Erläuterung des Rechtsstatus des Deliveroo-Lieferanten
„Deliveroo Fahrradkurier Sytse Ferwanda (20) ist selbstständiger Unternehmer und kein Angestellter“, lautete das Urteil des Gerichts Amsterdam. Der Vertrag, der zwischen einem Zusteller und Deliveroo geschlossen wurde, gilt nicht als Arbeitsvertrag – und somit ist der Zusteller kein Angestellter des Lieferunternehmens. Laut dem Richter ist klar, dass die Vertrag war als Selbst-ArbeitsvertragAuch anhand der Arbeitsweise ist ersichtlich, dass es sich vorliegend nicht um eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis handelt.