Familienzusammenführung (gezinshereniging)

Die Familienzusammenführung bezeichnet die Aufnahme eines Ehepartners, eingetragenen oder nichtehelichen Lebenspartners oder minderjährigen Kindes in das Land eines Sponsors, der sich bereits rechtmäßig in den Niederlanden aufhält. Sie zählt zu den am häufigsten umstrittenen Bereichen des Einwanderungsrechts, da die Voraussetzungen streng sind und persönliche Interessen betroffen sind.

Rechtliche Grundlage

Die Regelungen ergeben sich aus dem Ausländergesetz 2000 und dem dazugehörigen Ausländerdekret zur Umsetzung der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie und stehen im Zusammenhang mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Familienleben schützt. Ist der Bürge ein EU-Bürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch macht, gelten günstigere Bestimmungen.

Die wichtigsten Bedingungen

Der Sponsor muss über ein ausreichendes, unabhängiges und nachhaltiges Einkommen verfügen, in der Regel mindestens den geltenden Mindestlohn einschließlich Urlaubsanspruch. Einkommen aus einer Beschäftigung wird angerechnet, wenn der Vertrag noch mindestens ein weiteres Jahr läuft; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und Sozialleistungen werden anders und strenger behandelt.

Die Beziehung muss echt und exklusiv sein. Partnerschaften müssen registriert sein oder, im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, eine nachweislich dauerhafte Beziehung aufweisen. Eine angemessene Unterkunft ist erforderlich. Angehörige bestimmter Nationalitäten müssen zudem vor Ausstellung des MVV die Einbürgerungsprüfung im Ausland ablegen.

Kinder

Ein minderjähriges Kind kann nachreisen, wenn es bereits vor der Einreise des Sponsors in die Niederlande zur Familie gehörte und die familiäre Bindung nicht abgebrochen wurde. Diese letzte Voraussetzung führt zu den meisten Ablehnungen: Lange Trennungen, Kinder, die von den Großeltern aufgezogen werden, und Kontaktlücken werden berücksichtigt, und die Beweislast liegt beim Antragsteller.

Wo es schiefgeht

Das Einkommen wird zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung, bewertet. Ein Arbeitsplatzwechsel während eines langwierigen Verfahrens kann die Entscheidung daher zunichtemachen. Ausländische Dokumente benötigen in der Regel eine Legalisierung oder Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung; deren Beschaffung nach einer Ablehnung erfordert ein weiteres vollständiges Verfahren.

Verwandte Begriffe

Siehe auch vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung.

Weiterführende Literatur

Mehr zu diesem Thema: Familienzusammenführungsvisum Niederlande: Voraussetzungen und Schritte | Law & More.

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