , kam die befreiende Antwort: Ja, Priya darf kommen. Ja, sie darf arbeiten. Ja, sie darf bei jedem beliebigen Unternehmen arbeiten. Keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Keine Gehaltsvorgaben. Keine Beschränkung auf anerkannte Sponsoren.
Das sind die guten Nachrichten zur Partner-Aufenthaltserlaubnis. Es gibt jedoch Bedingungen und ein bestimmtes Verfahren, und es kann zu Problemen kommen. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zur Partner-Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten.
1. Was ist eine Partnergenehmigung und warum ist sie so wertvoll?
Der große Vorteil: freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Eine Partner-Aufenthaltserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis, die auf Familienzusammenführung beruht. Wenn Ihr hochqualifizierter Migrant eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme in den Niederlanden besitzt, kann der Partner eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen, um mitzukommen.
Und hier kommt der schöne Teil: Der Partner eines hochqualifizierten Migranten erhält automatisch freien Zugang zum niederländischen Arbeitsmarkt . Das bedeutet konkret:
✓ Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
Andere ausländische Arbeitskräfte benötigen häufig eine Arbeitserlaubnis (TWV). Der Partner eines hochqualifizierten Migranten benötigt keine. Auf der Aufenthaltserlaubnis steht wörtlich: „Arbeiten ist frei gestattet“.
✓ Arbeiten Sie bei jedem Unternehmen
Die Partner sind nicht auf anerkannte Sponsoren beschränkt. Kleines Café, großer multinationaler Konzern, Startup, Freiberufler – alles ist erlaubt. Im Gegensatz dazu dürfen hochqualifizierte Migranten nur für den anerkannten Sponsor arbeiten, der sie gefördert hat.
✓ Keine Gehaltsvorstellungen
Hochqualifizierte Migranten unterliegen strengen Mindestlohnregelungen (ab 2025: 5,688 € pro Monat für Personen ab 30 Jahren). Diese Regelung gilt nicht für den Partner/die Partnerin. Dieser/Diese kann gegebenenfalls zum Mindestlohn arbeiten.
✓ Keine Jobanforderungen
Der hochqualifizierte Migrant muss eine Stelle an einer Hochschule oder Universität haben. Der Partner nicht. Der Partner kann Reinigungskraft, Barista, Umzugshelfer – was auch immer – werden.
✓ Sogar das Lernen ist erlaubt.
Der Partner kann sich auch entscheiden, zunächst Niederländisch zu lernen oder eine Ausbildung zu absolvieren, bevor er mit der Arbeit beginnt.
Warum dies für Arbeitgeber von entscheidender Bedeutung ist
Für Arbeitgeber, die internationale Spitzenkräfte gewinnen möchten, ist die Partnererlaubnis Ihr Geheimtipp. Denn Tatsache ist: Hochqualifizierte Fachkräfte haben fast immer einen hochqualifizierten Partner an ihrer Seite.
Rajesh wäre niemals in die Niederlande gekommen, wenn Priya nicht hätte arbeiten können. Und Priya ist selbst Softwareentwicklerin – genau die Art von Talent, die die Niederlande brauchen. Mit der Einstellung von Rajesh gewinnen Sie gleich zwei hochqualifizierte Fachkräfte für die Niederlande.
Unternehmen, die dies verstehen und aktiv über die Partnergenehmigung kommunizieren, haben einen enormen Vorteil bei der Rekrutierung internationaler Arbeitskräfte. Sie ist nicht nur wünschenswert, sondern oft ein entscheidendes Kriterium.
2. Wer ist berechtigt, eine Partnergenehmigung zu erhalten?
Die Grundvoraussetzungen
Nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen für eine Partnergenehmigung. Es gelten mehrere Bedingungen:
Für den hochqualifizierten Migranten (den „Sponsor“):
- Besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis als hochqualifizierter Migrant
- Oder: besitzt eine Aufenthaltserlaubnis als wissenschaftlicher Forscher (EU-Richtlinie 2016/801)
- Lebt in den Niederlanden
Für den Partner:
- Mindestens 21 Jahre alt (beide Partner müssen mindestens 21 Jahre alt sein)
- Besitzt einen gültigen Reisepass
- Keine Vorstrafen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen
- Verfügt über eine dauerhafte und exklusive Beziehung zu dem hochqualifizierten Migranten
Was ist eine „dauerhafte und exklusive Beziehung“?
Hier wird es interessant. Die IND muss davon überzeugt werden, dass die Beziehung echt und ernst ist. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Option 1: Verheiratet sein
Wenn Sie verheiratet sind, ist es ganz einfach. Sie reichen die (legalisierte und übersetzte) Heiratsurkunde ein, und das genügt als Nachweis.
Option 2: Eingetragene Partnerschaft
In einigen Ländern kann man eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Dies wird ebenfalls akzeptiert, sofern es sich um ein offizielles Dokument handelt.
Option 3: Unverheiratetes Zusammenleben
Das ist komplizierter. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie eine dauerhafte und exklusive Beziehung führen. Denken Sie an Folgendes:
- Nachweis des Zusammenlebens (Mietvertrag, Hypothek auf beider Namen)
- Gemeinschaftskonto
- Fotos von wichtigen gemeinsamen Momenten
- Stellungnahmen von Familie und Freunden
- gemeinsame Reisen
- Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
Die IND verwendet einen ausführlichen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Darin geht es unter anderem darum, wie Sie sich kennengelernt haben, wie sich die Beziehung entwickelt hat und warum Sie in den Niederlanden zusammenleben möchten. Seien Sie dabei ehrlich und gründlich – es handelt sich nicht um eine Formalität.
Hinweis: Scheinehen werden streng bestraft. Besteht bei der Einwanderungsbehörde der Verdacht, dass es lediglich um die Aufenthaltserlaubnis geht, wird der Antrag abgelehnt. Dies hat Konsequenzen für zukünftige Anträge.
Gleichgeschlechtliche Partner
Die Niederlande erkennen Ehen und Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare an. Für das IND spielt es daher keine Rolle, ob Sie ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar sind. Die Bedingungen sind identisch.
Dies ist nicht selbstverständlich – in vielen Herkunftsländern hochqualifizierter Migranten werden Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren nicht anerkannt oder sogar strafrechtlich verfolgt. Für diese Menschen kann die niederländische Politik eine enorme Erleichterung darstellen.
Kinder
Kinder unter 18 Jahren können im Rahmen desselben Antrags auf Familienzusammenführung mitreisen. Sie erhalten ebenfalls die Berechtigung zur freien Arbeitsaufnahme in ihrer Aufenthaltserlaubnis, werden diese aber wahrscheinlich erst ab 16 Jahren nutzen, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchten.
Bei Kindern ab 18 Jahren ist die Situation komplizierter. Sie werden nicht automatisch als Teil der Familie angesehen und müssen einen separaten Antrag stellen, der in der Regel nur in Ausnahmefällen bewilligt wird.
3. Die Vorgehensweise: Schritt für Schritt
Schritt 1: Gleichzeitig oder getrennt bewerben?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Option A: Zusammen mit dem Antrag für hochqualifizierte Migranten
Der Arbeitgeber reicht beide Anträge gleichzeitig beim IND ein. Dies ist die schnellste Option. Das IND bearbeitet beide Anträge parallel und trifft innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Entscheidung.
Vorteile:
- Schneller (2-3 Wochen im Vergleich zu 4-8 Wochen)
- Ein Verfahren
- Der Partner kann sofort in die Niederlande kommen.
Nachteile:
- Mehr Dokumentation auf einmal
- Wird der Antrag eines hochqualifizierten Migranten abgelehnt, wird auch der Partnerantrag abgelehnt.
Option B: Der Partner kommt später
Der hochqualifizierte Migrant befindet sich bereits in den Niederlanden, der Partner beantragt die Familienzusammenführung später. Dieses Verfahren dauert länger (formell 4–8 Wochen, in der Praxis 2–3 Monate), bietet aber mehr Flexibilität.
Vorteile:
- Der Partner kann sich Zeit nehmen, um Angelegenheiten im Heimatland abzuschließen.
- Hochqualifizierte Migranten können sich zunächst um eine Unterkunft kümmern.
- Weniger hektisch
Nachteile:
- Längeres Verfahren
- Der Partner muss länger warten
- Emotional schwieriger (die Trennung)
Tipp für Arbeitgeber: Wenn der Partner sofort einreisen möchte, sollten alle Anträge gleichzeitig gestellt werden. Die meisten Arbeitgeber haben damit Erfahrung, und es erspart dem hochqualifizierten Migranten viel Stress.
Schritt 2: Beantragen Sie die MVV (falls erforderlich).
Partner von außerhalb der EU/des EWR (mit Ausnahme von Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Vatikanstadt, Südkorea und den USA) benötigen eine MVV (Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt). Dieses Visum ist 90 Tage gültig.
Wo kann man sich bewerben?
Bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat im Land des Partners/der Partnerin. Wichtig: Sie reichen den Antrag in den Niederlanden beim IND ein, nicht bei der Botschaft. Das IND sendet den MVV-Aufkleber dann an die Botschaft, wo ihn der Partner/die Partnerin abholen kann.
Wie lange ist es gültig?
90 Tage. Innerhalb dieser 90 Tage muss der Partner in die Niederlande reisen. Dort kann er die Aufenthaltserlaubnis in eine Aufenthaltskarte umwandeln, die für die gesamte Dauer der Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Zuwanderer gültig ist.
Schritt 3: Dokumente sammeln
Das ist der größte Teil der Arbeit. Sie benötigen:
Für beide Partner:
- Kopie eines gültigen Reisepasses (alle Seiten)
- Aktuelle Passfotos
- Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Partnerschaftsregistrierung oder Nachweis des Zusammenlebens)
Für den hochqualifizierten Migranten (Sponsor):
- Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag)
- Nachweis eines Wohnsitzes in den Niederlanden (Mietvertrag, Kaufvertrag)
Für den Partner:
- Führungszeugnis (IND-Formular über Vorstrafenregister)
- Staatsangehörigkeitsnachweis (Geburtsurkunde)
- Falls zutreffend: Nachweis über die Beendigung früherer Beziehungen (Scheidungsurkunden)
- Für nichteheliche Lebensgemeinschaften: ausführlicher Beziehungsfragebogen + Begleitdokumente
Alle ausländischen Dokumente müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Legalisiert (Apostille oder Botschaftslegalisierung)
- Übersetzt ins Niederländische, Englische, Deutsche oder Französische von einem beeidigten Übersetzer
- Nicht älter als 6 Monate (bei bestimmten Dokumenten)
Praktischer Tipp: Fangen Sie frühzeitig an. Die Beschaffung einer Apostille kann in manchen Ländern Wochen dauern. Die Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer ist nicht billig (rechnen Sie mit 50–100 € pro Dokument).
Schritt 4: Senden Sie den Antrag ab
Wer reicht die Beiträge ein?
Formal gesehen fungiert der hochqualifizierte Migrant als „Sponsor“. In der Praxis übernimmt dies jedoch häufig der Arbeitgeber, insbesondere wenn dies gleichzeitig mit dem Antrag des hochqualifizierten Migranten erfolgt.
Wo?
- Bei gleichzeitiger Bewerbung: Der Arbeitgeber reicht die Bewerbung über das Portal für anerkannte Sponsoren ein.
- Für einen späteren Antrag: Der hochqualifizierte Migrant reicht seinen Antrag über IND.nl oder per Post ein.
Kosten:
Die Gebühren für die Partner-Aufenthaltserlaubnis betragen 861 €. Hinzu kommen die Gebühren für den hochqualifizierten Migranten selbst (ebenfalls 861 €).
Als Arbeitgeber sollten Sie im Voraus klären, wer diese Kosten trägt. Manche Arbeitgeber erstatten sie, andere nicht. Seien Sie diesbezüglich transparent.
Schritt 5: Auf die Entscheidung warten.
Entscheidungszeitraum:
- Gleichzeitige Anwendung: 2-3 Wochen
- Spätere Antragstellung: offiziell 90 Tage, in der Praxis 4-8 Wochen
Was macht das IND?
- Prüft, ob alle Dokumente vollständig sind
- Überprüft die Beziehung
- Es wird geprüft, ob Kontraindikationen vorliegen (Vorstrafenregister, frühere Verstöße gegen das Einwanderungsrecht).
- Kann zusätzliche Informationen anfordern
Kann es abgelehnt werden?
Ja, aber das passiert selten, wenn:
- Die Beziehung ist echt.
- Alle Dokumente sind korrekt.
- Es liegen keine Vorstrafen vor
- Der hochqualifizierte Migrant besitzt eine gültige Genehmigung.
Ablehnungsgründe:
- Zweifel an der Echtheit der Beziehung
- schwere Vorstrafen
- Falsche Informationen bereitgestellt
- Dokumente nicht in Ordnung
- Hochqualifizierter Migrant erfüllt die Anforderungen nicht mehr
Schritt 6: Aufenthaltskarte abholen
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Partner eine Aufenthaltskarte. Dies ist eine Plastikkarte (etwa so groß wie eine Bankkarte) mit folgenden Merkmalen:
- Foto
- Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Entscheidend: die Anmerkung „Arbeit frei erlaubt“
Diese Karte ist für den gleichen Zeitraum gültig wie die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten (in der Regel 5 Jahre oder die Dauer des Arbeitsvertrags, falls kürzer).
Erfassung:
In der Gemeinde, in der der Partner wohnen wird. Bei der Abholung der Aufenthaltskarte kann sich der Partner auch im Melderegister (BRP) anmelden und eine Bürgerservicenummer (BSN) beantragen.
4. Der Partner geht arbeiten: Was Sie wissen müssen
Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
Wir können es nicht genug betonen: Der Partner benötigt keine TWV (Arbeitserlaubnis) . Als Arbeitgeber müssen Sie nichts beim UWV beantragen. Der Partner legt einfach die Aufenthaltskarte mit dem Vermerk „Freie Arbeitserlaubnis“ vor und kann sofort anfangen.
Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber der Anstellung anderer ausländischer Arbeitskräfte, für die man ein TWV benötigt (und das ist schwer zu bekommen, da man dann nachweisen muss, dass in der EU kein geeigneter Kandidat gefunden werden kann).
Bewerben Sie sich für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaften (BSN).
Um in den Niederlanden arbeiten zu dürfen, benötigt der Partner eine BSN (Bürgerservicenummer). Diese beantragt er bei der Anmeldung im Melderegister (BRP) der Gemeinde.
Was benötigt der Partner?
- Gültige Aufenthaltskarte
- Gültiger Reisepass
- Wohnsitznachweis (Mietvertrag)
- Termin bei der Gemeinde (in manchen Gemeinden kann dies leider Wochen dauern).
Wie lange dauert es:
Normalerweise wird der BSN-Abschluss unmittelbar nach der Registrierung oder innerhalb einer Woche danach ausgestellt.
Als Arbeitgeber: Unterstützen Sie Ihren Partner dabei. Priya, Rajeshs Frau aus der Anfangsgeschichte, konnte ihre neue Stelle erst antreten, nachdem sie ihren Bachelor in Krankenpflege (BSN) abgeschlossen hatte. Das Startup, für das Rajesh arbeitete, half ihr, einen Termin bei der Gemeinde zu vereinbaren und erklärte ihr, welche Unterlagen sie mitbringen musste. Solche praktische Hilfe wird sehr geschätzt.
Steuern und Sozialversicherung
Der Partner zahlt einfach die niederländischen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge, wie jeder andere Arbeitnehmer in den Niederlanden. Es gibt keine Sonderregelungen.
Hinweis: Der Partner hat nicht automatisch Anspruch auf die 30%-Regelung, selbst wenn der hochqualifizierte Migrant diese besitzt. Der Partner muss selbst die Voraussetzungen für die 30%-Regelung erfüllen.
- Arbeitsvertrag im Ausland unterzeichnet
- Gehalt über dem Schwellenwert (46,660 € im Jahr 2025)
- Seltenes spezifisches Fachwissen
- Lebte in den letzten 24 Monaten mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt.
In der Praxis bedeutet dies, dass die 30%-Regelung nicht gilt, wenn der Partner den Antrag innerhalb der Niederlande stellt (nachdem er bereits eine Partner-Aufenthaltserlaubnis besitzt). Hat der Partner jedoch bereits vor seiner Einreise in die Niederlande eine Arbeitsstelle und wird der Vertrag im Ausland unterzeichnet, so kann die Regelung Anwendung finden.
Arbeitslosengeld (WW)
Wenn der Partner arbeitet und Beiträge zahlt, erwirbt er ebenfalls Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Endet das Arbeitsverhältnis, kann der Partner – wie jeder andere Arbeitnehmer in den Niederlanden – Arbeitslosengeld beziehen.
Hinweis: Dies gilt nur, wenn der Partner gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Arbeitet der Partner nicht, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Krankenversicherung
In den Niederlanden besteht für alle, die hier leben oder arbeiten, eine Krankenversicherungspflicht. Der Partner muss sich innerhalb von vier Monaten nach seiner Ankunft in den Niederlanden bei einem niederländischen Krankenversicherer versichern.
Kosten: Ungefähr 130-150 € pro Monat für die Basisversicherung, zuzüglich einer Selbstbeteiligung von 385 € pro Jahr.
Als Arbeitgeber sollten Sie Ihren Partner darüber informieren. Viele internationale Mitarbeiter wissen nicht, dass eine Krankenversicherung Pflicht ist und erhalten dann eine Geldstrafe.
5. Was passiert, wenn etwas schiefgeht?
Der hochqualifizierte Migrant wird entlassen.
Dies ist eine häufige Sorge: Was geschieht mit der Aufenthaltserlaubnis des Partners, wenn der hochqualifizierte Migrant entlassen wird?
Kurze Antwort: Es kommt darauf an.
Szenario 1: Der hochqualifizierte Migrant findet innerhalb von drei Monaten eine neue Arbeitsstelle.
Findet der hochqualifizierte Migrant innerhalb von drei Monaten nach seiner Entlassung eine neue Stelle bei einem anderen anerkannten Sponsor, bleibt seine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten gültig. Und somit auch die Partner-Aufenthaltserlaubnis. Kein Problem.
Szenario 2: Der hochqualifizierte Migrant findet innerhalb von drei Monaten keine neue Stelle.
Dann läuft die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Zuwanderer ab. Und damit erlischt auch die Grundlage für die Partner-Aufenthaltserlaubnis. Beide müssen grundsätzlich die Niederlande verlassen.
Aber: Hat der Partner inzwischen eine eigene Arbeitsstelle gefunden, kann er/sie eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Möglichkeiten:
- Der Arbeitgeber des Partners beantragt eine Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Zuwanderer (sofern der Partner die Voraussetzungen erfüllt).
- Der Partner beantragt eine weitere Aufenthaltserlaubnis (zum Beispiel als selbstständiger Unternehmer).
- Der Partner und der hochqualifizierte Migrant heiraten oder bekommen ein Kind und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von Artikel 8 EMRK (Recht auf Familien- und Privatleben).
Das ist komplex und erfordert eine individuelle Anpassung. Ziehen Sie hier unbedingt einen spezialisierten Anwalt hinzu.
Die Beziehung endet
Was passiert, wenn Rajesh und Priya sich trennen? Priyas Aufenthaltsrecht basiert auf ihrer Beziehung zu Rajesh. Endet diese Beziehung, erlischt grundsätzlich auch ihr Aufenthaltsrecht.
Ausnahmen:
- Wenn Priya inzwischen fünf Jahre in den Niederlanden gelebt hat, kann sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Falls sie inzwischen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt (möglich nach fünf Jahren)
- Wenn sie eine eigene Arbeitsstelle hat und ihr Arbeitgeber eine Genehmigung für hochqualifizierte Migranten beantragt
- Wenn Kinder betroffen sind und Artikel 8 EMRK (Recht auf Familien- und Privatleben) geltend gemacht wird
Im Falle häuslicher Gewalt:
Wenn die Beziehung aufgrund häuslicher Gewalt endet, gelten mildere Regeln. Das Opfer kann eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von Artikel 8 EMRK erhalten, selbst wenn es noch keine fünf Jahre in den Niederlanden lebt.
Der Antrag wurde abgelehnt
Die IND lehnt Partnergenehmigungsanträge mitunter ab. Gründe hierfür können sein:
- Zweifel an der Echtheit der Beziehung
- Vorstrafenregister
- Falsche Angaben
- Hochqualifizierter Migrant erfüllt die Anforderungen nicht mehr
Was dann?
Sie können eine einreichen Einwand Der Einspruch muss innerhalb von vier Wochen beim IND eingereicht werden. Darin erläutern Sie, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, und fügen gegebenenfalls weitere Belege bei.
Wird der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen, können Sie innerhalb von sechs Wochen Berufung beim Gericht einlegen.
Praktischer Tipp: Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt. Eine Ablehnung lässt sich oft beheben, wenn Sie die richtigen Argumente und Belege vorlegen.
6. Praktische Tipps für Arbeitgeber
Kommunizieren Sie proaktiv über die Partnergenehmigung.
Viele Unternehmen vergessen, die Partnerlizenz in ihrem Rekrutierungsprozess zu erwähnen. Das ist eine verpasste Chance. Nehmen Sie sie unbedingt mit auf:
- Stellenanzeigen: „Partner/Partnerin kann mitkommen und erhält freien Zugang zum Arbeitsmarkt“
- Vorstellungsgespräche: Fragen Sie, ob der Kandidat einen Partner hat, der mitkommen möchte.
- Angebotsbriefe: Erwähnen Sie ausdrücklich Ihre Unterstützung bei der Beantragung der Partnergenehmigung.
- Onboarding: Informationen zu Verfahren, Zeitaufwand und Kosten
Hilfe bei praktischen Angelegenheiten
Beschränken Sie sich nicht nur auf den IND-Antrag. Denken Sie an Folgendes:
- Hilfe bei der Wohnungssuche (für zwei Personen)
- Kontaktdaten von beeidigten Übersetzern bereitstellen
- Erklären Sie das niederländische Gesundheitssystem
- Hilfe bei der Gemeindeanmeldung und dem BSN-Antrag
- Organisieren Sie ein Patensystem mit Kollegen
- Verbinden Sie den Partner mit Personalvermittlungsagenturen oder Netzwerken
Das Startup, bei dem Rajesh arbeitete, organisierte ein „Expat-Dinner“, bei dem neue internationale Mitarbeiter und ihre Partner andere Expats kennenlernen konnten. Priya fand ihren jetzigen Job über dieses Netzwerk.
Erwarten Sie nicht, dass der Partner sofort funktioniert.
Manche Partner möchten erst Niederländisch lernen oder sich einfach an die Niederlande gewöhnen, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Das ist völlig normal und in Ordnung. Setzen Sie sie nicht unter Druck.
Andere Partner möchten sofort loslegen. Unterstützen Sie dies nach Möglichkeit. Wenn Sie Kontakte zu anderen Unternehmen haben, teilen Sie diese.
Die Finanzen sollten im Voraus besprochen werden.
Wer trägt die Gebühren für den Antrag auf Partnergenehmigung (861 €)? Wer bezahlt die beglaubigten Übersetzungen? Die Legalisierungen? Die MVV?
Manche Arbeitgeber erstatten diese Kosten vollständig. Andere teilweise. Wieder andere gar nicht. Es gibt keine einheitliche Regelung – aber Transparenz ist wichtig, damit es keine Überraschungen gibt.
Bereiten Sie hochqualifizierte Migranten auf mögliche Verzögerungen vor.
Die IND hat offiziell 90 Tage Zeit für eine Entscheidung. In der Praxis geht es schneller (2–8 Wochen), aber manchmal dauert es länger aus folgenden Gründen:
- Unvollständige Dokumente
- Weitere Ermittlungen zur Beziehung
- Hochsaison bei IND
- Probleme in der Botschaft (Abholung des MVV-Aufklebers)
Kommunizieren Sie diesbezüglich realistisch. Es ist unangenehm für einen hochqualifizierten Migranten, ohne seinen Partner anfangen zu müssen und dann zu hören, dass es „noch ein paar Wochen dauern“ wird.
7. Häufig gestellte Fragen
Kann der Partner/die Partnerin statt zu arbeiten studieren?
Ja. Der Partner muss nicht arbeiten. Studium, Niederländischkurse, Freiwilligenarbeit – alles ist erlaubt.
Muss der Partner Niederländisch sprechen?
Nein, für die Partner-Aufenthaltserlaubnis gibt es keine Sprachvoraussetzung. (Für die spätere Einbürgerung, falls der Partner jemals die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen möchte, besteht jedoch eine solche Voraussetzung.)
Kann der Partner auch selbstständig werden?
Ja, aber dann benötigt der Partner eine separate Genehmigung: „Arbeit als Selbstständiger“. Diese kann er zusammen mit der Partnergenehmigung beantragen.
Was, wenn wir nicht verheiratet sind, aber gemeinsame Kinder haben?
Gemeinsame Kinder sind ein starkes Zeichen für eine dauerhafte Beziehung. Fügen Sie die Geburtsurkunde dem Antrag bei.
Kann der Partner den Arbeitgeber wechseln?
Ja, so oft wie der Partner es wünscht. Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
Wie lange ist die Partnergenehmigung gültig?
Solange die Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Zuwanderer gültig ist. In der Regel 5 Jahre oder die Laufzeit des Arbeitsvertrags, falls kürzer.
Muss es erweitert werden?
Ja, drei Monate vor Ablauf. Wird die Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten verlängert, wird die Aufenthaltserlaubnis für Partner in der Regel automatisch ebenfalls verlängert.
Was kostet eine Partnergenehmigung?
Für die IND fallen Gebühren in Höhe von 861 € an. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen (50-100 € pro Dokument), Legalisierungen (20-50 € pro Dokument) und gegebenenfalls eine MVV (350 €).
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Von der Antragstellung bis zur Aufenthaltskarte: 2-12 Wochen, je nachdem, ob der Antrag gleichzeitig mit dem des hochqualifizierten Migranten oder separat gestellt wird und ob alle Unterlagen vollständig sind.
Kann ich als Arbeitgeber die Kosten absetzen?
Das hängt von der Buchungsmethode ab. Besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater. Oft werden solche Kosten als Beziehungskosten oder als Teil der Mitarbeitererstattung betrachtet.
Fazit: Die Partnergenehmigung ist Ihre Geheimwaffe
Wenn Sie internationale Talente im Technologiesektor einstellen möchten, ist die Partnererlaubnis womöglich Ihr wichtigstes Kapital. Denn die Realität sieht so aus: Hochqualifizierte Fachkräfte kommen selten allein. Sie haben Partner. Und auch diese Partner wünschen sich ein Leben, eine Karriere und Zukunftsperspektiven.
Das niederländische System ist diesbezüglich überraschend großzügig. Der Partner eines hochqualifizierten Migranten erhält:
- Automatisches Recht auf Arbeit
- In jedem Unternehmen gibt es keine Einschränkungen
- Keine Gehaltsvorstellungen
- Keine Arbeitserlaubnis erforderlich
- Gleiche Gültigkeitsdauer wie für hochqualifizierte Migranten
Das ist ein enormer Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern. In den USA beispielsweise benötigt der Partner eines H-1B-Visuminhabers eine separate Arbeitserlaubnis, deren Beantragung kompliziert ist. In Großbritannien ist das Verfahren teurer und langwieriger. Die Niederlande haben hier wirklich etwas Gutes zu bieten.
Aber man muss es sorgfältig organisieren. Das Verfahren ist nicht ganz einfach. Die Dokumente müssen korrekt sein. Verwandtschaftsverhältnisse müssen nachgewiesen werden. Der Zeitpunkt ist wichtig.
Als Arbeitgeber können Sie den Unterschied ausmachen, indem Sie:
- proaktiv kommunizieren über die Partnergenehmigung in Ihrem Rekrutierungsprozess
- Praktische Hilfe mit dem Antrag und den Dokumenten
- finanzielle Beiträge wenn möglich
- Auch nach der Genehmigungserteilung wird geholfen. mit BSN, Krankenversicherung, Netzwerk für Jobs
Als Rajesh schließlich bei diesem Startup unterschrieb, EindhovenEs lag nicht am höchsten Gehalt. Es lag daran, dass sie von Anfang an klare Vorstellungen von Priya hatten: „Sie kann kommen, sie kann arbeiten, und wir unterstützen dich dabei.“ Das gab Rajesh das nötige Selbstvertrauen, diesen Schritt zu wagen.
Und Priya? Sie arbeitet jetzt als leitende Ingenieurin bei einem anderen Technologieunternehmen in der Region. Genau die Art von Talent, die die Niederlande brauchen. Eine Win-win-Situation.
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Die Beantragung einer Partner-Aufenthaltserlaubnis mag einfach erscheinen, doch es sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Fehlende Dokumente, unklare Fragebögen zur Partnerschaft oder ein ungünstiger Zeitpunkt können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.
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Dieser Artikel wurde von den Spezialisten für Einwanderungsrecht verfasst. Law & More, eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Eindhoven mit Expertise in den Bereichen hochqualifizierte Migranten, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie Familienzusammenführung.
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Dieser Artikel enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Beratung zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025



