Scheidung und die Situation rund um das Corona-Virus

Scheidung und die Situation rund um das Corona-Virus

Sich scheiden lassen während der Coronakrise

Das Coronavirus hat für uns alle weitreichende Folgen. Wir müssen versuchen, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben und auch von zu Hause aus zu arbeiten. Dies sorgt dafür, dass Sie täglich mehr Zeit mit Ihrem Partner verbringen als zuvor. Die meisten Menschen sind es nicht gewohnt, täglich so viel Zeit miteinander zu verbringen. In manchen Haushalten sorgt diese Situation sogar für die nötige Spannung.

Gerade für Paare, die schon vor der Corona-Krise Beziehungsprobleme hatten, können die aktuellen Umstände eine unhaltbare Situation schaffen. Manche kommen vielleicht sogar zu dem Schluss, dass eine Scheidung der bessere Weg ist. Aber wie sieht es damit während der Corona-Krise aus? Kann man trotz der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, die einen dazu anhalten, möglichst viel zu Hause zu bleiben, die Scheidung einreichen?

Trotz der verschärften Maßnahmen des RIVM können Sie weiterhin ein Scheidungsverfahren einleiten. Die Scheidungsanwälte von Law & More beraten und unterstützen Sie dabei. Im Verlauf des Scheidungsverfahrens wird zwischen einer einvernehmlichen und einer einseitigen Scheidung unterschieden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen Sie und Ihr (ehemaliger) Partner einen gemeinsamen Antrag ein. Darüber hinaus einigen Sie sich auf alle Einzelheiten.

Ein einseitiger Scheidungsantrag ist ein Antrag eines der beiden Partner an das Gericht, die Ehe aufzulösen. Bei einer Scheidung auf gemeinsamen Antrag ist eine Gerichtsverhandlung in der Regel nicht notwendig. Bei einem einseitigen Scheidungsantrag ist es üblich, nach der schriftlichen Runde eine mündliche Verhandlung beim Gericht anzuberaumen. Weitere Informationen zur Scheidung finden Sie auf unserer Seite zur Scheidung.

Aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs arbeiten Gerichte, Tribunale und Sonderkollegien so weit wie möglich aus der Ferne und mit digitalen Methoden. Für Familiensachen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es eine vorübergehende Regelung, nach der die Bezirksgerichte Fälle, die als sehr dringend gelten, grundsätzlich nur mündlich über eine Telefon- (Video-)Verbindung behandeln.

Ein Fall gilt beispielsweise als sehr dringend, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass die Sicherheit von Kindern auf dem Spiel steht. In weniger dringenden Familienfällen beurteilen die Gerichte, ob die Art der Fälle für eine schriftliche Behandlung geeignet ist. Wenn dies der Fall ist, werden die Parteien gebeten, dem zuzustimmen. Wenn die Parteien Einwände gegen ein schriftliches Verfahren haben, kann das Gericht dennoch eine mündliche Anhörung über eine Telefonverbindung (Videoverbindung) ansetzen.

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Wenn Sie das Scheidungsverfahren miteinander besprechen können und es auch möglich ist, sich gemeinsam zu arrangieren, empfehlen wir Ihnen, einen gemeinsamen Scheidungsantrag zu bevorzugen. Da hierfür in der Regel keine Gerichtsverhandlung erforderlich ist und die Scheidung schriftlich geregelt werden kann, ist dies der geeignetste Weg, um sich während der Corona-Krise scheiden zu lassen. Gerichte sind bemüht, auch während der Corona-Krise über gemeinsame Anträge innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen zu entscheiden.

Wenn Sie mit Ihrem (Ex-)Partner keine Einigung erzielen können, sind Sie gezwungen, ein einseitiges Scheidungsverfahren einzuleiten. Dies ist auch während der Coronakrise möglich. Das Scheidungsverfahren auf einseitigen Antrag beginnt mit der Einreichung des Antrags, in dem der Anwalt eines der Partner die Scheidung und etwaige Nebenbestimmungen (Unterhalt, Erbteilung usw.) beantragt.

Dieser Antrag wird dann von einem Gerichtsvollzieher dem anderen Partner vorgelegt. Der andere Partner kann dann innerhalb von 6 Wochen eine schriftliche Antwort einreichen. Danach wird in der Regel eine mündliche Verhandlung anberaumt und im Prinzip folgt das Urteil. Infolge der Corona-Maßnahmen kann es bei einem einseitigen Scheidungsantrag länger dauern, bis eine mündliche Verhandlung stattfinden kann, wenn der Fall nicht schriftlich behandelt werden kann.

In diesem Zusammenhang ist es auch während der Corona-Krise möglich, ein Scheidungsverfahren einzuleiten. Dies kann entweder ein gemeinsamer Antrag oder ein einseitiger Scheidungsantrag sein.

Online-Scheidung während der Corona-Krise bei Law & More

Auch in diesen besonderen Zeiten sind die Scheidungsanwälte von Law & More stehen zu Ihren Diensten. Wir beraten und begleiten Sie per Telefonanruf, Videoanruf oder E-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Scheidung können Sie sich gerne an unser Büro wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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