Das Sorgerecht umfasst sowohl die Pflicht als auch das Recht eines Elternteils, sein minderjähriges Kind zu erziehen und zu betreuen. Dies betrifft das körperliche Wohlbefinden, die Sicherheit und die Entwicklung des minderjährigen Kindes. Entscheiden sich die Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, die Scheidung zu beantragen, üben die Eltern die elterliche Sorge grundsätzlich weiterhin gemeinsam aus.
Ausnahmen sind möglich: Das Gericht kann entscheiden, dass ein Elternteil die volle elterliche Sorge hat. Bei dieser Entscheidung steht jedoch das Wohl des Kindes im Vordergrund. Dies ist der Fall, wenn ein inakzeptables Risiko besteht, dass das Kind zwischen den Eltern eingeklemmt oder verloren wird (und sich diese Situation kurzfristig wahrscheinlich nicht ausreichend verbessern wird) oder wenn der Sorgerechtswechsel aus anderen Gründen erforderlich ist, um dem besten Interesse zu dienen Des kindes.
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