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Emissionshandelsgesetz Niederlande (Energierecht)

Viele große Fabriken und Energieunternehmen emittieren Treibhausgase wie CO₂. Gemäß dem Kyoto-Protokoll und der Klimakonvention wird der Emissionshandel eingesetzt, um die Emissionen dieser Treibhausgase aus Industrie und Energiesektor zu reduzieren. In den Niederlanden wird der Emissionshandel durch das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS geregelt. Innerhalb des EU-ETS wurde eine Obergrenze für Emissionsrechte festgelegt, die der insgesamt zulässigen CO₂-Emission entspricht. Diese Obergrenze leitet sich von den Reduktionszielen der EU ab und stellt sicher, dass die Emissionen aller am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen das festgelegte Ziel nicht überschreiten.

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Emissionsberechtigungen

Ein Unternehmen, das an einem Emissionshandelssystem teilnimmt, erhält jährlich eine Menge an kostenlosen Emissionszertifikaten. Diese werden teilweise auf Grundlage früherer Produktionsmengen und Benchmarks für die CO2-Effizienz des Produktionsprozesses des Unternehmens berechnet. Ein Emissionszertifikat berechtigt jedes Unternehmen zum Ausstoß einer bestimmten Menge an Treibhausgasen und entspricht einer Tonne CO1-Emissionen. 

Ist Ihr Unternehmen berechtigt, Emissionsrechte zugeteilt zu bekommen? Dann ist es wichtig, richtig zu berechnen, wie viel CO2 Ihr Unternehmen jährlich ausstößt, um die richtige Anzahl an Emissionsrechten zu erhalten. Denn jedes Unternehmen muss jedes Jahr so ​​viele Emissionsrechte abgeben, wie es an Tonnen Treibhausgasen ausgestoßen hat.

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Tom Meivis

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Unsere Expertise im Energierecht

Sauberer Strom

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Für das Umweltrecht gelten sowohl niederländisches als auch europäisches Recht. Lassen Sie sich von uns informieren und beraten.

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Energieerzeuger

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Emissionshandel

Unternehmen, die mehr Treibhausgase ausstoßen, als sie über Emissionsrechte verfügen, riskieren eine Geldbuße. Ist das bei Ihrem Unternehmen der Fall? Dann können Sie zusätzliche Emissionsrechte kaufen, um einer Geldbuße zu entgehen. Sie können zusätzliche Emissionsrechte nicht nur von beispielsweise Emissionsrechtehändlern wie Banken, Investoren oder Handelsagenturen kaufen, sondern diese auch bei einer Auktion erwerben. 

Es kann aber auch sein, dass Ihr Unternehmen weniger Treibhausgase ausstößt und deshalb Emissionsrechte behält. In diesem Fall können Sie mit dem Handel dieser Emissionsrechte beginnen. Bevor Sie mit Emissionsrechten handeln können, muss ein Konto im EU-Register eröffnet werden, in dem sich die Rechte befinden. Denn die EU und/oder die UNO wollen jede Transaktion registrieren und kontrollieren.

Was Kunden über uns sagen

Unsere Energieanwälte sind bereit, Ihnen zu helfen:

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Emissionsgenehmigung

Emissionsgenehmigung

Bevor Sie an einem Emissionshandelssystem teilnehmen können, muss Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung verfügen. Unternehmen in den Niederlanden dürfen nämlich nicht einfach Treibhausgase ausstoßen und müssen, sofern sie in den Geltungsbereich des Umweltmanagementgesetzes fallen, bei der niederländischen Emissionsbehörde (NEa) eine Emissionsgenehmigung beantragen. Um sich für eine Emissionsgenehmigung zu qualifizieren, muss Ihr Unternehmen einen Überwachungsplan erstellen und diesen von der NEa genehmigen lassen. 

Wird Ihr Überwachungsplan genehmigt und die Emissionsgenehmigung erteilt, müssen Sie den Überwachungsplan stets aktuell halten, damit er die tatsächliche Situation widerspiegelt. Sie sind außerdem verpflichtet, der NEa jährlich einen verifizierten Emissionsbericht vorzulegen und die Daten daraus in das CO₂- Emissionshandelsregister einzutragen.

Beschäftigt sich Ihr Unternehmen mit dem Emissionshandel und haben Sie diesbezüglich Fragen oder Probleme? Oder benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung einer Emissionsgenehmigung? In beiden Fällen sind Sie bei uns richtig. Unsere Spezialisten konzentrieren sich auf den Emissionshandel und wissen, wie sie Ihnen helfen können.

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