Wenn Kinder an einer Scheidung beteiligt sind, ist der Kindesunterhalt ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Regelungen. Bei Co-Elternschaft leben die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen und die Eltern teilen sich die Kosten. Sie können gemeinsam Vereinbarungen über den Kindesunterhalt treffen. Diese Vereinbarungen werden in einem Erziehungsplan festgehalten. Sie werden diese Vereinbarung dem Gericht vorlegen. Bei der Entscheidung über den Kindesunterhalt berücksichtigt der Richter die Bedürfnisse der Kinder. Dazu wurden spezielle Tabellen entwickelt, der Richter geht von den Einkünften vor der Scheidung aus. Darüber hinaus bestimmt der Richter den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen entgehen könnte. Dies nannte die Zahlungsfähigkeit. Dabei wird auch die Fähigkeit der Person berücksichtigt, die die Kinder betreut. Der Richter macht die Vereinbarungen endgültig und protokolliert sie. Der Wartungsumfang wird jährlich angepasst.
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