Eine eingetragene Partnerschaft ist eine beim Standesamt registrierte Lebensgemeinschaft mit nahezu denselben rechtlichen Folgen wie eine Ehe. Der Hauptunterschied liegt in ihrer Auflösung: Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, kann sie ohne Gerichtsverfahren aufgelöst werden.
Rechtliche Grundlage
Titel 5A des ersten Buches des niederländischen Zivilgesetzbuches regelt die Gütergemeinschaft ab Artikel 1:80a. Die vermögensrechtlichen Folgen entsprechen denen der Ehe: Seit dem 1. Januar 2018 entsteht kraft Gesetzes eine beschränkte Gütergemeinschaft, sofern keine Partnerschaftsvereinbarung getroffen wurde. Artikel 1:80c regelt die Beendigung der Partnerschaft. Sind keine Kinder unter 1 Jahren vorhanden, genügt eine Vereinbarung, in der die Partner erklären, dauerhaft getrennt leben zu wollen. Diese Vereinbarung muss von einem Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnet und beim Registergericht eingetragen werden. Sind minderjährige Kinder vorhanden, ist die Auflösung durch das Gericht zwingend erforderlich, und die Regelungen zur elterlichen Sorge gemäß Artikel 815 der Zivilprozessordnung finden Anwendung.
Wie es in der Praxis funktioniert
Unterhalt, Rentenausgleich und die Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens funktionieren genau wie bei einer Scheidung. Auch die erbrechtliche Regelung ist identisch: Ein eingetragener Partner erbt nach dem gesetzlichen Erbteil. Seit 2015 kann eine Partnerschaft direkt in eine Ehe umgewandelt werden. Ein Unterschied besteht darin, dass ein während der Partnerschaft geborenes Kind nicht automatisch die rechtliche Vaterschaft des männlichen Partners erwirbt; eine Anerkennung ist weiterhin erforderlich.
Wo es schiefgeht
Partner gehen fälschlicherweise davon aus, dass die vereinfachte Trennung auch bei Kindern gilt. Ein weiterer Fehler ist die Vernachlässigung des Rentenausgleichs, der wie bei einer Scheidung innerhalb von zwei Jahren dem Rentenversicherungsträger zur Direktzahlung gemeldet werden muss. Drittens bleibt der Ehegattenunterhalt auch dann weiterhin zu zahlen, wenn die Trennung administrativ abgewickelt wurde.
Verwandte Begriffe
Die Partnerschaft besteht neben dem Zusammenlebensvertrag und der Gütergemeinschaft und steht in Verbindung mit dem Rentenausgleich.
Weiterführende Literatur
Mehr zu diesem Thema: Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft in den Niederlanden , Ehe oder eingetragene Partnerschaft in den Niederlanden: Was sind die Unterschiede?
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