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Schadensersatzansprüche

Grundprinzip gilt in der niederländischen Entschädigung Rechtswesenjeder trägt seinen eigenen schaden. In manchen Fällen haftet einfach niemand. Denken Sie zum Beispiel an Schäden durch Hagel. Wurde Ihr Schaden von jemandem verursacht? In diesem Fall kann der Schaden möglicherweise nur ersetzt werden, wenn ein Haftungsgrund vorliegt. Im niederländischen Recht lassen sich zwei Grundsätze unterscheiden: vertragliche und gesetzliche Haftung.

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Vertragliche Haftung

Schließen die Parteien eine Vereinbarung? Dann ist es nicht nur Absicht, sondern auch Verpflichtung, dass die darin getroffenen Vereinbarungen von beiden Seiten erfüllt werden müssen. Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, besteht ein Mangel. Denken Sie beispielsweise an die Situation, in der der Lieferant die Ware nicht, verspätet oder in schlechtem Zustand liefert.

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Nur ein Mangel berechtigt Sie jedoch noch nicht zu einer Entschädigung. Dies erfordert auch Rechenschaftspflicht. Die Verantwortlichkeit ist in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Diese besagt, dass ein Mangel der anderen Partei nicht angelastet werden kann, wenn er weder auf sein Verschulden noch auf Grund von Gesetzen, Rechtsakten oder herrschenden Ansichten beruht. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt.

Gibt es einen Mangel und ist dieser auch zurechenbar? In diesem Fall kann der daraus resultierende Schaden noch nicht direkt von der anderen Partei geltend gemacht werden. In der Regel muss zunächst eine Inverzugsetzung erfolgen, um der anderen Partei Gelegenheit zu geben, ihren Verpflichtungen noch innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen. Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen weiterhin nicht nach, führt dies zum Verzug und es kann auch Schadensersatz verlangt werden.

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Darüber hinaus ist die Haftung der Gegenpartei aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit nicht selbstverständlich. Schließlich haben die Parteien in den Niederlanden eine große Vertragsfreiheit. Damit steht es den Vertragsparteien auch frei, eine gewisse Mängelhaftung auszuschließen. Dies erfolgt in der Regel im Vertrag selbst oder in den für ihn anwendbar erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels einer Entlastungsklausel. Eine solche Klausel muss jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor sich eine Partei darauf berufen kann, um haftbar gemacht zu werden. Wenn eine solche Klausel im Vertragsverhältnis vorhanden ist und die Bedingungen erfüllt, gilt der Ausgangspunkt.

Gesetzliche Haftung

Schadensersatzanspruch

Eine der bekanntesten und häufigsten Formen der zivilrechtlichen Haftung ist die unerlaubte Handlung. Dabei handelt es sich um eine Handlung oder Unterlassung von jemandem, die einem anderen unrechtmäßig Schaden zufügt. Denken Sie beispielsweise an die Situation, dass Ihr Besucher versehentlich Ihre kostbare Vase umstößt oder Ihre teure Fotokamera fallen lässt. In diesem Fall sieht Abschnitt 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, dass das Opfer solcher Handlungen oder Unterlassungen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Zum Beispiel muss das Verhalten oder die Handlung einer anderen Person zunächst als rechtswidrig. Dies ist der Fall, wenn die Handlung eine Verletzung eines bestimmten Rechts oder eine Handlung oder Unterlassung beinhaltet, die gegen gesetzliche Pflichten oder die sozialen Anstand oder die ungeschriebenen Normen verstößt. Außerdem muss die Handlung zugeschrieben der „Täter“. Dies ist möglich, wenn es auf sein Verschulden oder eine Ursache zurückzuführen ist, für die er verantwortlich ist, Rechtswesen oder im Straßenverkehr. Vorsatz ist im Rahmen der Rechenschaftspflicht nicht erforderlich. Eine sehr geringe Schuld kann ausreichen.

Eine zurechenbare Normverletzung führt jedoch nicht immer zu einer Haftung gegenüber demjenigen, der hierdurch einen Schaden erleidet. Schließlich kann die Haftung noch eingeschränkt werden durch die Anforderung der Relativität. Diese Anforderung besagt, dass keine Ersatzpflicht besteht, wenn die verletzte Norm nicht dem Schutz des Opfers gegen den erlittenen Schaden dient. Es ist daher wichtig, dass der „Täter“ aufgrund einer Verletzung dieses Standards unrechtmäßig „gegenüber“ des Opfers gehandelt hat.

Arten von Schäden

Bei Vorliegen der Voraussetzungen der vertraglichen oder zivilrechtlichen Haftung kann Schadensersatz verlangt werden. Der in den Niederlanden entschädigungsfähige Schaden umfasst dann: finanzieller Verlust und anderer Verlust. Bezieht sich der finanzielle Verlust auf den erlittenen Gewinn oder den entgangenen Gewinn, so bezieht sich der sonstige Verlust auf immaterielles Leid. Sachschäden sind grundsätzlich immer und in vollem Umfang ersatzfähig, sonstige Nachteile nur insoweit, als das Gesetz in so vielen Worten vorsieht.

Voller Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens

Wenn es um Entschädigungen geht, gilt das Grundprinzip der voller Ersatz des tatsächlich erlittenen Schadens gilt.

Dieses Prinzip bedeutet, dass dem Geschädigten eines schadensverursachenden Ereignisses nicht mehr als sein voller Schaden ersetzt wird. Artikel 6:100 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs besagt, dass, wenn das gleiche Ereignis dem Opfer nicht nur Schaden zufügt, sondern auch einige Vorteile, ist diese Leistung bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens anzurechnen, soweit dies zumutbar ist. Ein Vorteil kann als Verbesserung der (Vermögens-) Lage des Opfers durch das schadensverursachende Ereignis bezeichnet werden.

Zudem wird der Schaden nicht immer vollständig ersetzt. Schuldhaftes Verhalten des Opfers selbst oder Umstände im Gefahrenbereich des Opfers spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Frage, die dann gestellt werden muss, ist: Hätte das Opfer im Hinblick auf den Eintritt oder das Ausmaß des Schadens anders handeln müssen, als es getan hat? In manchen Fällen kann das Opfer verpflichtet sein, den Schaden zu begrenzen. Dazu gehört die Situation, dass ein Feuerlöscher vorhanden war, bevor das schadenverursachende Ereignis, wie etwa ein Brand, stattfand.

Liegt ein Verschulden des Opfers vor? In diesem Fall eigenes schuldhaftes Verhalten grundsätzlich zu einer Minderung der Ersatzpflicht des Verursachers führt und der Schaden auf den Verursacher und das Geschädigte aufgeteilt werden muss. Mit anderen Worten: Ein (großer) Teil des Schadens bleibt zu Lasten des Opfers. Es sei denn, das Opfer ist dafür versichert.

gegen Schäden versichern

Schadensersatzanspruch

Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, eine Versicherung abzuschließen, um zu vermeiden, dass der Schaden als Opfer oder Schadensursache zurückbleibt. Schließlich ist es eine schwierige Doktrin, Schaden zu nehmen und zu behaupten. Darüber hinaus können Sie heutzutage problemlos verschiedene Versicherungen bei Versicherungen abschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, eine Hausrat- oder eine Kfz-Versicherung.

Sie haben es mit einem Schaden zu tun und möchten, dass die Versicherung Ihren Schaden ersetzt? Dann müssen Sie den Schaden in der Regel innerhalb eines Monats selbst bei Ihrem Versicherer melden. Es ist ratsam, dafür so viele Beweise zu sammeln. Welche Nachweise Sie benötigen, hängt von der Schadensart und den Vereinbarungen mit Ihrem Versicherer ab. Nach Ihrer Meldung teilt Ihnen der Versicherer mit, ob und welcher Schaden ersetzt wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn der Schaden durch Ihre Versicherung ersetzt wurde, diesen Schaden gegenüber dem Schadenverursacher nicht mehr geltend machen können. Anders verhält es sich bei Schäden, die nicht von Ihrem Versicherer übernommen werden. Die Prämienerhöhung durch Inanspruchnahme des Schadens bei Ihrem Versicherer ist auch durch den Schadenverursacher ersatzfähig.

class action

Die Sammelklage kann unter Umständen eine attraktive Alternative zu einem möglichen Individualverfahren sein. Dies wird insbesondere bei Streuschäden der Fall sein: Die Gesamtschadenshöhe der Opfer ist groß, aber der Schaden pro Opfer ist relativ gering. In diesem Fall wird die mögliche Entschädigung die Verfahrenskosten, den Zeitaufwand und das Verlustrisiko des Opfers oft nicht aufwiegen. Darüber hinaus sind die Verursacher solcher Schäden oft große Organisationen, die mit dem Rechtssystem vertraut sind und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Klagen einzureichen.

Januar 1 ist das Massenschadenregulierungsgesetz in Sammelklagen in Kraft getreten. Dies ermöglicht es Geschädigten, deren Schaden durch das gleiche Ereignis oder ähnliche Ereignisse verursacht wurde und für die nur eine oder eine begrenzte Anzahl von (juristischen) Personen haftet, über eine Interessengemeinschaft einen kollektiven Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Es gibt nun eine einheitliche Regelung für Sammelklagen nach Abschnitt 2020:3a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, unabhängig davon, ob sie auf eine Barabfindung gerichtet sind oder nicht.

Unsere Leistungen

At Law & More Wir verstehen, dass ein Schaden weitreichende Folgen für Sie haben kann. Sie haben es mit einem Schaden zu tun und möchten wissen, ob oder wie Sie diesen Schaden geltend machen können? Sie haben es mit einem Schadensersatzanspruch zu tun und wünschen rechtliche Unterstützung im Verfahren? Sind Sie neugierig, was wir sonst noch für Sie tun können? Kontaktieren Sie bitte Law & More. Unsere Anwälte sind Experten im Bereich Schadenersatz und stehen Ihnen gerne durch eine persönliche und zielgerichtete Ansprache und Beratung zur Seite!

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