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Fachanwalt für Familienrecht
Manchmal müssen Sie sich mit einem rechtlichen Problem im Bereich des Familienrechts befassen. Das häufigste Rechtsproblem in der familienrechtlichen Praxis ist die Scheidung.
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Weitere Informationen zum Scheidungsverfahren und unseren Scheidungsanwälten finden Sie auf unserer Scheidungsseite. Neben einer Scheidung können Sie beispielsweise auch an die Anerkennung Ihres Kindes, die Verweigerung der Elternschaft, die Erlangung des Sorgerechts für Ihre Kinder oder ein Adoptionsverfahren denken. Dies sind Themen, die richtig geregelt werden müssen, um spätere Probleme zu vermeiden. Sie suchen eine auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei? Dann sind Sie bei uns richtig. Law & More bietet Ihnen Rechtshilfe im Bereich des Familienrechts. Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen mit persönlicher Beratung zur Seite.
Neben Fragen der Anerkennung, des Sorgerechts, der Verweigerung der Elternschaft und der Adoption stehen Ihnen unsere Anwälte für Familienrecht auch bei Verfahren zur Auslagerung und Betreuung Ihrer Kinder zur Seite. Wenn Sie mit einem oder mehreren dieser Probleme zu tun haben, ist es ratsam, einen Anwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen bei der gerichtlichen Einigung hilft.
Sie brauchen einen Familienanwalt?

Jedes Unternehmen ist einzigartig. Deshalb erhalten Sie Rechtsberatung mit direktem Bezug zu Ihrem Unternehmen.
Wir haben einen persönlichen Ansatz und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Getrennt leben
Unsere Unternehmensjuristen können Verträge prüfen und beraten.
"Law & More Anwälte
sind beteiligt und können sich einfühlen
mit dem Problem des Kunden“
Wissen
Die Anerkennung begründet familienrechtliche Beziehungen zwischen der Person, die das Kind anerkennt, und dem Kind. Der Ehemann kann dann Vater, die Ehefrau Mutter genannt werden. Die Person, die das Kind anerkennt, muss nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter des Kindes sein. Sie können Ihr Kind vor der Geburt, bei der Geburtserklärung oder zu einem späteren Zeitpunkt anerkennen.
Was Kunden über uns sagen
Angemessener Ansatz
Tom Meevis war durchgehend in den Fall involviert und jede Frage meinerseits wurde von ihm schnell und klar beantwortet. Ich werde die Kanzlei (und insbesondere Tom Meevis) auf jeden Fall an Freunde, Familie und Geschäftspartner weiterempfehlen.

Unsere Familienanwälte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Direkter Kontakt mit einem Rechtsanwalt
- Kurze Wege und klare Absprachen
- Verfügbar für alle Ihre Fragen
- Erfrischend anders. Konzentrieren Sie sich auf den Kunden
- Schnell, effizient und ergebnisorientiert
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kindes
Wenn Sie ein Kind anerkennen möchten, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie 16 Jahre oder älter sein, um ein Kind anzuerkennen. Aber es gibt noch mehr Bedingungen. Sie brauchen die Erlaubnis der Mutter. Es sei denn, das Kind ist älter als 16 Jahre. Wenn das Kind 12 Jahre oder älter ist, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Kindes. Außerdem können Sie ein Kind nicht anerkennen, wenn Sie die Mutter nicht heiraten dürfen. Zum Beispiel, weil Sie ein Blutsverwandter der Mutter sind. Außerdem darf das Kind, das Sie anerkennen möchten, nicht bereits zwei rechtliche Elternteile haben. Stehen Sie unter Vormundschaft? In diesem Fall benötigen Sie zunächst die Erlaubnis des Amtsgerichts.
Ein Kind während der Schwangerschaft anerkennen
Dies bezieht sich auf die Anerkennung des ungeborenen Babys. Sie können das Kind in jeder Gemeinde der Niederlande anerkennen. Kommt die (werdende) Mutter nicht mit, muss sie eine schriftliche Erlaubnis zur Anerkennung geben. Ist Ihr Partner mit Zwillingen schwanger? Dann gilt die Anerkennung für beide Kinder, von denen Ihre Partnerin zu diesem Zeitpunkt schwanger ist.
Anerkennung eines Kindes bei der Geburtserklärung
Sie können Ihr Kind auch quittieren, wenn Sie die Geburt melden. Sie müssen die Geburt der Gemeinde melden, in der das Kind geboren wurde. Kommt die Mutter nicht mit, muss sie der Anerkennung schriftlich zustimmen.
Anerkennen des Kindes zu einem späteren Zeitpunkt
Es kommt auch manchmal vor, dass Kinder erst dann anerkannt werden, wenn sie viel älter oder sogar volljährig sind. Die Anerkennung ist dann in jeder Gemeinde der Niederlande möglich. Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis des Kindes und der Mutter. Wenn das Kind bereits 16 Jahre alt ist, benötigen Sie nur die Erlaubnis des Kindes.
Namenswahl bei der Anerkennung eines Kindes
Ein wichtiger Aspekt bei der Anerkennung Ihres Kindes ist die Wahl des Namens. Wenn Sie bei der Anerkennung den Nachnamen Ihres Kindes wählen möchten, müssen Sie und Ihr Partner gemeinsam zur Gemeinde gehen. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Anerkennung über 16 Jahre alt, wählt das Kind selbst, welchen Nachnamen es haben möchte.
Folgen der Anerkennung
Wenn Sie ein Kind anerkennen, werden Sie der rechtliche Elternteil des Kindes. Sie haben dann einige Rechte und Pflichten. Um gesetzlicher Vertreter des Kindes zu werden, müssen Sie auch die elterliche Sorge beantragen. Die Anerkennung eines Kindes bedeutet Folgendes:
- Zwischen der Person, die das Kind anerkennt, und dem Kind entsteht ein Rechtsverhältnis.
- Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind Sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.
- Sie und das Kind werden gegenseitig gesetzliche Erben.
- Den Nachnamen des Kindes wählen Sie gemeinsam mit der Mutter bei der Anerkennung.
- Das Kind kann Ihre Staatsangehörigkeit erwerben. Dies hängt vom Recht des Landes ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Sie möchten Ihr Kind anerkennen und haben noch Fragen zum Anerkennungsverfahren? Wenden Sie sich gerne an unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht.
Verweigerung der Elternschaft
Wenn die Mutter eines Kindes verheiratet ist, wird ihr Ehemann Vater des Kindes. Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Es ist möglich, die Elternschaft zu verweigern. Zum Beispiel, weil der Ehepartner nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Eine Verweigerung der Elternschaft kann vom Vater, der Mutter oder dem Kind selbst beantragt werden. Die Verweigerung hat zur Folge, dass das Gesetz den rechtlichen Vater nicht als Vater ansieht. Dies gilt rückwirkend. Das Gesetz behauptet, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters habe nie existiert. Dies hat zum Beispiel Konsequenzen dafür, wer ihr Erbe ist.
Es gibt jedoch drei Fälle, in denen die Verweigerung der Elternschaft nicht (oder nicht mehr) möglich ist:
- wenn der rechtliche Vater auch der leibliche Vater des Kindes ist;
- wenn der rechtliche Vater der Handlung zugestimmt hat, durch die seine Frau schwanger geworden ist;
- Wenn der rechtliche Vater bereits vor der Eheschließung wusste, dass seine zukünftige Frau schwanger war.
- Eine Ausnahme bilden die letzten beiden Fälle, in denen die Mutter nicht ehrlich über den leiblichen Vater des Kindes gesprochen hat.
Die Verweigerung der Elternschaft bleibt eine wichtige Entscheidung. Die Familienanwälte von Law & More sind bereit, Sie bestmöglich zu beraten, bevor Sie diese wichtige Entscheidung treffen.
Sorgerecht
Ein minderjähriges Kind darf einige Entscheidungen nicht alleine treffen. Deshalb steht das Kind unter der Autorität eines oder beider Elternteile. Oftmals bekommen die Eltern automatisch das Sorgerecht für ihre Kinder, aber manchmal muss man das Sorgerecht durch ein Gerichtsverfahren oder über ein Antragsformular beantragen.
Wenn Sie das Sorgerecht für ein Kind haben:
- Sie sind für die Betreuung und Erziehung des Kindes verantwortlich.
- Sie haben fast immer eine Unterhaltspflicht, das heißt, Sie müssen die Kosten für Pflege und Ausbildung (bis zum 18. Lebensjahr) sowie die Kosten für Lebensunterhalt und Studium (vom 18. bis zum 21. Lebensjahr) tragen.
- Sie verwalten das Geld und die Sachen des Kindes;
- Sie sind sein gesetzlicher Vertreter.
Das Sorgerecht für ein Kind kann auf zwei Arten geregelt werden. Wenn eine Person das Sorgerecht hat, spricht man von einköpfigem Sorgerecht, und wenn zwei Personen das Sorgerecht haben, handelt es sich um das gemeinsame Sorgerecht. Maximal zwei Personen können das Sorgerecht haben. Daher können Sie die elterliche Sorge nicht beantragen, wenn bereits zwei Personen das Sorgerecht für ein Kind haben.
Wann bekommt man das Sorgerecht für ein Kind?
Sind Sie verheiratet oder haben Sie eine eingetragene Partnerschaft? Dann haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind. Ist dies nicht der Fall, wird automatisch nur der Mutter das Sorgerecht übertragen. Heiraten Sie als Eltern nach der Geburt Ihres Kindes? Oder gehen Sie eine eingetragene Partnerschaft ein? In diesem Fall erhalten Sie auch eine automatische elterliche Sorge. Voraussetzung ist, dass Sie das Kind als Vater anerkannt haben. Um die elterliche Sorge zu erlangen, dürfen Sie nicht jünger als 18 Jahre alt sein, unter Vormundschaft stehen oder an einer psychischen Störung leiden. Eine minderjährige Mutter im Alter von 16 oder 17 Jahren kann beim Gericht eine Altersfeststellung beantragen, um das Sorgerecht für ein Kind zu erlangen. Hat keiner der Elternteile das Sorgerecht, bestellt der Richter einen Vormund.
Gemeinsames Sorgerecht bei Scheidung
Voraussetzung bei einer Scheidung ist, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht behalten. In einigen Fällen kann das Gericht von dieser Regel abweichen, wenn dies im besten Interesse der Kinder ist.
Sie möchten das Sorgerecht für Ihr Kind erlangen oder haben sonstige Fragen zur elterlichen Sorge? Dann wenden Sie sich bitte an einen unserer erfahrenen Familienanwälte. Wir denken gerne mit Ihnen mit und helfen Ihnen bei der Beantragung der elterlichen Sorge!
Adoption
Wer ein Kind aus den Niederlanden oder aus dem Ausland adoptieren möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen Sie mindestens 18 Jahre älter sein als das Kind, das Sie adoptieren möchten. Die Bedingungen für die Adoption eines Kindes aus den Niederlanden unterscheiden sich von den Bedingungen für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland. Beispielsweise erfordert eine Adoption in den Niederlanden, dass die Adoption im besten Interesse des Kindes erfolgt. Außerdem muss das Kind minderjährig sein. Wenn das Kind, das Sie adoptieren möchten, 12 Jahre oder älter ist, ist seine Zustimmung für die Adoption erforderlich. Darüber hinaus ist eine wichtige Voraussetzung für die Adoption eines Kindes aus den Niederlanden, dass Sie das Kind mindestens ein Jahr lang betreut und erzogen haben. Zum Beispiel als Pflegeeltern, Vormund oder Stiefeltern.
Für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist es wichtig, dass Sie das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden. Darüber hinaus gelten für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland folgende Bedingungen:
- Sie und Ihr Partner müssen die Erlaubnis erteilen, das Justizdokumentationssystem (JDS) einzusehen.
Der Altersunterschied zwischen dem ältesten Adoptivelternteil und dem Kind darf 40 Jahre nicht überschreiten. Bei besonderen Umständen kann auch eine Ausnahme gemacht werden. - Ihre Gesundheit darf kein Hindernis für eine Adoption sein. Sie müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
- Sie müssen in den Niederlanden wohnen.
- Ab dem Zeitpunkt, an dem das ausländische Kind in die Niederlande ausreist, sind Sie verpflichtet, für die Betreuungs- und Erziehungskosten des Kindes aufzukommen.
Das Land, aus dem das adoptierte Kind stammt, kann auch Bedingungen für die Adoption stellen. Zum Beispiel über Ihre Gesundheit, Ihr Alter oder Ihr Einkommen. Grundsätzlich können ein Mann und eine Frau nur gemeinsam ein Kind aus dem Ausland adoptieren, wenn sie verheiratet sind.
Möchten Sie ein Kind aus den Niederlanden oder aus dem Ausland adoptieren? Informieren Sie sich in diesem Fall gut über das Verfahren und die spezifischen Bedingungen, die für Ihre Situation gelten. Die Anwälte für Familienrecht von Law & More stehen Ihnen bei diesem Prozess mit Rat und Tat zur Seite.
Outplacement
Ein Outplacement ist eine sehr drastische Maßnahme. Es kann verwendet werden, wenn es für den Schutz Ihres Kindes besser ist, für eine Weile woanders zu leben. Ein Outplacement geht immer mit einer Supervision einher. Ein Outplacement soll sicherstellen, dass Ihr Kind nach einer gewissen Zeit wieder zu Hause leben kann.
Der Antrag auf Unterbringung Ihres Kindes kann vom Jugendamt oder vom Jugendamt beim Kindergericht gestellt werden. Es gibt verschiedene Formen des Outplacements. Ihr Kind kann beispielsweise in einer Pflegefamilie oder einem Pflegeheim untergebracht werden. Es ist auch möglich, dass Ihr Kind bei einer Familie untergebracht wird.
In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen können. Bei Law & More, Ihre Interessen und die Ihres Kindes stehen im Vordergrund. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, beispielsweise um zu verhindern, dass Ihr Kind auswärts untergebracht wird, sind Sie bei uns richtig. Unsere Anwälte können Ihnen und Ihrem Kind helfen, wenn ein Antrag auf Outplacement beim Kinderrichter eingereicht wurde oder gestellt werden könnte.
Die Anwälte für Familienrecht von Law & More kann Sie beraten und Ihnen helfen, alle Aspekte des Familienrechts optimal zu gestalten. Unsere Anwälte verfügen über besondere Kenntnisse im Bereich des Familienrechts. Sind Sie neugierig, was wir für Sie tun können? Dann kontaktiere bitte Law & More.
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Herr. Tom Meevis, Anwalt bei Law & More – tom.meevis@lawandmore.nl
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