Um eine Ehe in den Niederlanden zu beenden, ist ein Gerichtsurteil erforderlich: Ein Anwalt reicht einen Antrag ein, das Gericht spricht die Scheidung aus, und das Urteil wird anschließend bei der Gemeinde registriert. Ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden, und eine vorherige Trennung ist nicht notwendig. Eine Ausnahme vom Gerichtsverfahren bilden eingetragene Partnerschaften ohne minderjährige Kinder, die einvernehmlich aufgelöst werden können.
Um diesen Kernpunkt herum regeln sich die Angelegenheiten, die Ihnen in der Regel am wichtigsten sind: die Kinder, das Familienheim, die Rente, der Unterhalt und die Aufteilung Ihres gemeinsamen Vermögens. Welche Regeln gelten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt, dem Datum und Ort der Eheschließung, Ihrem Güterstand, dem Vorhandensein von Kindern und etwaigen internationalen Bezügen ab. Im Folgenden erläutern wir den allgemeinen Rahmen, den Ablauf von Anfang bis Ende und die Punkte, die besondere Beachtung verdienen, wenn einer oder beide von Ihnen nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Was sind die wichtigsten Punkte auf einen Blick?
Kurz gesagt: Eine niederländische Scheidung läuft immer über einen Anwalt und ein Gericht, und die schwierigsten Fragen betreffen in der Regel Geld und Kinder und weniger die Scheidung selbst.
- Nur ein niederländisches Gericht kann eine Ehe auflösen; eine rein administrative Scheidung gibt es nicht.
- Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt (niederländischer Anwalt), selbst wenn beide Ehepartner vollkommen einverstanden sind.
- Die endgültige Zerrüttung der Ehe ist der einzige Scheidungsgrund; ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden.
- Es gibt keine Mindestdauer der Ehe und keine vorgeschriebene Trennungszeit vor der Einreichung der Scheidungsklage.
- Eine gemeinsame Petition ist schneller und kostengünstiger und bedarf in der Regel keiner Anhörung; eine einseitige Petition hingegen schon.
- Ein Betreuungsplan ist erforderlich, wenn minderjährige Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehen.
- Ehen ab dem 1. Januar 2018 unterliegen der beschränkten Gütergemeinschaft; frühere Ehen unterliegen der allgemeinen Gütergemeinschaft, es sei denn, es wurden vor der Eheschließung Bedingungen vereinbart.
- Die Scheidung tritt erst mit der Eintragung in das Eheregister in Kraft, die innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses erfolgen muss.
Aus welchen Gründen kann man sich nach niederländischem Recht scheiden lassen?
Es gibt nur einen Scheidungsgrund: das endgültige Scheitern der Ehe . Sie müssen nicht nachweisen, dass Ihr Ehepartner die Schuld daran trägt.
Artikel 1:151 des niederländischen Zivilgesetzbuches beschreibt eine Scheidung als eine Situation, in der die Ehe so weit zerrüttet ist, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist. In den Niederlanden gilt das Verschuldensprinzip. Ehebruch, finanzielle Misswirtschaft oder ein schwieriger Charakter müssen für die Scheidung selbst nicht nachgewiesen werden. Das Verhalten während der Ehe kann jedoch für die im Zusammenhang mit der Scheidung getroffenen Entscheidungen relevant sein, beispielsweise für Unterhaltsfragen, Regelungen zum Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Beweisfragen.
In der Praxis sind die Hürden niedrig. Wenn ein Ehepartner behauptet, die Ehe sei gescheitert, verlangt das Gericht in der Regel keinen Beweis für einen konkreten Vorfall. Ein widerwilliger Ehepartner kann die Scheidung daher nur selten verhindern. Das Gericht prüft jedoch den Scheidungsantrag und etwaige verfahrensrechtliche Einwände. Realistisch betrachtet kann ein widerwilliger Ehepartner lediglich die Folgen anfechten. Das macht eine Scheidung zwar langwierig und teuer, aber nicht unmöglich.
Wer kann in den Niederlanden die Scheidung einreichen?
Sie können hier Klage einreichen, wenn ein niederländisches Gericht nach europäischem Recht zuständig ist, was in der Regel vom Wohnsitz von Ihnen oder Ihrem Ehepartner abhängt. Auch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit kann ausreichen, selbst wenn keiner von Ihnen in den Niederlanden lebt.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Verordnung (EU) 2019/1111, bekannt als Brüssel-II-ter, die die Brüssel-II-bis am 1. August 2022 abgelöst hat. Artikel 3 regelt alternative Zuständigkeitsgründe. Die niederländischen Gerichte sind unter anderem in folgenden Fällen zuständig:
- Beide Ehepartner haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden;
- Die Eheleute wohnten zuletzt gemeinsam hier, und einer von ihnen wohnt noch immer hier;
- Der Befragte wohnt hier;
- Der Antragsteller wohnt hier seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung;
- Ein Antragsteller mit niederländischer Staatsangehörigkeit muss sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens sechs Monate lang hier aufgehalten haben; oder
- Beide Ehepartner besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit.
Der Ort der Eheschließung begründet an sich keine Zuständigkeit. Eine im Ausland geschlossene Ehe kann durchaus von einem niederländischen Gericht aufgelöst werden. Sofern kein Mitgliedstaat nach der Verordnung zuständig ist, bestimmen die verbleibenden niederländischen Verfahrensregeln, ob ein niederländisches Gericht den Fall verhandeln kann.
Welches Recht wendet das niederländische Gericht auf die Scheidung an?
Gerichtsstand und anwendbares Recht sind separate Fragen. Die Niederlande sind der Rom-III-Verordnung nicht beigetreten, daher richtet sich das auf die Scheidung anwendbare Recht nach niederländischem internationalem Privatrecht: Artikel 10:56 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Nach Artikel 10:56 richtet sich die Frage, ob und aus welchen Gründen eine Scheidung ausgesprochen werden kann, grundsätzlich nach niederländischem Recht. Das Gericht wendet das Recht einer gemeinsamen ausländischen Staatsangehörigkeit nur dann an, wenn die Ehegatten dieses Recht im Verfahren gemeinsam wählen, wenn ein Ehegatte es wählt und der andere nicht widerspricht oder wenn ein Ehegatte es wählt und beide eine tatsächliche soziale Verbindung zu diesem Land haben. Eine solche Wahl muss ausdrücklich oder auf andere Weise hinreichend klar aus dem Scheidungsantrag oder der Klageerwiderung hervorgehen. In den meisten Fällen wendet ein niederländisches Gericht daher niederländisches Scheidungsrecht auf ein hier lebendes Paar an, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit.
Das auf das eheliche Vermögen, Rentenansprüche und Unterhalt anwendbare Recht wird durch andere Dokumente geregelt und kann durchaus dem Recht eines anderen Landes entsprechen. Das Ergebnis in Bezug auf das Vermögen kann daher vom Ergebnis der Scheidung selbst abweichen. Die besonderen Schwierigkeiten eines grenzüberschreitenden Verfahrens erläutern wir in unserem Artikel über internationale Scheidungen in den Niederlanden.
Sollten Sie einen gemeinsamen oder einen einseitigen Antrag stellen?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich in allen Punkten einig sind, ist eine gemeinsame Klage in der Regel schneller und kostengünstiger. Andernfalls reicht einer von Ihnen die Klage allein ein, und das Gericht entscheidet über die verbleibenden Streitpunkte.
Bei einem gemeinsamen Scheidungsantrag erzielen Sie gemeinsam eine Einigung, entweder durch einen gemeinsamen Anwalt oder durch einen Scheidungsmediator. Anschließend reichen Sie gemeinsam einen Antrag mit der unterzeichneten Vergleichsvereinbarung ein. Die Mediation ist eine Verhandlungsmethode, kein Ersatz für das Gerichtsverfahren: Alles, was Sie vereinbaren, sollte vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden, und der Antrag selbst muss stets von einem Anwalt eingereicht werden. Da nichts strittig ist, findet in der Regel keine Gerichtsverhandlung statt, und das Gericht entscheidet auf Grundlage der Unterlagen.
Bei einem einseitigen Antrag reicht ein Ehepartner den Antrag ein, der dem anderen formell zugestellt wird. Der Antragsgegner kann den Antrag annehmen, wodurch die Angelegenheit zügig beigelegt werden kann. Alternativ kann der Antragsgegner eine Klageerwiderung einreichen und, im Rahmen der Verfahrensordnung, Gegenanträge zum Unterhalt, zum Sorgerecht oder zur Vermögensaufteilung stellen. Das Gericht setzt dann einen Verhandlungstermin fest. Sollten während des laufenden Verfahrens Regelungen erforderlich sein, können Sie einstweilige Maßnahmen zur Nutzung der Wohnung, zum vorläufigen Unterhalt und zum Wohnort der Kinder beantragen.
Wie läuft das Scheidungsverfahren Schritt für Schritt ab?
Das Verfahren umfasst ein erstes Beratungsgespräch, den Antrag und gegebenenfalls eine Anhörung bis hin zur Gerichtsentscheidung und der Eintragung bei der Gemeinde. Die Ehe wird erst mit der Eintragung rechtskräftig.
Schritt 1: Beratung und Vorbereitung
Der erste Schritt ist ein Gespräch mit einem Scheidungsanwalt , der die Zuständigkeit und das anwendbare Recht prüft und Sie über das weitere Vorgehen berät. Bringen Sie Ihren Personalausweis, die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, aktuelle Einkommensnachweise, eine Übersicht über Ihr Vermögen und Ihre Schulden sowie etwaige Eheverträge mit. Auf dieser Grundlage können Sie zwischen einer gemeinsamen und einer einseitigen Scheidungsklage wählen.
Schritt 2: Einreichung des Antrags
Der Anwalt verfasst den Antrag. In einem gemeinsamen Verfahren werden die Vergleichsvereinbarung und der Sorgerechtsplan beigefügt. Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Antragstellers eingereicht; die Niederlande haben elf Amtsgerichte. Die Gerichtsgebühr ( Griffierecht ) wird von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst; Personen mit geringem Einkommen erhalten eine Ermäßigung.
Schritt 3: Verteidigung, Kinder und Anhörung
In einem einseitigen Verfahren hat der Antragsgegner in der Regel sechs Wochen Zeit, eine Verteidigungsschrift einzureichen. Sind minderjährige Kinder betroffen, prüft das Gericht den Betreuungsplan und kann das Jugendamt ( Raad voor de Kinderbescherming ) hinzuziehen. Gegebenenfalls findet eine mündliche Verhandlung statt.
Seit dem 1. Januar 2026 werden Kinder ab acht Jahren schriftlich zu einem Gespräch mit dem Richter eingeladen . In Unterhaltsangelegenheiten erhalten Kinder ab sechzehn Jahren diese Einladung. Jüngere Kinder können nach Ermessen des Gerichts angehört werden. Anschließend fällt das Gericht seine Entscheidung, löst die Ehe auf und entscheidet über etwaige strittige Folgen.
Schritt 4: Einspruchsfrist und Registrierung
Die Entscheidung beendet die Ehe noch nicht. Beide Ehepartner haben drei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn die Entscheidung im Eheregister der Gemeinde eingetragen ist. Artikel 1:163 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass die Eintragung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen muss, nicht innerhalb von sechs Monaten nach deren Verkündung. Verstreicht diese Frist, verliert die Entscheidung ihre Rechtskraft, und die Scheidung müsste in der Praxis erneut beantragt werden.
Wenn Sie beide einverstanden sind, können Sie eine Verzichtserklärung ( akte van berusting ) unterzeichnen, um auf das Widerspruchsrecht zu verzichten. Die Registrierung kann dann fast unmittelbar erfolgen. Die Datenbank der Personenstandsregister wird durch die Registrierung aktualisiert, maßgeblich ist jedoch der Eintrag im Eheregister.
Welche Dokumente benötigen Sie?
Egal welchen Weg Sie wählen, für die Petition werden bestimmte Dokumente benötigt. Sammeln Sie diese frühzeitig: Ein fehlender Auszug kann die Bearbeitung des Antrags wochenlang verzögern.
- Ein Originalauszug aus dem Heiratsregister, ausgestellt von der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben
- Ein Auszug aus der Datenbank der persönlichen Aufzeichnungen (Basisregistratie personen) für jeden von euch
- Kopien der Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren
- Ein Überblick über Vermögen, Schulden und Rentenansprüche, die während der Ehe aufgebaut wurden
- Der Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, falls Sie einen abgeschlossen haben.
Was beinhaltet die Vergleichsvereinbarung und den Betreuungsplan?
Die Scheidungsvereinbarung regelt die finanziellen Angelegenheiten zwischen Ihnen; der Betreuungsplan regelt die Betreuung der Kinder. Der Betreuungsplan ist verpflichtend, wenn Sie minderjährige Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge haben; die Scheidungsvereinbarung hingegen nicht.
Die Scheidungsvereinbarung regelt die Aufteilung von Vermögen und Schulden, die Zahlung von Ehegattenunterhalt und dessen Bedingungen, die Regelung des Haus- und Hypothekenverhältnisses sowie die Regelung von Rentenansprüchen. Sie ist nicht verpflichtend. Eine Scheidung ohne Scheidungsvereinbarung überlässt die Entscheidung über die offenen Punkte jedoch dem Gericht und birgt das Risiko von Streitigkeiten Jahre später. Nimmt das Gericht die Vereinbarung in seine Entscheidung auf, sind die getroffenen Bestimmungen rechtskräftig. Bestimmungen, die nicht in die Entscheidung aufgenommen werden, sind vertraglich bindend, und ihre Wirkung hängt von ihrer Formulierung ab.
Ein Betreuungsplan ist verpflichtend, wenn minderjährige Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge leben. Die niederländische Zivilprozessordnung schreibt vor, dass Eltern festlegen müssen, wo jedes Kind hauptsächlich leben wird, wie Betreuung und Umgangsrecht aufgeteilt werden, wie sie sich gegenseitig beraten und informieren und wie die Kosten für die Kinder gedeckt werden. Ein Antrag ohne Betreuungsplan muss begründen, warum eine Einigung nicht möglich war; andernfalls kann er als unzulässig erklärt werden. In der Praxis fordern Gerichte die Eltern häufiger auf, den Plan zu vervollständigen, oder verweisen den Fall an das Jugendamt, als den Antrag direkt abzulehnen.
Eine Scheidung ändert an sich nichts an der elterlichen Sorge. Beide Elternteile behalten das gemeinsame Sorgerecht, das alleinige Sorgerecht wird nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen gewährt. Die Regelungen zu Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht erläutern wir ausführlicher in unserem Leitfaden zum niederländischen Sorgerecht.
Welche finanziellen Angelegenheiten müssen geklärt werden?
Sie müssen Ihr Vermögen aufteilen, Rentenansprüche regeln und entweder eine Einigung über den Unterhalt erzielen oder das Gericht um eine Entscheidung bitten. Welcher Güterstand Anwendung findet, hängt hauptsächlich vom Zeitpunkt Ihrer Eheschließung ab.
Wie ist das Eigentum geteilt?
Für Ehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, gilt die beschränkte Gütergemeinschaft. Vermögen und Schulden, die während der Ehe erworben wurden, werden geteilt, während vor der Ehe erworbenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften dem persönlichen Eigentum gehören. Ehen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, unterliegen der alten allgemeinen Gütergemeinschaft, in der fast alles geteilt wird, es sei denn, es wurden vor einem Notar Ehebedingungen vereinbart.
Eheverträge können auch während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Vieles hängt dann davon ab, ob eine darin enthaltene Regelung zur Vermögensaufteilung im Laufe der Jahre tatsächlich angewendet wurde. Wurde eine solche Regelung nie umgesetzt, muss das erwirtschaftete Vermögen unter Umständen trotzdem so aufgeteilt werden, als ob eine eheähnliche Gemeinschaft bestanden hätte. Unternehmen, Aktienbeteiligungen und Schulden werfen jeweils eigene Fragen der Bewertung und Aufteilung auf. Für internationale Paare regelt die Verordnung (EU) 2016/1103 das anwendbare eheliche Güterrecht für Ehen, die am oder nach dem 29. Januar 2019 in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden. Bei früheren Ehen können ältere Kollisionsnormen oder eine zum Zeitpunkt der Eheschließung getroffene Rechtswahl maßgeblich sein.
Was geschieht mit den Rentenansprüchen?
Die während der Ehe erworbenen Altersvorsorgeansprüche werden grundsätzlich aufgeteilt: Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte der vom anderen erworbenen Ansprüche. Vor der Ehe erworbene Altersvorsorgeansprüche fallen nicht darunter. Die Hinterbliebenenrente wird gesondert als spezielle Partnerrente behandelt. Sie können in Ihrem Ehevertrag oder Ihrer Vermögensauseinandersetzung eine abweichende Regelung treffen.
Wird der Rentenverwalter innerhalb von zwei Jahren nach der Scheidung benachrichtigt, kann jeder von Ihnen seinen Anteil direkt vom Fonds erhalten. Wird diese Frist versäumt, geht der Anspruch zwar nicht verloren, muss aber zwischen den ehemaligen Ehepartnern geregelt werden, was deutlich aufwendiger ist.
Wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt?
Ehegattenunterhalt kann von dem Ehegatten beantragt werden, der selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Für Verfahren, die am oder nach dem 1. Januar 2020 eingeleitet wurden, beträgt die Regeldauer die Hälfte der Ehedauer, maximal jedoch fünf Jahre.
Die Ausnahmen sind wichtig. Dauerte die Ehe länger als fünfzehn Jahre und erreicht der Empfänger innerhalb der nächsten zehn Jahre das Rentenalter, kann der Unterhalt bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Sind Kinder unter zwölf Jahren vorhanden, kann der Unterhalt bis zum zwölften Lebensjahr des jüngsten Kindes gezahlt werden. Für Empfänger, die am oder vor dem 1. Januar 1970 geboren wurden und deren Ehe länger als fünfzehn Jahre dauerte, gilt eine Übergangsregelung. Welche Regelung Anwendung findet, hängt somit vom Datum der Antragstellung, der Ehedauer sowie dem Alter der Ehepartner und der Kinder ab. Der Ehegattenunterhalt ist für den Zahlenden steuerlich absetzbar und für den Empfänger als Einkommen steuerpflichtig.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt wird nach den Richtlinien der Expertengruppe für Unterhaltszahlungen (Trema-Normen) berechnet. Diese wägen den Bedarf des Kindes gegen die Zahlungsfähigkeit beider Elternteile ab und berücksichtigen den jeweiligen Anteil der Betreuung, den jeder Elternteil tatsächlich leistet. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Anschließend besteht die Pflicht zur Beteiligung an den Lebens- und Ausbildungskosten bis zum 21. Lebensjahr und ist direkt an den jungen Erwachsenen zu entrichten. Kindesunterhalt ist für den Zahlenden nicht abzugsfähig und für den Empfänger steuerfrei.
Was geschieht mit dem Familienhaus und der Hypothek?
Ein gemeinsam besessenes Haus muss entweder verkauft oder von einem der Ehepartner übernommen werden. Im Falle einer Übernahme muss die Bank den anderen Ehepartner aus dem Hypothekenvertrag entlassen. Das Gericht kann die Bank dazu nicht zwingen.
Das Familienheim gibt oft den Ton für den gesamten Scheidungsprozess an. Der im Haus wohnende Ehepartner kann beim Gericht beantragen, es nach der Scheidung noch sechs Monate lang nutzen zu dürfen. Dies ist ein befristetes Nutzungsrecht und sagt nichts über das Eigentum aus. Ist das Haus gemietet, kann ein Ehepartner beim Gericht die Aufteilung des Mietverhältnisses beantragen.
Die Übernahme eines Eigenheims setzt voraus, dass der Hypothekengeber den anderen Ehepartner von der gesamtschuldnerischen Haftung befreit. Ein Gericht kann zwar entscheiden, wer das Haus nutzen darf und wie das Eigentum aufgeteilt wird, die endgültige Entscheidung über die Befreiung liegt jedoch beim Kreditgeber und hängt maßgeblich vom Einkommen ab. Außerdem müssen Sie klären, wer die Hypothekenzinsen während des Verfahrens trägt, was mit einem etwaigen Überschuss oder Fehlbetrag beim Wert des Hauses geschieht und welche steuerlichen Folgen die gewählte Lösung hat.
Wie lange dauert eine Scheidung und was kostet sie?
Eine einvernehmliche Scheidung ist oft innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen; eine streitige Scheidung dauert in der Regel sechs Monate bis zu einem Jahr, manchmal auch länger. Die Kosten steigen mit der Anzahl der Streitpunkte.
Sobald alle Unterlagen vollständig sind, kann ein unstrittiger gemeinsamer Scheidungsantrag mit einer abgeschlossenen Scheidungsvereinbarung innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden. Fälle mit Unternehmensbewertung, grenzüberschreitendem Vermögen oder Sorgerechtsstreitigkeiten können deutlich länger als ein Jahr dauern. Diese Angaben basieren auf praktischen Erfahrungen und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Offenlegung finanzieller Verhältnisse, Wertgutachten, Auslandsaufenthalte, Sachverständigengutachten oder ein Sorgerechtskonflikt können die Dauer erheblich verlängern. Im Detail gehen wir auf den Zeitplan einer Scheidung ein.
Eine einvernehmliche Scheidung, die von einem Anwalt oder einem Mediator durchgeführt wird, verursacht eine einmalige Anwalts- und Gerichtsgebühr. Bei einem streitigen Verfahren fallen zwei Anwaltsgebühren an, und falls Wertgutachten oder Sachverständigengutachten benötigt werden, kommen weitere Kosten hinzu. Die folgende Tabelle dient als Richtwert und ist kein verbindlicher Kostenvoranschlag; die tatsächlichen Kosten hängen vom Streitwert ab.
| Artikel | Indikation |
|---|---|
| Stundensatz des Anwalts | Variiert je nach Firma und Seniorität, zuzüglich 21 % MwSt. |
| Gerichtsgebühr (griffierecht) | Der Satz wird von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst; bei niedrigem Einkommen gilt ein ermäßigter Satz. |
| Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, einseitiger Antrag | Ein fester gesetzlicher Tarif, der jährlich angepasst wird. |
| Gemeinsame, einvernehmliche Scheidung | Ein einziges Gebührenpaket, typischerweise die kostengünstigste Route |
| Angefochtene Scheidung | Deutlich höher, mit zwei Gebührensätzen und möglichen Sachverständigenkosten |
| Subventionierte Prozesskostenhilfe | Verfügbar für Geringverdiener über die Rechtshilfebehörde (Rat für Rechtsbeistand), vorbehaltlich eines einkommensabhängigen Beitrags |
Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherhonorare werden von der Justiz und der Regierung veröffentlicht und ändern sich jährlich. Bitte prüfen Sie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Tarif.
Worauf sollten Ausländer und Expats achten?
Falls einer von Ihnen oder Sie beide nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, prüfen Sie vor der Einreichung der Scheidungsunterlagen die Anerkennung der Scheidung im Ausland, die Dokumente aus Ihrem Heiratsland und mögliche Auswirkungen auf Ihre Aufenthaltserlaubnis. Ein Umzug ins Ausland mit den Kindern bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts.
Viele Scheidungen in den Niederlanden betreffen mindestens einen nicht-niederländischen Ehepartner. Diese Fälle werfen Fragen auf, die bei einer rein innerstaatlichen Scheidung nicht relevant sind. Eine von einem niederländischen Gericht ausgesprochene Scheidung wird in den anderen EU-Mitgliedstaaten in der Regel ohne weitere Formalitäten anerkannt. Die Anerkennung im Ausland richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und kann dort ein gesondertes Verfahren sowie eine Legalisation oder Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erfordern. Umgekehrt gilt dies auch für im Ausland geschlossene Ehen: Welche Bescheinigungen, Legalisationen und Übersetzungen das niederländische Gericht benötigt, hängt vom Herkunftsland und dem Dokument selbst ab. Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung kann wiederum in den Niederlanden anerkannt werden, sofern das ausländische Gericht aus Gründen zuständig war, die nach niederländischem internationalem Privatrecht anerkannt sind, und das Verfahren grundlegenden Standards der Fairness entsprach.
Eine Scheidung kann sich auch auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit dem Partner auswirken. Ob dies der Fall ist und welche Folgen dies hat, hängt von der Art der Erlaubnis, der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und den individuellen Umständen ab. Nach einer angemessenen Zeit kann eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Bei häuslicher Gewalt gelten gesonderte Regelungen. Da diese Folgen unmittelbar nach der Scheidung eintreten können, sollten Sie Ihre Situation prüfen lassen, bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen.
Wenn ein Elternteil mit den Kindern ins Ausland ziehen möchte, ist die Zustimmung des anderen Elternteils oder alternativ die Zustimmung des Gerichts erforderlich. Die Mitnahme eines Kindes über eine Grenze ohne diese Zustimmung kann eine internationale Kindesentführung darstellen und ein gesondertes, dringendes Rückführungsverfahren nach sich ziehen. Lassen Sie sich vor jedem Umzug beraten.
Gibt es Alternativen zu einer streitigen Scheidung?
Ja. Mediation und einvernehmliche Scheidung helfen Ihnen, eine Einigung zu erzielen und anschließend die Scheidung gemeinsam einzureichen. Die Trennung von Tisch und Bett beendet das Zusammenleben, ohne die Ehe aufzulösen.
Bei einer Mediation verhandeln beide Ehepartner die Bedingungen mit einem neutralen Experten und reichen anschließend gemeinsam die Scheidungsunterlagen ein. Dies ist schneller und in der Regel deutlich günstiger. Der Mediator begleitet die Verhandlungen, berät aber keinen der Ehepartner zu seinen Rechten. Lassen Sie das Ergebnis daher vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen. Die einvernehmliche Scheidung verfolgt einen ähnlichen Ansatz: Beide Parteien werden während des gesamten Prozesses separat beraten, gegebenenfalls durch einen Finanzexperten oder einen Coach. Wenn Sie sich trennen möchten, ohne die Ehe aufzulösen, beispielsweise aus religiösen oder finanziellen Gründen, bietet die Trennung von Tisch und Bett ( Scheiding van tafel en bed ) einen formalen Weg, der die Ehe selbst unberührt lässt.
Wie beendet man eine eingetragene Partnerschaft?
Wenn Sie keine Kinder unter 18 Jahren haben und sich in allen Punkten einig sind, können Sie eine eingetragene Partnerschaft außergerichtlich, mithilfe eines Anwalts oder Notars, auflösen. Andernfalls läuft das Verfahren wie eine Scheidung über das Gericht.
Ohne Gerichtsverfahren unterzeichnen beide Partner eine schriftliche Vereinbarung, die auch von einem Anwalt oder Notar unterzeichnet und anschließend bei der Gemeinde eingetragen wird. Bei minderjährigen Kindern oder wenn sich die Partner nicht einigen können, ist der gerichtliche Weg notwendig. In Bezug auf Unterhalt, Vermögensteilung und Rentenausgleich werden eingetragene Partner Ehegatten gleichgestellt.
Zusammenfassend
- Für eine niederländische Scheidung ist ein Antrag eines Anwalts und eine Gerichtsentscheidung erforderlich; einziger Scheidungsgrund ist das endgültige Scheitern der Ehe ohne Nachweis eines Verschuldens.
- Niederländische Gerichte sind nach Brüssel II-ter zuständig, in der Regel aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts. Das für die Scheidung selbst anwendbare Recht ergibt sich aus Artikel 10:56 des niederländischen Zivilgesetzbuches und ist in der Regel niederländisches Recht.
- Die Ehe endet erst mit der Registrierung der Entscheidung, die innerhalb von sechs Monaten nach deren Rechtskraft erfolgen muss (Artikel 1:163 des niederländischen Zivilgesetzbuches).
- Die finanziellen Folgen hängen vom Güterstand (beschränkte Gütergemeinschaft ab dem 1. Januar 2018), dem Rentenausgleich und den gesetzlichen Unterhaltsregelungen ab.
- Bei minderjährigen Kindern ist ein Betreuungsplan obligatorisch; ein Umzug ins Ausland mit einem Kind bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich in den Niederlanden ohne Anwalt scheiden lassen?
Nein. Der Antrag muss von einem in den Niederlanden zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und eingereicht werden, selbst wenn beide Ehepartner in allen Punkten übereinstimmen. Bei einem gemeinsamen Verfahren kann ein einziger Anwalt Sie beide vertreten, was die Kosten senkt.
Muss ich getrennt leben, bevor ich den Antrag stellen kann?
Nein. Das niederländische Recht sieht keine Trennungszeit und keine Mindestdauer der Ehe vor, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Spielt es eine Rolle, wer von uns zuerst die Datei einreicht?
Nach niederländischem Scheidungsrecht ist dies nicht der Fall, da kein Verschulden festgestellt werden muss und die Antragstellerschaft keinen Vorteil bietet. In internationalen Fällen kann dies jedoch relevant sein: Das zuerst angerufene Gericht kann bestimmen, welches Land zuständig ist und somit, welche Kollisionsnormen das anwendbare Recht festlegen.
Kann ich mich in den Niederlanden scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben?
Ja, sofern ein niederländisches Gericht zuständig ist. Dies ergibt sich in der Regel aus dem gewöhnlichen Aufenthalt oder der Staatsangehörigkeit beider Ehepartner. Sie benötigen üblicherweise die ausländische Heiratsurkunde, die gemäß den Bestimmungen des Ausstellungslandes legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein muss, sowie eine beglaubigte Übersetzung.
Was genau ist ein Echtscheidingsconvenant?
Es handelt sich um die schriftliche Scheidungsvereinbarung, in der die Ehegatten die Folgen der Scheidung festhalten: die Aufteilung von Vermögen und Schulden, etwaige Unterhaltszahlungen, die Regelung der Rentenansprüche und das Schicksal des Hauses. Beide Parteien unterzeichnen die Vereinbarung, und sie wird zusammen mit dem gemeinsamen Scheidungsantrag eingereicht. Die vom Gericht in seinem Urteil festgelegten Bedingungen sind genauso vollstreckbar wie das Urteil selbst.
Kann die Wartung später geändert werden?
Ja. Ändern sich die Umstände wesentlich, beispielsweise durch Arbeitsplatzverlust oder eine veränderte Situation des Leistungsempfängers, kann jede Partei beim Gericht eine Anpassung des Betrags beantragen. Eine Vereinbarung kann diese Möglichkeit jedoch ausschließen oder einschränken. Prüfen Sie daher die getroffenen Vereinbarungen.
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