„Deliveroo Fahrradkurier Sytse Ferwanda (20) ist selbstständiger Unternehmer und kein Angestellter“, lautete das Urteil des Gerichts Amsterdam. Der Vertrag, der zwischen einem Zusteller und Deliveroo geschlossen wurde, gilt nicht als Arbeitsvertrag – der Zusteller ist somit kein Angestellter des Zustellunternehmens. Laut Richter ist klar, dass der Vertrag als Selbstständigkeitsvertrag gedacht war. Auch anhand der Arbeitsweise wird deutlich, dass hier keine Erwerbstätigkeit vorliegt.
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