Entschädigung für immaterielle Schäden
Jeglicher Ersatz immaterieller Schäden durch Tod oder Unfall war bis vor kurzem nicht durch das niederländische Zivilrecht abgedeckt. Diese immateriellen Schäden beinhalten die Trauer der nahen Angehörigen, die durch einen anderen zu haftenden Todesfall oder Unfall eines Angehörigen entsteht. Diese Art der Entschädigung ist eher eine symbolische Geste, da sie realistischerweise nicht an der tatsächlichen Trauer eines nahen Angehörigen gemessen werden kann.
Obwohl Staatssekretär Teeven den neuen Gesetzesvorschlag bereits am 18. Dezember 2013 eingebracht hatte, wurde er erst am 16. Juli 2015 ausgearbeitet und am 10. April 2018 verabschiedet. Seit vielen Jahren setzen sich Betroffene für eine Änderung der Rechtslage von Angehörigen ein, um ihnen im Trauerprozess zu helfen. Die Entschädigung für immaterielle Schäden im Todesfall oder bei Unfällen bedeutet die Anerkennung der Trauer und den Ausgleich für diejenigen, die die emotionalen Folgen dieser Ereignisse tragen.
Dies bedeutet, dass die Angehörigen im Falle des Todes oder der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten aufgrund eines Arbeitsunfalls, für den der Arbeitgeber zu haften hat, Anspruch auf Entschädigung haben. Die Angehörigen der Opfer lassen sich wie folgt kategorisieren:
- der Partner
- die Kinder
- die Stiefkinder
- die Eltern
Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Unfällen oder Todesfällen kann je nach den Umständen des Ereignisses variieren. Es kann zwischen 12.500 € und 20.000 € liegen. Das neue Gesetz zur Entschädigung von immateriellen Schäden bei Unfällen oder Todesfällen tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.


