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UNSERE RECHTSANWÄLTE SIND SPEZIALISTEN FÜR NIEDERLÄNDISCHES RECHT

geprüft Klar.

geprüft Persönlich und leicht zugänglich.

geprüft Ihre Interessen zuerst.

Leicht zugänglich

Leicht zugänglich

Law & More ist Montag bis Freitag erreichbar
von 08:00 bis 22:00 und am Wochenende von 09:00 bis 17:00

Gute und schnelle Kommunikation

Gute und schnelle Kommunikation

Unsere Anwälte hören sich Ihren Fall an und kommen zu Ihnen
mit entsprechendem Aktionsplan

Persönliche Herangehensweise

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Unsere Arbeitsweise stellt sicher, dass 100% unserer Kunden
uns weiterempfehlen und im Schnitt mit 9.4 bewertet werden

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Internationaler Anwalt
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Internationaler Anwalt

Geschäfte machen heißt Grenzen überschreiten. Was ist, wenn es zu Streitigkeiten kommt? Welches Gericht ist für die Streitbeilegung zuständig? Welches Recht ist auf den Streit anwendbar?

Gelegentlich kommt man zu dem Schluss, dass ein niederländisches Gericht internationales Recht anwenden muss oder umgekehrt. Um dies zu verhindern, unterstützen wir sowohl niederländische als auch internationale Mandanten bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, damit im Streitfall klar ist, welches Verfahren zu befolgen ist.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung in niederländischen und internationalen Gerichtsverfahren, Schiedsverfahren und Streitbeilegung. Falls die Verfahren in anderen Ländern als den Niederlanden stattfinden, arbeiten wir mit vertrauenswürdigen Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass die Interessen unserer Mandanten angemessen vertreten werden.

Tom Meevis-Bild

Tom Meivis

GESCHÄFTSFÜHRENDER PARTNER / ANWALT

tom.meevis@lawandmore.nl

Unsere Anwälte für Familienunternehmen stehen für Sie bereit

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Daher erhalten Sie Rechtsberatung, die für Ihr Unternehmen unmittelbar relevant ist.

Sollte es dazu kommen, können wir auch für Sie prozessieren. Kontaktieren Sie uns für die Bedingungen.

Wir setzen uns mit Ihnen zusammen, um eine Strategie zu erarbeiten.

Jeder Unternehmer muss sich mit Gesellschaftsrecht auseinandersetzen. Bereiten Sie sich gut darauf vor.

"Law & More Anwälte
sind beteiligt und können sich einfühlen
mit dem Problem des Kunden“

No-Nonsense-Mentalität

Wir mögen kreatives Denken und schauen über die rechtlichen Aspekte einer Situation hinaus. Es geht darum, dem Problem auf den Grund zu gehen und es entschlossen anzugehen. Aufgrund unserer No-Nonsense-Mentalität und langjährigen Erfahrung können sich unsere Mandanten auf eine persönliche und effiziente rechtliche Betreuung verlassen.

Was Kunden über uns sagen

Angemessener Ansatz

Tom Meevis war durchgehend in den Fall involviert und jede Frage meinerseits wurde von ihm schnell und klar beantwortet. Ich werde die Kanzlei (und insbesondere Tom Meevis) auf jeden Fall an Freunde, Familie und Geschäftspartner weiterempfehlen.

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Mieke
Hoogelon

Unsere internationalen Anwälte sind bereit, Ihnen zu helfen:

Büro Law & More Foto

Subventionen

Durch die Gewährung von Zuschüssen haben Sie Anspruch auf finanzielle Mittel einer Verwaltungsbehörde zur Finanzierung bestimmter Tätigkeiten. Die Gewährung von Zuschüssen hat immer eine Rechtsgrundlage. Neben der Festlegung von Regeln sind Subventionen ein Instrument der Regierungen. Auf diese Weise stimuliert die Regierung wünschenswertes Verhalten. Subventionen sind oft an Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen können von der Regierung auf ihre Erfüllung überprüft werden.

Viele Organisationen sind auf Subventionen angewiesen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Subventionen vom Staat zurückgezogen werden. Sie können an die Situation denken, die die Regierung kürzt. Auch gegen eine Widerrufsentscheidung besteht Rechtsschutz. Durch den Widerspruch gegen den Entzug eines Zuschusses können Sie unter Umständen sicherstellen, dass Ihr Anspruch auf den Zuschuss aufrechterhalten bleibt. Sie haben Zweifel, ob Ihr Zuschuss rechtmäßig entzogen wurde oder haben sonstige Fragen zu staatlichen Zuschüssen? Dann wenden Sie sich gerne an die Verwaltungsanwälte von Law & More. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen zu staatlichen Förderungen.

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