Die Rückkehr der menschlichen Dimension: Was die neue Verhältnismäßigkeitsprüfung für Sie bedeutet

Eine Regierungsentscheidung kann weitreichende Folgen haben: eine Strafzahlung in Höhe von Zehntausenden von Euro, die Schließung Ihres Hauses oder Ihrer Geschäftsräume, ein Bußgeld oder der Entzug einer für Ihr Unternehmen lebenswichtigen Genehmigung. Lange Zeit hatten Sie in solchen Fällen kaum Handlungsspielraum: Solange sich die Behörde an den Wortlaut der Regeln hielt, wurde die Entscheidung in der Regel vom Gericht bestätigt – so hart sie auch ausfiel. Ein frühzeitiges Verständnis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann Ihnen helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Teilweise beeinflusst durch den Skandal um die Kinderbetreuungsbeihilfen, haben die Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren Regierungsentscheidungen verstärkt auf ihren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft. Diese Prüfung ist nicht in jedem Fall gleich streng – ihre Intensität variiert je nach Art der Entscheidung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Schutzfunktion des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Wet versterking waarborgfunctie Awb) könnte dieser Schutz weiter verstärkt werden. In diesem Blog erklären wir, was sich geändert hat und was dies für Sie bedeutet, wenn Sie eine Regierungsentscheidung anfechten möchten.

Was besagt das Prinzip der Proportionalität?

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeines Prinzip guter Verwaltung und in Artikel 3:4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (Algemene wet bestuursrecht, Awb) verankert. Dieser Artikel besteht aus zwei Absätzen. Der erste Absatz verpflichtet die Verwaltungsbehörde, die unmittelbar von der Entscheidung betroffenen Interessen abzuwägen. Der zweite Absatz enthält den eigentlichen Verhältnismäßigkeitsmaßstab: Die nachteiligen Folgen einer Entscheidung für einen oder mehrere Beteiligte dürfen nicht unverhältnismäßig zu den mit dieser Entscheidung verfolgten Zielen sein.

Einfach ausgedrückt: Die Regierung kann ein Ziel verfolgen – etwa die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die Bekämpfung von Verstößen –, doch die Mittel, die sie dazu einsetzt, dürfen nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Der Grundgedanke dieses Prinzips besteht daher nicht darin, jede negative Folge zu beseitigen, sondern darin, unnötig negative Folgen zu verhindern.

Eine ähnliche Regel gilt für Grundsatzregeln. Gemäß Artikel 4:84 Awb handelt eine Verwaltungsbehörde im Einklang mit ihrer Grundsatzregel, es sei denn, dies hätte aufgrund besonderer Umstände Folgen für einen Betroffenen, die in keinem Verhältnis zu den mit der Grundsatzregel verfolgten Zielen stehen. Auch hier dient die Verhältnismäßigkeit als Schutz vor unfairen Ergebnissen.

Die alte Leier: der respektvolle „Willkürtest“

Bis vor Kurzem überprüften Verwaltungsgerichte Entscheidungen sehr vorsichtig. Maßstab war das sogenannte Willkürkriterium, das auf das bekannte Maxis/Praxis-Urteil von 1996 zurückgeht. Das Gericht prüfte lediglich, ob die Verwaltungsbehörde nach Abwägung aller beteiligten Interessen vernünftigerweise zu ihrer Entscheidung hätte gelangen können. Nur wenn die Interessenabwägung so unausgewogen war, dass keine vernünftige Verwaltungsbehörde so hätte entscheiden können, griff das Gericht ein.

In der Praxis war diese Schwelle außerordentlich hoch. Bürger und Unternehmer, die von einer Entscheidung unverhältnismäßig stark betroffen waren, gingen daher oft leer aus – selbst in Situationen, in denen ihre Lage katastrophal war.

Der Wendepunkt: die Urteile vom Februar 2022

Am 2. Februar 2022 schlug die Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats in den sogenannten Februar-Urteilen einen neuen Kurs ein. Im bekanntesten Fall – der Schließung eines Heims in Harderwijk nach dem Opiumgesetz (Artikel 13b, dem sogenannten Damoklesgesetz) – wich die Abteilung ausdrücklich vom bisherigen Willkürkriterium ab.

Seitdem prüft das Gericht, sofern Anlass dazu besteht, drei Sichtweisen:

  • Eignung — Ist die Entscheidung geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen?
  • Notwendigkeit War diese Maßnahme notwendig, oder hätte eine weniger weitreichende Maßnahme ausgereicht?
  • Hautgleichgewicht — Steht die Entscheidung, alles in allem, in einem angemessenen Verhältnis zu den Folgen für die betroffene Person?

Wichtig ist, dass diese drei Sichtweisen nicht in jedem Fall als starrer, obligatorischer „Dreistufentest“ angewendet werden. Das Gericht entscheidet im Einzelfall anhand der vorgebrachten Gründe, ob und inwieweit Angemessenheit, Notwendigkeit und Interessenabwägung relevant sind. Auch die Intensität der Prüfung ist nicht festgelegt, sondern folgt einer gleitenden Skala: Je gewichtiger die Interessen des Bürgers, je schwerwiegender die Folgen und je stärker eine Entscheidung Grundrechte berührt, desto intensiver prüft das Gericht sie. Im Fall Harderwijk urteilte die Kammer, dass der Bürgermeister den Interessen des Mieters und seiner teils minderjährigen Kinder – beispielsweise der Frage, ob die Familie nach der Schließung noch in die Wohnung zurückkehren könne – nicht ausreichend Rechnung getragen hatte.

Ausgedehnt auf Gesetze und bindende Entscheidungen

Die Entwicklung ging weiter. Am 1. März 2023 entschied die Plenarkammer des Verwaltungsgerichts in zwei Fällen zum Kinderbetreuungsgeld über die formale Überprüfung eines Gesetzes. Grundsatz bleibt, dass das Verwaltungsgericht ein solches Gesetz nicht inhaltlich gegen die Verfassung oder allgemeine Rechtsgrundsätze überprüfen darf – das Überprüfungsverbot in Artikel 120 der Verfassung steht dem entgegen. Das Gericht kann jedoch prüfen, ob die Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung im Einzelfall außer Kraft gesetzt werden sollte, aber nur bei besonderen Umständen, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht (vollständig) berücksichtigt hat. Bezeichnenderweise stellte das Verwaltungsgericht in diesen beiden Fällen fest, dass keine solchen besonderen Umstände vorlagen: Der Gesetzgeber hatte die Folgen der strikten Anwendungsfrist bewusst in Kauf genommen. Der Handlungsspielraum des Gerichts ist daher begrenzt.

Das Berufungsgericht für Handel und Industrie (CBb) präzisierte am 26. März 2024 die Regelungen für verbindliche Entscheidungen – Entscheidungen, bei denen die Verwaltungsbehörde keinen Ermessensspielraum hat. Eine solche Entscheidung kann auch dann auf ihren Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin überprüft werden, wenn sie auf einer allgemein verbindlichen Verordnung beruht. Dabei ist jedoch eine wichtige Nuance zu beachten: Bei einer verbindlichen Entscheidung ist die allgemeine Interessenabwägung bereits in der Verordnung enthalten. Die Überprüfung konzentriert sich daher auf die Abwägung „am Ende“ – die Frage, ob die Anwendung im Einzelfall unverhältnismäßig belastend ist. Es findet also nicht bei jeder verbindlichen Entscheidung eine vollständige Neuabwägung der Interessen statt. Der rote Faden all dieser Urteile ist dennoch derselbe: Die menschliche Dimension gewinnt im Verwaltungsrecht zunehmend an Bedeutung.

Was bewirkt das Gesetz zur Stärkung der Schutzfunktion des Awb?

Die Rechtsprechung ist mittlerweile weitgehend gefestigt. Darüber hinaus ist ein Gesetzgebungsverfahren im Gange, das den Rechtsschutz weiter stärken soll. Dies betrifft den Gesetzentwurf zur Stärkung der Schutzfunktion des Awb, der unter anderem eine Erweiterung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (durch eine Änderung von Artikel 3:4 Absatz 2 Awb) und zusätzliche Verfahrenssicherungen für Bürger vorsieht. Außerdem ist eine Änderung von Artikel 120 der Verfassung geplant, um formelle Gesetze in bestimmten Fällen auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen zu können.

Beide Ansätze stellen ausdrücklich noch kein anwendbares Recht dar: Sie betreffen einen Gesetzentwurf bzw. eine gesetzgeberische Absicht. Solange Artikel 120 der Verfassung nicht geändert wurde, gilt das bestehende Überprüfungsverbot weiterhin. Die Richtung ist klar – ein bürgernäheres Verwaltungsrecht mit stärkerer Berücksichtigung der menschlichen Dimension –, doch die aktuelle Rechtslage wird weiterhin durch die oben beschriebene Rechtsprechung bestimmt.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Für alle, die mit der Regierung in Konflikt geraten, sind dies gute Nachrichten. Eine formal korrekte Entscheidung ist daher nicht automatisch rechtmäßig. Sollten die Folgen für Sie unverhältnismäßig schwerwiegend sein, bietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine solide Grundlage, die Entscheidung anzufechten. Dies spielt unter anderem bei Folgendem eine Rolle:

  • eine Anordnung, die mit einer Geldstrafe belegt ist oder der administrativen Durchsetzung unterliegt;
  • eine Verwaltungsstrafe;
  • die Schließung eines Wohnhauses oder eines Geschäfts (zum Beispiel gemäß dem Damoklesgesetz);
  • der Entzug oder die Verweigerung einer Genehmigung;
  • Entscheidungen über Rückforderung und Überarbeitung durch die zuständigen Leistungs- oder Beihilfebehörden.

Es ist entscheidend, dass Sie rechtzeitig und fundiert Einspruch erheben. Das Gericht beurteilt den Streitfall auf Grundlage der im Verfahren vorgebrachten Argumente (Artikel 8:69 Awb) und prüft die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die vorgebrachten Gründe. Ihr Anwalt muss die Unverhältnismäßigkeit daher konkret und detailliert belegen, unter anderem mit den Fakten, den persönlichen Umständen und allen weniger belastenden Alternativen, die in Ihrem Fall von Bedeutung sind. Eine allgemeine Beschwerde, eine Entscheidung sei „zu streng“, genügt nicht.

Beachten Sie außerdem, dass für einen Einspruch grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen gilt, die am Tag nach der Bekanntgabe der Entscheidung beginnt. Warten Sie daher nicht zu lange, bevor Sie Rechtsberatung einholen.

Law & More ist hier um zu helfen

Das Verwaltungsrecht ist ständig im Wandel, und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bietet konkrete Möglichkeiten, eine unverhältnismäßige Entscheidung anzufechten. Gleichzeitig bedarf es erheblicher juristischer Präzision, um diese Möglichkeiten optimal zu nutzen. Die Anwälte von Law & More Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Einspruchs- und Berufungsverfahren gegen die Regierung und unterstützen sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.

Haben Sie eine Entscheidung erhalten, deren Folgen unverhältnismäßig schwerwiegend sind? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir analysieren gerne Ihre Situation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was besagt das Prinzip der Proportionalität?

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein allgemeiner Grundsatz guter Regierungsführung, der in Artikel 3:4 Absatz 2 Awb festgelegt ist. Er besagt, dass die negativen Folgen einer Regierungsentscheidung nicht unverhältnismäßig zu dem mit dieser Entscheidung verfolgten Ziel sein dürfen. Es geht nicht darum, jede negative Folge zu beseitigen, sondern darum, unnötige negative Folgen zu verhindern.

Was hat sich an der Verhältnismäßigkeitsprüfung geändert?

Bis 2022 überprüften die Verwaltungsgerichte Entscheidungen vorsichtig anhand des Willkürkriteriums. Seit den Urteilen des Staatsrats vom Februar 2022 kann das Gericht die Angemessenheit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Entscheidung beurteilen. Dies geschieht nicht in jedem Fall gleich: Die Intensität der Überprüfung nimmt zu, je schwerer die Interessen und Folgen für den Bürger wiegen.

Kann ich eine Entscheidung der Gemeinde anfechten, wenn sie unverhältnismäßig ausfällt?

Ja. Wenn die Folgen einer Entscheidung für Sie im Verhältnis zu ihrem Ziel unverhältnismäßig schwerwiegend sind, können Sie dagegen Einspruch erheben und gegebenenfalls Berufung einlegen. Dabei können Sie sich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen. Es ist wichtig, dass Sie die Unverhältnismäßigkeit konkret anhand Ihrer persönlichen Umstände und etwaiger weniger belastender Alternativen darlegen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Strafmaßnahme und einer nicht-strafenden Sanktion?

Strafmaßnahmen wie Geldbußen zielen darauf ab, Schaden zuzufügen und werden traditionell einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Nicht-strafende oder wiedergutmachende Maßnahmen wie die Anordnung einer Geldbuße oder die Rückforderung von Vermögenswerten zielen auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ab. Auch diese nicht-strafenden Entscheidungen werden heute verstärkt anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit überprüft.

Was genau beinhaltet das Gesetz zur Stärkung der Schutzfunktion des Awb?

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Schutzfunktion des Anti-Unfall-Gesetzes (AWB) zu stärken, unter anderem durch die Ausweitung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (mittels einer Änderung von Artikel 3:4 Absatz 2 AWB) und zusätzlicher Verfahrenssicherungen. Er ist noch nicht in Kraft getreten. Gleiches gilt für die geplante Änderung von Artikel 120 der Verfassung.

Innerhalb welcher Frist muss ich gegen eine Entscheidung Einspruch erheben?

Grundsätzlich gilt eine sechswöchige Einspruchsfrist, die am Tag nach der Bekanntgabe der Entscheidung beginnt. Da diese Frist kurz ist und die Einwendung gut begründet sein muss, empfiehlt es sich, rechtzeitig Rechtsberatung einzuholen.

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