Arbeitgeber sollten auf die Umstände achten, unter denen sie einen Arbeitnehmer entlassen möchten. Das beweist einmal mehr ein Urteil des Amtsgerichts Assen. Ein Krankenhaus musste seinem Arbeitnehmer (einem Apotheker) ein Übergangsgeld in Höhe von 45,000 € und eine angemessene Vergütung von 125,000 € zahlen, da kein berechtigter Kündigungsgrund vorlag. Das Krankenhaus behauptete, der Apotheker sei funktionsgestört, was sich als nicht der Fall herausstellte. Der Vertrag wurde jedoch mit den abgetretenen Leistungen aufgelöst. Grund dafür war die zwischenzeitliche Störung des Arbeitsverhältnisses, die ausschließlich dem Arbeitgeber zuzurechnen war.
10-02-2017