IT-Recht

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Intelligente Rechtslösungen für Technologieunternehmen

Übersicht

IT-Rechtsverträge für Software, SaaS und Lizenzen unterliegen dem allgemeinen Schuldrecht gemäß Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die offizielle englische Übersetzung finden Sie hier: Niederländisches Zivilgesetzbuch, Buch 6 (Schulden und Verträge)Solide IT-Rechtsvereinbarungen, die auf diesen Regeln basieren, schützen sowohl Technologieanbieter als auch deren Kunden.

IT- und Technologierecht sind für Unternehmen im digitalen Zeitalter unerlässlich. Ob Sie ein Technologieunternehmen sind, das Software entwickelt, ein Unternehmen, das IT-Systeme implementiert, oder eine Organisation, die sich mit Datenschutzbestimmungen befasst – spezialisierte Rechtsberatung schützt Ihre Innovationen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Unsere Leistungen umfassen auch die Einhaltung der DSGVO, Datenverarbeitungsvereinbarungen und den Schutz geistigen Eigentums an Software. So stellen wir sicher, dass Ihre Technologie und Ihre Kundendaten den niederländischen und europäischen Vorschriften entsprechen.

At Recht Darüber hinaus beraten wir Technologieunternehmen, Startups und etablierte Firmen in allen Bereichen des IT-Rechts, der Cybersicherheit und der digitalen Compliance. Unser Büro befindet sich im Brainport. Eindhoven Im digitalen Ökosystem arbeiten wir eng mit Softwareunternehmen, SaaS-Anbietern, Hardwareherstellern und digitalen Innovatoren zusammen. Unsere IT-Anwälte vereinen technisches Verständnis mit juristischer Expertise, um Ihr Unternehmen im digitalen Umfeld optimal zu schützen.

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Was wir tun

Softwarelizenzierungs- und SaaS-Vereinbarungen

DSGVO-Konformität und Datenschutz

Datenschutzrichtlinien und Datenverarbeitungsvereinbarungen

IT-Verträge und Lieferantenvereinbarungen

Reaktion auf Cybersicherheit und Datenschutzverletzungen

Schutz des geistigen Eigentums und des Quellcodes

Cloud-Computing-Vereinbarungen

Regulierung des E-Commerce und von Online-Plattformen

Recht im Bereich KI und neuer Technologien

Technologiestreitigkeiten und Haftung

Warum Law & More

Umfassende Expertise in der Technologiebranche und digitalen Geschäftsmodellen

Das Unternehmen befindet sich in Brainport. Eindhoven technisches Ökosystem

Praktisches Verständnis der Softwareentwicklung und des IT-Betriebs

Erfahrung mit Startups, Scale-ups und Unternehmenskunden

Mehrsprachiger Service für internationale Technologieunternehmen

Häufig gestellte Fragen – IT-Recht

Häufig gestellte Fragen zum IT-Recht, beantwortet von unseren Experten.

Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt die Vereinbarungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter gemäß DSGVO. Sie muss unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen, die Sicherheitsmaßnahmen, den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern sowie die Pflichten bei Rückgabe oder Löschung der Daten festlegen. Wir erstellen und prüfen Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, um deren Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Das Urheberrecht an auftragsbezogener Software liegt grundsätzlich beim Entwickler, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Kunde, der die Rechte erwerben möchte, benötigt daher eine eindeutige Übertragungsurkunde oder eine umfassende Lizenz. Auch hinsichtlich bereits vorhandener Komponenten, Open Source und Nutzungsrechten sollten Regelungen getroffen werden. Wir gewährleisten eine lückenlose IP-Sicherheit.

Eine Service-Level-Vereinbarung (SLA) dokumentiert die vereinbarte Qualität eines IT-Services, wie z. B. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Support und Wartungsfenster. Die Nichterfüllung der vereinbarten Standards ist häufig mit Vertragsstrafen oder Gutschriften verbunden. Eine klare SLA beugt Streitigkeiten über die Definition von „gutem Service“ vor und verschafft dem Kunden im Falle von Nichterfüllung konkrete Rechte. Wir erstellen ausgewogene SLAs und prüfen die von Lieferanten.

Open-Source-Komponenten sind kostenlos nutzbar, unterliegen jedoch den Bedingungen der jeweiligen Lizenz. Einige Lizenzen (wie beispielsweise Copyleft) verlangen die Veröffentlichung abgeleiteter Quellcodes, was Auswirkungen auf kommerzielle Software haben kann. Ein Lizenzverzeichnis und eine Compliance-Richtlinie beugen unbeabsichtigten Verpflichtungen und Verstößen vor. Wir beraten Sie zum verantwortungsvollen Umgang mit Open Source.

Die NIS2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit für eine breite Gruppe mittelständischer und großer Unternehmen in systemrelevanten Branchen. Sie fordert unter anderem Risikomanagementmaßnahmen, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Verantwortlichkeit des Managements. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen. Wir helfen Ihnen festzustellen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt und wie Sie die Anforderungen erfüllen können.

Bei Cloud-Diensten ist es wichtig, wer für Verfügbarkeit, Sicherheit, Daten und Backups verantwortlich ist und wie die Haftung begrenzt wird. Anbieterverträge enthalten oft weitreichende Ausschlussklauseln; als Kunde ist es daher unerlässlich, diese kritisch zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch die Regelungen für Kündigung und Datenrückgabe sollten klar definiert sein. Wir verhandeln diese Bedingungen für Sie.

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR ist nur zulässig, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist, beispielsweise durch einen Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln mit zusätzlichen Maßnahmen. Aufgrund wichtiger Rechtsprechung ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Wir beraten Sie zu rechtmäßigen internationalen Datenübermittlungen und den notwendigen Dokumentationsanforderungen.

Das Setzen nicht unbedingt notwendiger Cookies und Tracker erfordert grundsätzlich die vorherige, informierte Einwilligung des Nutzers. Transparenzpflichten gelten auch durch eine Cookie-Richtlinie. Fehlerhafte Cookie-Banner und eine faktisch erzwungene Einwilligung bergen rechtliche Risiken. Wir prüfen Ihre Cookie-Lösung auf Rechtmäßigkeit.

Geschäftsgeheimnisse sind geschützt, wenn sie geheim und wertvoll sind und durch angemessene Maßnahmen gesichert werden. Neben dem gesetzlichen Schutz sind Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln in Verträgen und Arbeitsverträgen unerlässlich. Im Falle einer Verletzung können unter anderem Unterlassungsansprüche und Schadensersatz geltend gemacht werden. Wir helfen Ihnen, Ihr Know-how vertraglich und praktisch zu schützen.

Streitigkeiten betreffen häufig Verzögerungen, Mängel, Mehraufwand oder Kündigung. Zunächst werden der Vertrag und die erbrachte Leistung geprüft, gefolgt von einer begründeten Forderung und gegebenenfalls einer Mahnung. Scheitert eine Einigung durch Verhandlung oder Mediation, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Wir vertreten Ihre Interessen von der ersten Mahnung bis hin zur Verhandlung vor Gericht.

Bei einer Abtretung geht das Urheberrecht an der Software dauerhaft auf den Kunden über, während bei einer Lizenz der Urheber Rechteinhaber bleibt und lediglich ein Nutzungsrecht einräumt. Bei individuell entwickelter Software sollte dies im Voraus vereinbart werden, andernfalls verbleiben die Rechte beim Entwickler.

Ein Onlineshop muss unter anderem die Identität des Verkäufers, den Preis inklusive Steuern, die Versandkosten, das Widerrufsrecht und die Zahlungsmethoden klar angeben. Fehlende Pflichtangaben können die Widerrufsfrist verlängern und zu Bußgeldern der Aufsichtsbehörde führen.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine obligatorische Bewertung der Datenschutzrisiken bei Verarbeitungsvorgängen, die voraussichtlich ein hohes Risiko bergen, wie beispielsweise groß angelegtes Profiling oder Videoüberwachung. Das Ergebnis hilft Ihnen, vor Beginn der Verarbeitung geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

SaaS-Verträge regeln Verfügbarkeit, Sicherheit, Datenverlust und Haftungsbeschränkungen. Achten Sie auf den Ausschluss von Folgeschäden, die Höhe der Haftungsobergrenze und die Regelungen zur Datenrückgabe und -löschung nach Vertragsende.

Beauftragen Sie einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag, müssen Sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abschließen, die Regelungen zu Sicherheit, Vertraulichkeit, Unterauftragnehmern und der Meldung von Datenschutzverletzungen enthält. Als Verantwortlicher bleiben Sie letztendlich für die rechtmäßige Verarbeitung verantwortlich.

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