Das Smartphone ist aus dem niederländischen Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Es sollte jedoch kein konstanter Faktor werden; schon gar nicht im beruflichen umfeld. Kürzlich hat ein niederländischer Richter entschieden, dass die Nutzung von WhatsApp während der Arbeitszeit unter den Grundsatz „Keine Arbeit, kein Lohn“ fällt. In diesem Fall hatte der frischgebackene Mitarbeiter in einem halben Jahr nicht weniger als 1,255 Liebesbotschaften verschickt, die laut niederländischem Gericht einen Abzug von insgesamt 1500,- € von der noch auszuzahlenden Summe rechtfertigten ausstehenden Urlaubsanspruch. Denken Sie daher zweimal darüber nach, bevor Sie das Telefon von Ihrem Schreibtisch nehmen.
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