Änderung der niederländischen Verfassung
Datenschutzsensible Telekommunikation soll künftig besser geschützt werden
Am 12. Juli 2017 hat der niederländische Senat einstimmig dem Vorschlag des Innenministers Plasterk zugestimmt, die Privatsphäre von E-Mails und anderen sensiblen Telekommunikationsdiensten besser zu schützen. Artikel 13 Absatz 2 der niederländischen Verfassung besagt, dass das Telefon- und Telegrafengeheimnis unantastbar ist. Angesichts der jüngsten überwältigenden Entwicklungen im Telekommunikationsbereich muss Artikel 13 Absatz 2 jedoch aktualisiert werden.
Niederländische Verfassung
Der Vorschlag für den neuen Text lautet wie folgt: „Jeder hat Anspruch auf die Wahrung des Geheimhaltungsgeheimnisses seiner Korrespondenz und Telekommunikation .“ Das Verfahren zur Änderung von Artikel 13 der niederländischen Verfassung wurde eingeleitet.



