Arbeitgeber sollten die Kündigungsumstände berücksichtigen
Arbeitgeber sollten darauf achten, unter welchen Umständen sie einen Arbeitnehmer entlassen möchten. Das beweist einmal mehr ein Urteil des Bezirksgerichts Assen. Ein Krankenhaus musste seinem Arbeitnehmer (einem Apotheker) eine Übergangsbeihilfe von 45,000 € und eine angemessene Vergütung von 125,000 € zahlen, da kein triftiger Grund für die Kündigung des Arbeitsvertrags vorlag.
Das Krankenhaus behauptete, der Apotheker sei funktionsgestört, was sich jedoch als falsch herausstellte. Vertragwurde jedoch dennoch aufgelöst, mit den abgetretenen Leistungen als Folge. Grund dafür war, dass das Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit gestört war, was ausschließlich auf die Arbeitgeber.
10-02-2017