Obwohl es viele verschiedene Arten von Recht gibt, die untersucht und in Betracht gezogen werden können, ist es oft am einfachsten, sie in zwei grundlegende Kategorien einzuteilen: öffentliches Recht und privates Recht. Öffentliche Gesetze sind diejenigen, die von einer Regierung erlassen wurden, um das Verhalten der Bürger besser zu organisieren und zu regulieren, zu denen häufig Strafgesetze und Verfassungsgesetze gehören. Privatrechte sind solche, die zur Regulierung geschäftlicher und privater Vereinbarungen zwischen Einzelpersonen erstellt wurden, in der Regel einschließlich des Deliktsrechts und des Eigentumsrechts. Da das Gesetz ein so weit gefasster Grundsatz ist, wurde das Recht in fünf Rechtsbereiche unterteilt; Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Völkerrecht.