Informationen zum Insolvenzschutz für Reisende

Reisender besser vor Insolvenz des Reiseanbieters geschützt

Informationen zum Insolvenzschutz für Reisende

Für viele Menschen ist es ein Albtraum: Der Urlaub, für den Sie das ganze Jahr so ​​hart gearbeitet haben, wird aufgrund der Insolvenz des Reiseanbieters abgesagt. Glücklicherweise ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen das passiert, durch die Umsetzung neuer Gesetze gesunken. Am 1. Juli 2018 traten neue Regeln in Kraft, wodurch Reisende im Falle einer Insolvenz ihres Reiseanbieters besser geschützt sind.

Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Gesetzgebung waren nur Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht hatten, vor dem Konkurs des Reiseanbieters geschützt. In der heutigen Gesellschaft stellen Reisende ihre Reise jedoch immer häufiger selbst zusammen und kombinieren Elemente verschiedener Reiseanbieter zu einer einzigen Reise.

Die neuen Regeln nehmen diese Entwicklung vorweg, indem sie auch Reisende, die ihre Reise selbst zusammenstellen, vor dem Konkurs des/der Reiseanbieter(s) schützen. In einigen Fällen fallen sogar Geschäftsreisende in den Geltungsbereich dieses Schutzes. Die neuen Regeln gelten für alle Reisen, die am oder nach dem 1. Juli 2018 gebucht werden. Bitte beachten Sie: Dieser Schutz gilt nur für die Konkurs des Reiseanbieters und gilt nicht bei Verspätungen und Streiks.

Mehr lesen: https://www.acm.nl/nl/publicaties/reiziger-beter-beschermd-tegen-faillissement-reisaanbieder

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