Family Law
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Übersicht
Familienrechtliche Angelegenheiten sind oft emotional belastend und rechtlich komplex. Ob es um Scheidung, Sorgerechtsfragen oder die finanzielle Zukunftsplanung mit Eheverträgen geht – eine klare Rechtsberatung ist unerlässlich.
At Law & MoreWir bieten Einzelpersonen und Familien mitfühlende und gleichzeitig pragmatische familienrechtliche Dienstleistungen an. Unsere Familie Anwälte Wir helfen internationalen Paaren, sich im niederländischen Familienrecht zurechtzufinden, komplexe Scheidungen mit Bezug zu Unternehmensvermögen abzuwickeln und Ihre Interessen zu schützen, während wir gleichzeitig Konflikte minimieren.
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Inhaltsverzeichnis
Neueste Erkenntnisse
Familienrecht Artikel
Wenn eine Beziehung endet, gehen wir oft davon aus, dass die schwierigste Zeit hinter uns liegt.
Das Erreichen des niederländischen Renteneintrittsalters (AOW) stellt einen bedeutenden finanziellen Meilenstein dar und bringt Veränderungen mit sich.
Eine Scheidung ist an sich schon kompliziert genug. Aber wenn beide Ex-Partner anschließend …
Was wir tun
Scheidung und Trennung
Regelungen zum Sorgerecht
Unterhaltsberechnungen und Streitigkeiten
Eheverträge
Pläne zur gemeinsamen elterlichen Sorge
Vermittlungsdienste
Internationales Familienrecht
Vermögensteilung bei Scheidung
Internationale Scheidung & Gerichtsstandswahl
Namensänderung und Anerkennung ausländischer Urkunden
Adoptions- und elterliche Sorgerechtsverfahren
Aufteilung des ehelichen Güterstands und Rentenausgleich
Warum Law & More
Einfühlsamer Umgang mit sensiblen Angelegenheiten
Erfahrung mit internationalen Paaren
Kompetente Mediatoren für einvernehmliche Lösungen
Expertise in der Bewertung von Unternehmensvermögen
Mehrsprachiges Familienrechtsteam
Häufig gestellte Fragen – Familienrecht
Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht, beantwortet von unseren Experten.
Bei einer Scheidung wird die Ehe rechtlich vollständig aufgelöst, und beide Partner können anschließend wieder heiraten. Bei einer Trennung bleibt die Ehe formal bestehen, das Zusammenleben und die meisten vermögensrechtlichen Folgen enden jedoch. Letzteres wird mitunter aus religiösen oder finanziellen Gründen gewählt. Beide Verfahren werden vor Gericht abgewickelt.
Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Bedarf des einen Partners und der Zahlungsfähigkeit des anderen. Die Höhe des Unterhalts wird gemäß den Richtlinien der Gerichte (den Trema-Standards) berechnet. Die Unterhaltsdauer beträgt in der Regel bis zur Hälfte der Ehedauer, mit gesetzlichen Ausnahmen, beispielsweise bei langjährigen Ehen oder kleinen Kindern. Bei veränderten Lebensumständen kann der Unterhalt angepasst werden.
Für Eltern mit minderjährigen Kindern, die sich trennen, ist ein Betreuungsplan verpflichtend. Darin regeln die Eltern die Aufteilung der Betreuung, den Hauptwohnsitz, den Kindesunterhalt und die Art und Weise der gegenseitigen Kommunikation und Beratung. Ein gut durchdachter Plan beugt späteren Konflikten vor und muss zusammen mit dem Scheidungsantrag eingereicht werden.
Grundsätzlich behalten beide Elternteile nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und bleiben gemeinsam für wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei schwerwiegenden Kommunikationsproblemen oder wenn das Kind Gefahr läuft, zwischen die Fronten zu geraten, kann das Gericht das alleinige Sorgerecht übertragen. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.
Eine Umgangsregelung legt fest, wann das Kind bei welchem Elternteil lebt. Beide Elternteile sind verpflichtet, diese einzuhalten und die Bindung zum anderen Elternteil zu fördern. Wird die Regelung systematisch missachtet, kann das Gericht eingeschaltet werden, beispielsweise zur Durchsetzung der Regelung gegen Zahlung einer Strafe oder zur Änderung des Umgangsrechts. Eine Mediation ist oft ein guter erster Schritt.
Seit 2018 entsteht bei einer Ehe ohne Ehevertrag eine beschränkte Gütergemeinschaft: Das während der Ehe erworbene Vermögen fällt in die Gütergemeinschaft, während vor der Ehe erworbenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften nicht dazu gehören. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Vermögen hälftig geteilt. Eine korrekte Abgrenzung zwischen privatem und gemeinschaftlichem Vermögen ist daher von entscheidender Bedeutung.
Ja. Sowohl der Ehegatten- als auch der Kindesunterhalt können angepasst werden, wenn sich die Umstände ändern, beispielsweise durch ein anderes Einkommen, das Zusammenleben mit einem neuen Partner oder veränderte Bedürfnisse des Kindes. Die Änderung kann im gegenseitigen Einvernehmen festgehalten oder, falls keine Einigung erzielt werden kann, dem Gericht vorgelegt werden.
Ein Mann kann ein Kind anerkennen und damit die rechtliche Vaterschaft begründen, was Konsequenzen für Namen, Sorgerecht, Unterhalt und Erbschaft mit sich bringt. Die Anerkennung erfordert in bestimmten Fällen die Zustimmung der Mutter oder des Kindes. Wird die Anerkennung verweigert, kann das Gericht auf Antrag die Vaterschaft gerichtlich feststellen, gegebenenfalls mithilfe eines DNA-Tests.
Durch eine Adoption wird die rechtliche Bindung zu den leiblichen Eltern aufgehoben und ein vollwertiges Familienverhältnis mit den Adoptiveltern begründet. Das Gericht prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Adoption eindeutig im Interesse des Kindes liegt. Bei internationalen Adoptionen gelten zudem spezifische internationale Regeln und Verfahren.
Bei einer Scheidungsmediation begleitet ein neutraler Mediator beide Partner dabei, gemeinsam Vereinbarungen zu Angelegenheiten wie dem Sorgerecht für die Kinder, dem Unterhalt und der Vermögensaufteilung zu erzielen. Sie ist besonders hilfreich, wenn die Parteien noch vernünftig miteinander kommunizieren können und ihre Beziehung, beispielsweise als Eltern, aufrechterhalten möchten. Eine Mediation ist in der Regel schneller und weniger belastend als ein streitiges Gerichtsverfahren.
Eine eingetragene Partnerschaft ähnelt der Ehe in Bezug auf Vermögen, Unterhalt und Erbschaft. Ein wichtiger Unterschied besteht darin, dass eine eingetragene Partnerschaft ohne Kinder durch eine Vereinbarung mit der Gemeinde aufgelöst werden kann, während die Auflösung einer Ehe stets ein Gerichtsverfahren erfordert.
Kinder ab zwölf Jahren erhalten vom Gericht die Möglichkeit, ihre Meinung zu Angelegenheiten wie Sorgerecht, Hauptwohnsitz und Umgangsrecht zu äußern. Auch jüngere Kinder können angehört werden. Das Gericht berücksichtigt diese Meinung, entscheidet aber letztendlich im besten Interesse des Kindes.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, hat ebenfalls das Recht auf wichtige Informationen über das Kind und muss bei wichtigen Entscheidungen angehört werden. Verweigert der andere Elternteil die Mitwirkung, kann das Gericht eine entsprechende Regelung treffen.
Ein Umzug ins Ausland oder innerhalb der Niederlande mit Kindern erfordert in der Regel bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung des anderen Elternteils oder alternativ die Zustimmung des Gerichts. Das Gericht wägt alle Interessen ab, insbesondere die Notwendigkeit des Umzugs und dessen Auswirkungen auf den Umgang mit dem anderen Elternteil.
Das Familienheim kann einem der Partner zugeteilt, verkauft oder vorübergehend von einem Partner bewohnt werden. Wem es gehört, wer darin wohnt und wie ein etwaiger Überschuss oder eine Hypothekenschuld aufgeteilt wird, hängt vom ehelichen Güterstand und den gegenseitigen Vereinbarungen ab.
Wichtige Rechtsbegriffe
Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt
Ehevertrag (Huwelijkse Voorwaarden)
Ein vor der Eheschließung geschlossener Vertrag regelt die Aufteilung von Vermögen und Schulden während der Ehe und im Falle einer Scheidung. Er muss notariell beglaubigt werden. Gängige Regelungen sind die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung oder individuelle Bestimmungen. So lassen sich Betriebsvermögen, Erbschaften oder bereits vorhandenes Vermögen schützen.
Gütergemeinschaft (Gemeenschap van Goederen)
In den Niederlanden gilt standardmäßig der Güterstand der Ehegatten. Sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, einschließlich Einkommen, Immobilien und Rentenansprüche, gehört beiden Ehegatten zu gleichen Teilen (50/50). Auch Schulden werden geteilt. Lediglich vor der Ehe erworbenes Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen, die ausdrücklich als separates Eigentum ausgewiesen sind, bleiben individuelles Eigentum.
Unterhalt (Alimentatie)
Nach der Scheidung zahlt ein Ehepartner dem anderen finanzielle Unterstützung. Der Partnerunterhalt richtet sich nach Bedarf und Zahlungsfähigkeit und wird in der Regel maximal zwölf Jahre oder bis zur Ehedauer gezahlt. Der Kindesunterhalt wird anhand standardisierter Tabellen unter Berücksichtigung des elterlichen Einkommens und der Sorgerechtsregelung berechnet. Beide Unterhaltszahlungen können bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände angepasst werden.
Erziehungsplan (Ouderschapsplan)
Dieses Dokument ist für sich scheidende Eltern zur Regelung des Sorgerechts erforderlich. Es muss folgende Punkte enthalten: Wohnort des Kindes, Besuchsregelung, Entscheidungsbefugnis, Kostenaufteilung, Informationsaustausch und Streitbeilegung. Das Gericht prüft den Plan, um sicherzustellen, dass die Interessen des Kindes gewahrt bleiben. Er dient als Grundlage für zukünftige Änderungen.
Unterhaltsrichtlinien (Tremanormen)
Die Richtlinien der Expertengruppe für Unterhaltsstandards zur Berechnung des Kindes- und Partnerunterhalts. Obwohl sie nicht rechtsverbindlich sind, werden die Trema-Standards von nahezu allen niederländischen Gerichten angewendet.
Rentenausgleich (Pensioenverevening)
Die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Falle einer Scheidung. Nach dem Gesetz zur Angleichung der Rentenansprüche bei Scheidung hat der nicht beteiligte Ehegatte Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Altersrente.
Ehegattenunterhalt (Partneralimentatie)
Der finanzielle Beitrag, den ein Ex-Partner dem anderen nach der Scheidung zur Deckung der Lebenshaltungskosten leistet. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Bedarf und Zahlungsfähigkeit, die Dauer ist grundsätzlich an die Ehedauer gekoppelt.
Kindesunterhalt (Kinderalimentatie)
Der Beitrag zu den Kosten der Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder, berechnet auf der Grundlage des Bedarfs des Kindes und der Zahlungsfähigkeit der Eltern, gemäß den Richtlinien der Gerichte.
Elterliche Autorität (Ouderlijk Gezag)
Die Rechte und Pflichten der Eltern, ihr minderjähriges Kind zu betreuen, zu erziehen und zu vertreten sowie über dessen Vermögen zu entscheiden. Nach einer Scheidung bleibt die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam.
Kontaktvereinbarung (Omgangsregeling)
Die Regelungen darüber, wann und wie ein Kind Kontakt zu dem Elternteil hat, bei dem es nicht hauptsächlich lebt. Beide Elternteile müssen diese einhalten und den Kontakt zum anderen Elternteil fördern.
Hauptwohnsitz (Hoofdverblijfplaats)
Die Adresse, unter der ein Kind nach der Scheidung gemeldet ist und hauptsächlich lebt; relevant für die Anmeldung, Unterhaltszahlungen und die Organisation der Aufteilung des Sorgerechts.
Gemeinsame Elternschaft (Co-ouderschap)
Eine Form der Betreuungsteilung, bei der das Kind in etwa gleichberechtigt bei beiden Elternteilen lebt und beide die Betreuung und Erziehung gleichberechtigt teilen, was gute gegenseitige Vereinbarungen erfordert.
Scheidungsvertrag (Echtscheidingsconvenant)
Die schriftliche Vereinbarung, in der die Ehepartner im Scheidungsverfahren ihre Regelungen unter anderem zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt und zur Rentenansprüche festhalten, wird häufig dem Gericht vorgelegt.
Gemeinsame Behörde (Gezamenlijk Gezag)
Die Situation, in der beide Elternteile gemeinsam die elterliche Sorge ausüben und wichtige Entscheidungen bezüglich des Kindes gemeinsam treffen. Dies ist der gesetzliche Standard nach einer Scheidung, sofern das Gericht nichts anderes entscheidet.
Erkennung (Erkennung)
Die Vaterschaftserklärung ist der Rechtsakt, durch den eine Person die Elternschaft für ein Kind übernimmt, mit Folgen für Namen, Sorgerecht, Unterhalt und Erbschaft. In bestimmten Fällen ist die Zustimmung der Mutter oder des Kindes erforderlich.
Mediation (Mediation)
Eine Form der Streitbeilegung, bei der ein unabhängiger Mediator die Parteien anleitet, durch gegenseitiges Einvernehmen eine Vereinbarung zu treffen; häufig angewendet bei Scheidungen für Regelungen zu Kindern, Unterhalt und Vermögensteilung.
Eingetragene Partnerschaft (Geregistreerd Partnerschap)
Eine gesetzliche Form des Zusammenlebens, deren rechtliche Wirkung der Ehe sehr ähnlich ist. Ohne Kinder kann sie durch eine Vereinbarung und die Gemeinde beendet werden, während eine Ehe immer vom Gericht aufgelöst wird.
Ersatzeinwilligung (Vervangende Toestemming)
Die Zustimmung kann vom Gericht anstelle eines Elternteils erteilt werden, beispielsweise für einen Umzug mit den Kindern oder eine medizinische Entscheidung, wenn sich die Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge nicht einigen können.
Informations- und Konsultationspflicht (Informatie- en Consultatieplicht)
Die Pflicht des betreuenden Elternteils, den anderen Elternteil über wichtige Angelegenheiten, die das Kind betreffen, zu informieren und ihn bei wichtigen Entscheidungen zu konsultieren.
Sonderwächter (Bijzondere-Kurator)
Eine vom Gericht bestellte Person, die die Interessen eines Minderjährigen vertritt, wenn diese mit den Interessen der Eltern in Konflikt geraten, beispielsweise in einem Streit über die Erziehungsberechtigung oder die Vaterschaft.
Kinderkonto (Kinderrekening)
Ein gemeinsames Konto, auf das Eltern nach einer Trennung Geld einzahlen, um die Kosten für die Kinder zu decken. Vereinbarungen über Einzahlungen und Ausgaben werden oft im Betreuungsplan festgehalten.
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