Die Auflösung einer Ehe in den Niederlanden ist in der Regel eine Angelegenheit des Gerichts. Sie erfordert einen von einem Anwalt eingereichten Antrag, eine gerichtliche Entscheidung und schließlich die Eintragung dieser Entscheidung im Standesamt. Es gibt keine gesetzliche Trennungszeit, die vor Antragstellung eingehalten werden muss, und es muss kein Verschulden eines Ehepartners nachgewiesen werden. Um diese Kernpunkte herum werden die in der Praxis meist wichtigsten Regelungen getroffen: die Kinder, das Familienheim, die Rentenansprüche, der Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt, dem Datum und Ort der Eheschließung, dem ehelichen Güterstand, dem Vorhandensein von Kindern und etwaigen internationalen Bezügen ab. Im Folgenden werden die allgemeinen Rahmenbedingungen einer Scheidung in den Niederlanden, der Ablauf von Anfang bis Ende sowie die Punkte beschrieben, die besondere Beachtung verdienen, wenn ein oder beide Ehepartner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur ein niederländisches Gericht kann eine Ehe auflösen; eine rein administrative Scheidung gibt es nicht.
- Der Antrag muss von einem Eierlikör, selbst wenn beide Ehepartner vollkommen einverstanden sind.
- Die endgültige Zerrüttung der Ehe ist der einzige Scheidungsgrund; ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden.
- Es gibt keine Mindestdauer der Ehe und keine vorgeschriebene Trennungszeit vor der Einreichung der Scheidungsklage.
- Eine gemeinsame Petition ist schneller und kostengünstiger und bedarf in der Regel keiner Anhörung; eine einseitige Petition hingegen schon.
- Ein Betreuungsplan ist erforderlich, wenn minderjährige Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge stehen.
- Ehen ab dem 1. Januar 2018 unterliegen der beschränkten Gütergemeinschaft; frühere Ehen der allgemeinen Gütergemeinschaft, es sei denn, es wurden vor der Eheschließung besondere Bestimmungen getroffen.
- Die Scheidung tritt erst mit der Eintragung in das Eheregister in Kraft, die innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses erfolgen muss.
Der rechtliche Scheidungsgrund nach niederländischem Recht
Das niederländische Scheidungsrecht kennt nur einen Scheidungsgrund: das endgültige Scheitern der Ehe (niederländisch: duurzame ontwrichting ). Artikel 1:151 des niederländischen Zivilgesetzbuches beschreibt dies als eine Situation, in der die Ehe so weit zerrüttet ist, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist. In den Niederlanden gilt das Verschuldensprinzip, d. h. Ehebruch, finanzielle Misswirtschaft oder ein schwieriger Charakter müssen nicht nachgewiesen werden, um die Scheidung zu erhalten. Das Verhalten während der Ehe kann jedoch für die im Zusammenhang mit der Scheidung getroffenen Entscheidungen relevant sein, beispielsweise für Unterhaltsfragen, Regelungen für die Kinder, die Aufteilung des Vermögens und Beweisfragen.
In der Praxis sind die Hürden niedrig. Wenn ein Ehepartner behauptet, die Ehe sei gescheitert, verlangt das Gericht in der Regel keinen Beweis für einen konkreten Vorfall, und eine Scheidung wird daher selten durch einen widerwilligen Ehepartner verhindert. Das Gericht prüft jedoch den Scheidungsantrag und etwaige verfahrensrechtliche Einwände. Was ein widerwilliger Ehepartner realistischerweise tun kann, ist, die Folgen anzufechten. Dadurch wird eine Scheidung zwar zu einem langwierigen und kostspieligen Unterfangen, aber nicht unmöglich.
Wer kann in den Niederlanden die Scheidung einreichen?
Die Zuständigkeit richtet sich nach europäischem Recht, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2019/1111, allgemein als Brüssel-II-ter-Verordnung bekannt. Artikel 3 nennt verschiedene alternative Scheidungsgründe. Niederländische Gerichte sind unter anderem zuständig, wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden haben, wenn der Antragsgegner hier wohnt, wenn die Ehegatten zuletzt gemeinsam hier gewohnt haben und einer von ihnen noch hier wohnt, wenn der Antragsteller unmittelbar vor der Antragstellung mindestens ein Jahr hier gewohnt hat oder wenn ein Antragsteller mit niederländischer Staatsangehörigkeit seit sechs Monaten hier wohnt. Die gemeinsame Staatsangehörigkeit beider Ehegatten stellt einen separaten Scheidungsgrund dar, sodass zwei niederländische Staatsangehörige sich hier scheiden lassen können, selbst wenn keiner von ihnen in den Niederlanden wohnt.
Der Ort der Eheschließung ist an sich kein Gerichtsstandgrund, und eine im Ausland geschlossene Ehe kann von einem niederländischen Gericht aufgelöst werden. Ist die Verordnung nicht anwendbar, weil kein Mitgliedstaat zuständig ist, so bestimmen die verbleibenden niederländischen Verfahrensregeln, ob ein niederländisches Gericht den Fall verhandeln kann.
Gerichtsstand und anwendbares Recht sind voneinander unabhängige Fragen. Gemäß Verordnung 1259/2010, bekannt als Rom III, können Ehegatten schriftlich das für ihre Scheidung geltende Recht vereinbaren; fehlt eine solche Vereinbarung, findet in der Regel das Recht ihres gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts Anwendung. Ein niederländisches Gericht wendet daher in den meisten Fällen niederländisches Scheidungsrecht auf ein in den Niederlanden lebendes Paar an, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit. Das auf das eheliche Vermögen, Renten und Unterhalt anwendbare Recht wird durch andere Rechtsinstrumente geregelt und kann durchaus das Recht eines anderen Landes sein, sodass das Ergebnis in Bezug auf das Vermögen vom Ergebnis der Scheidung selbst abweichen kann. Die besonderen Schwierigkeiten eines grenzüberschreitenden Falles werden in unserem Artikel über internationale Scheidungen in den Niederlanden erläutert.
Gemeinsamer Antrag oder einseitiger Antrag
Es gibt zwei Wege zum selben Ergebnis. Bei einem gemeinsamen Antrag einigen sich die Ehepartner gemeinsam, entweder durch einen gemeinsamen Anwalt oder mithilfe eines Scheidungsmediators, und reichen einen gemeinsamen Antrag mit der unterzeichneten Vergleichsvereinbarung ein. Die Mediation ist eine Verhandlungsmethode und kein Ersatz für das Gerichtsverfahren: Jede Vereinbarung sollte vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden, und der Antrag selbst muss in jedem Fall von einem Anwalt eingereicht werden. Da nichts strittig ist, findet in der Regel keine Anhörung statt, und das Gericht entscheidet auf Grundlage der Unterlagen.
Bei einem einseitigen Antrag reicht ein Ehepartner den Antrag ein, der dem anderen formell zugestellt wird. Der Antragsgegner kann den Antrag annehmen, wodurch die Angelegenheit weiterhin schnell beigelegt werden kann, oder eine Verteidigungsschrift einreichen und, im Rahmen der Verfahrensordnung, Gegenanträge bezüglich Unterhalt, der Kinder oder der Vermögensaufteilung stellen. Das Gericht setzt dann einen Verhandlungstermin fest. Falls während des laufenden Verfahrens Regelungen erforderlich sind, können einstweilige Maßnahmen hinsichtlich der Nutzung der Wohnung, des vorläufigen Unterhalts und des Wohnorts der Kinder beantragt werden.
Das Scheidungsverfahren Schritt für Schritt
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch mit einem Scheidungsanwalt , der die Zuständigkeit und das anwendbare Recht prüft und über das weitere Vorgehen berät. Es ist hilfreich, Personalausweis, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, aktuelle Einkommensnachweise, eine Übersicht über Vermögen und Schulden sowie etwaige Eheverträge mitzubringen. Auf Grundlage dieser Unterlagen kann entschieden werden, ob ein gemeinsamer oder einseitiger Scheidungsantrag gestellt wird.
Der Antrag wird anschließend verfasst und in einem gemeinsamen Verfahren zusammen mit der Vergleichsvereinbarung und dem Sorgerechtsplan eingereicht. Er wird beim zuständigen Bezirksgericht am Wohnort des Antragstellers eingereicht; in den Niederlanden gibt es elf Bezirksgerichte. Die Gerichtsgebühr wird von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst; für Personen mit geringem Einkommen gilt eine Ermäßigung.
Nach Einreichung des Antrags erhält der Antragsgegner in einem einseitigen Verfahren in der Regel sechs Wochen Zeit, um eine Verteidigungsschrift einzureichen. Sind minderjährige Kinder betroffen, prüft das Gericht den Sorgerechtsplan und kann das Jugendamt einschalten. Gegebenenfalls findet eine Anhörung statt. Kinder ab zwölf Jahren erhalten die Möglichkeit, ihre Meinung dem Richter mitzuteilen; jüngere Kinder können nach Ermessen des Gerichts angehört werden. Anschließend verkündet das Gericht seine Entscheidung, löst die Ehe auf und entscheidet über etwaige strittige Folgen.
Die Entscheidung beendet die Ehe noch nicht. Beide Ehepartner haben drei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn die Entscheidung im Eheregister der Gemeinde, in der die Eheschließung stattfand, eingetragen ist. Artikel 1:163 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass die Eintragung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung erfolgen muss, nicht innerhalb von sechs Monaten nach deren Verkündung. Verstreicht diese Frist, verliert die Entscheidung ihre Rechtskraft, was in der Praxis bedeutet, dass die Scheidung erneut beantragt werden müsste. Stimmen beide Parteien zu, kann eine Einverständniserklärung unterzeichnet werden, mit der auf das Berufungsrecht verzichtet wird, sodass die Eintragung nahezu unmittelbar erfolgen kann. Das Bevölkerungsregister wird infolge dieser Eintragung aktualisiert; maßgeblich ist der Eintrag im Eheregister.
Benötigte Dokumente
Egal welchen Weg Sie wählen, der Antrag muss von einer festgelegten Reihe von Dokumenten begleitet werden. Diese frühzeitig zusammenzustellen ist der einfachste Weg, den Zeitrahmen kurz zu halten, da ein fehlender Auszug die Bearbeitung um Wochen verzögern kann.
- Ein Originalauszug aus dem Heiratsregister, ausgestellt von der Gemeinde, in der Sie geheiratet haben
- Ein Auszug aus der Datenbank der persönlichen Aufzeichnungen (Basisregistratie personen) für jeden von euch
- Kopien der Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren
- Ein Überblick über Vermögen, Schulden und Rentenansprüche, die während der Ehe aufgebaut wurden
- Der Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag, falls Sie einen abgeschlossen haben.
Die Vergleichsvereinbarung und der Elternplan
Die Scheidungsvereinbarung ( Echtscheidingsconvenant ) ist das Dokument, in dem die Ehepartner ihre Vereinbarungen festhalten: die Aufteilung von Vermögen und Schulden, die Zahlung von Ehegattenunterhalt und dessen Bedingungen, die Regelung des Hauses und der Hypothek sowie die Regelung der Rentenansprüche. Sie ist nicht zwingend erforderlich, doch eine Scheidung ohne Vereinbarung überlässt die Entscheidung der offenen Punkte dem Gericht und birgt das Risiko von Streitigkeiten Jahre später. Nimmt das Gericht die Vereinbarung in seine Entscheidung auf, erlangen die übernommenen Bestimmungen die Rechtskraft eines Gerichtsbeschlusses; Bestimmungen, die nicht in die Entscheidung aufgenommen werden, sind vertraglich bindend, und ihre Wirkung hängt von ihrer Formulierung ab.
Ein Betreuungsplan ist obligatorisch, wenn minderjährige Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge leben. Die Zivilprozessordnung verpflichtet die Eltern, festzulegen, wo jedes Kind hauptsächlich leben wird, wie Betreuung und Umgangsrecht aufgeteilt werden, wie sie sich gegenseitig beraten und informieren und wie die Kosten für die Kinder gedeckt werden. Ein Antrag ohne Betreuungsplan muss begründen, warum eine Einigung unmöglich war; andernfalls kann er als unzulässig erklärt werden. In der Praxis fordern Gerichte die Eltern häufiger auf, den Plan zu ergänzen, oder verweisen den Fall an das Jugendamt, als den Antrag direkt abzulehnen. Eine Scheidung ändert die elterliche Sorge nicht: Beide Elternteile behalten die gemeinsame Sorge, und die alleinige Sorge wird nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen gewährt. Die Regelungen zu Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht werden in unserem Leitfaden zum niederländischen Sorgerecht ausführlicher erläutert.
Was muss finanziell geregelt werden?
Für Ehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 geschlossen wurden, gilt die beschränkte Gütergemeinschaft: Vermögen und Schulden, die während der Ehe erworben wurden, werden geteilt, während vor der Ehe erworbenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften dem persönlichen Vermögen vorbehalten bleiben. Ehen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, fallen unter die alte allgemeine Gütergemeinschaft, in der fast alles geteilt wird, es sei denn, es wurden vor einem Notar Ehebedingungen vereinbart. Ehebedingungen können auch während der Ehe geschlossen oder geändert werden, und vieles hängt dann davon ab, ob eine darin enthaltene Regelung zur Vermögensaufteilung im Laufe der Jahre tatsächlich angewendet wurde. Wurde eine solche Regelung nie umgesetzt, muss das angesammelte Vermögen unter Umständen trotzdem so aufgeteilt werden, als ob eine Gütergemeinschaft bestanden hätte. Unternehmen, Aktienbeteiligungen und Schulden werfen jeweils eigene Fragen der Bewertung und Aufteilung auf. Für internationale Paare regelt die Verordnung (EU) 2016/1103 das anwendbare eheliche Güterrecht für Ehen, die am oder nach dem 29. Januar 2019 in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden; für ältere Ehen können ältere Kollisionsnormen oder eine zum Zeitpunkt der Eheschließung getroffene Rechtswahl maßgeblich sein.
Die während der Ehe erworbenen Altersrentenansprüche werden grundsätzlich aufgeteilt, wobei jeder Ehepartner Anspruch auf die Hälfte der vom anderen erworbenen Ansprüche hat. Vor der Ehe erworbene Rentenansprüche fallen nicht darunter, und die Hinterbliebenenrente wird als spezielle Partnerrente gesondert behandelt. Die Ehepartner können in ihrem Ehevertrag oder ihrer Scheidungsvereinbarung eine abweichende Regelung treffen. Wird die Rentenversicherung innerhalb von zwei Jahren nach der Scheidung benachrichtigt, erhält jeder Partner seinen Anteil direkt vom Fonds. Wird diese Frist versäumt, geht der Anspruch zwar nicht verloren, muss aber zwischen den ehemaligen Ehepartnern aufgeteilt werden, was deutlich aufwendiger ist.
Ehegattenunterhalt kann von dem Ehegatten beantragt werden, dessen eigenes Einkommen nicht ausreicht. Für Verfahren, die am oder nach dem 1. Januar 2020 eingeleitet wurden, beträgt die Regeldauer die Hälfte der Ehedauer, maximal jedoch fünf Jahre. Ausnahmen sind jedoch zu beachten. Dauerte die Ehe länger als fünfzehn Jahre und erreicht der Unterhaltsberechtigte innerhalb von zehn Jahren das Rentenalter, kann der Unterhalt bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden. Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, kann der Unterhalt bis zum zwölften Lebensjahr des jüngsten Kindes gezahlt werden. Für Unterhaltsberechtigte, die am oder vor dem 1. Januar 1970 geboren wurden und deren Ehe länger als fünfzehn Jahre gedauert hat, gilt eine Übergangsregelung. Welche Regelung Anwendung findet, hängt somit vom Datum der Antragstellung, der Ehedauer sowie dem Alter der Ehegatten und der Kinder ab. Der Ehegattenunterhalt ist für den Zahlenden steuerlich absetzbar und wird beim Empfänger als Einkommen versteuert.
Der Kindesunterhalt wird nach den Richtlinien der Expertengruppe für Unterhaltsfragen (Trema-Normen) berechnet. Diese berücksichtigen den Bedarf des Kindes, die Zahlungsfähigkeit beider Elternteile sowie den jeweiligen Anteil der tatsächlich geleisteten Betreuung. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und setzt sich als Beitrag zu den Lebens- und Ausbildungskosten bis zum 21. Lebensjahr fort. Ab diesem Zeitpunkt ist der Unterhalt direkt an den jungen Erwachsenen zu zahlen. Kindesunterhalt ist für den Zahlenden weder steuerlich absetzbar noch für den Empfänger steuerpflichtig.
Das Familienhaus und die Hypothek
Das Familienheim bestimmt häufig den Verlauf des gesamten Scheidungsverfahrens. Der im Haus wohnende Ehepartner kann nach der Scheidung noch sechs Monate lang das Nutzungsrecht geltend machen, dies ist jedoch ein befristetes Nutzungsrecht und sagt nichts über das Eigentum aus. Bei gemeinschaftlichem Eigentum muss die Immobilie entweder verkauft oder von einem der Ehepartner übernommen werden. Ist das Haus gemietet, kann ein Ehepartner beim Gericht die Aufteilung des Mietverhältnisses beantragen. Die Übernahme der Immobilie setzt voraus, dass der Hypothekengeber den anderen Ehepartner von der gesamtschuldnerischen Haftung befreit. Ein Gericht kann entscheiden, wer das Haus nutzen darf und wie das Eigentum aufgeteilt wird, kann aber eine Bank nicht zur Befreiung zwingen; dies obliegt weiterhin dem Kreditgeber und hängt maßgeblich vom Einkommen ab. Hinzu kommen Fragen wie: Wer trägt die Hypothekenzinsen während des Verfahrens? Was geschieht bei einem positiven oder negativen Eigenkapital? Welche steuerlichen Folgen hat die gewählte Lösung?
Wie lange eine Scheidung dauert und was sie kostet
Ein unstrittiger gemeinsamer Scheidungsantrag mit einer abgeschlossenen Scheidungsvereinbarung kann, sobald alle Unterlagen vollständig sind, innerhalb weniger Wochen bearbeitet werden. Vom ersten Treffen bis zur Eintragung ins Grundbuch ist das Verfahren oft innerhalb von zwei bis drei Monaten abgeschlossen. Eine streitige Scheidung hingegen ist ein ganz anderes Unterfangen: Sechs Monate bis ein Jahr sind üblich, und Fälle mit Unternehmensbewertung, grenzüberschreitendem Vermögen oder Sorgerechtsstreitigkeiten können deutlich länger dauern. Diese Angaben basieren auf praktischen Erfahrungen und nicht auf gesetzlichen Fristen. Offenlegung von Vermögensverhältnissen, Wertgutachten, Auslandsaufenthalte, Sachverständigengutachten oder ein Sorgerechtskonflikt können die Dauer erheblich verlängern. Im Detail gehen wir auf den Zeitplan einer Scheidung im Artikel „ Wie lange dauert eine Scheidung?“ ein.
Die Kosten folgen derselben Logik. Eine einvernehmliche Scheidung, die von einem Anwalt oder einem Mediator durchgeführt wird, verursacht eine einzige Gebühr und eine einzige Gerichtsgebühr. Bei einem streitigen Verfahren fallen hingegen zwei Anwaltsgebühren an, und falls Wertgutachten oder Sachverständigengutachten benötigt werden, kommen weitere Kosten hinzu. Die folgenden Angaben sind Richtwerte und keine verbindlichen Angebote. Die tatsächlichen Kosten einer Scheidung hängen vom Umfang des Streits ab.
| Artikel | Indikation |
|---|---|
| Stundensatz des Anwalts | Variiert je nach Firma und Seniorität, zuzüglich 21 % MwSt. |
| Gerichtsgebühr (griffierecht) | Der Satz wird von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst; bei niedrigem Einkommen gilt ein ermäßigter Satz. |
| Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, einseitiger Antrag | Ein fester gesetzlicher Tarif, der jährlich angepasst wird. |
| Gemeinsame, einvernehmliche Scheidung | Ein einziges Gebührenpaket, typischerweise die kostengünstigste Route |
| Angefochtene Scheidung | Deutlich höher, mit zwei Gebührensätzen und möglichen Sachverständigenkosten |
| Subventionierte Prozesskostenhilfe | Bei niedrigem Einkommen über die Rechtshilfebehörde verfügbar, vorbehaltlich eines einkommensabhängigen Beitrags |
Die aktuellen Gerichtsgebühren und Gerichtsvollziehertarife werden von der Justiz und der Regierung veröffentlicht und ändern sich jährlich. Daher lohnt es sich, den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Tarif zu überprüfen.
Scheidung in den Niederlanden für Ausländer und Expats
Ein erheblicher Anteil der in den Niederlanden durchgeführten Scheidungen betrifft mindestens einen nicht-niederländischen Ehepartner. Diese Fälle werfen Fragen auf, die bei einer rein innerstaatlichen Scheidung nicht auftreten. Eine von einem niederländischen Gericht ausgesprochene Scheidung wird in der Regel in den anderen EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten anerkannt. Die Anerkennung im Ausland richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes und kann dort ein gesondertes Verfahren sowie eine Legalisation oder Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erfordern. Umgekehrt gilt dies für im Ausland geschlossene Ehen: Welche Bescheinigungen, Legalisationen und Übersetzungen das niederländische Gericht benötigt, hängt vom Herkunftsland und dem Dokument selbst ab. Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung kann wiederum in den Niederlanden anerkannt werden, sofern das ausländische Gericht aus Gründen zuständig war, die nach niederländischem internationalem Privatrecht anerkannt sind, und das Verfahren grundlegenden Standards der Fairness entsprach.
Eine Scheidung kann sich auch auf eine Aufenthaltserlaubnis auswirken, die zum Zweck des Zusammenlebens mit dem Partner erteilt wurde. Ob dies der Fall ist und welche Folgen es hat, hängt von der Art der Erlaubnis, der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts und den individuellen Umständen ab. Nach einer angemessenen Frist kann unter Umständen eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Bei häuslicher Gewalt gelten gesonderte Regelungen. Da diese Folgen unmittelbar nach der Eintragung der Scheidung eintreten können, ist es ratsam, die Situation vor Einreichung des Scheidungsantrags zu prüfen.
Wenn Kinder betroffen sind und ein Elternteil ins Ausland ziehen möchte, ist die Zustimmung des anderen Elternteils oder alternativ die Zustimmung des Gerichts erforderlich. Die Mitnahme eines Kindes über eine Grenze ohne diese Zustimmung kann eine internationale Kindesentführung darstellen, die ein gesondertes dringendes Verfahren nach sich zieht und unbedingt vermieden werden sollte.
Mediation, einvernehmliche Scheidung und Trennung von Bett und Tisch
Nicht jede Scheidung muss ausgetragen werden. Eine Mediation ermöglicht es beiden Ehepartnern, die Bedingungen mit einem neutralen Experten auszuhandeln und anschließend gemeinsam die Scheidung einzureichen. Dies ist schneller und deutlich günstiger. Der Mediator begleitet die Verhandlung, anstatt eine der Parteien über ihre Rechte zu beraten. Daher sollte das Ergebnis vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden. Die einvernehmliche Scheidung verfolgt einen ähnlichen Ansatz: Beide Parteien werden während des gesamten Prozesses separat beraten, gegebenenfalls auch durch einen Finanzexperten oder Coach. Wenn sich ein Paar aus religiösen oder finanziellen Gründen trennen, aber die Ehe nicht auflösen möchte, bietet die Trennung von Tisch und Bett einen formalen Weg, der die Ehe selbst unberührt lässt.
Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
Eine eingetragene Partnerschaft wird nicht ganz so aufgelöst wie eine Ehe. Sind sich beide Partner über alle Folgen einig und gibt es keine minderjährigen Kinder unter gemeinsamer Vormundschaft, kann die Partnerschaft durch eine von beiden Partnern unterzeichnete und von einem Rechtsanwalt oder Notar gegengezeichnete schriftliche Vereinbarung beendet werden, die anschließend bei der Gemeinde eingetragen wird. Ein Gericht wird nicht eingeschaltet. Sind minderjährige Kinder vorhanden oder können sich die Partner nicht einigen, wird das Verfahren vor Gericht geführt, analog zu einer Scheidung. Hinsichtlich Unterhalt, Vermögensteilung und Rentenausgleich werden eingetragene Partner Ehegatten gleichgestellt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich in den Niederlanden ohne Anwalt scheiden lassen?
Nein. Der Antrag muss von einem in den Niederlanden zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet und eingereicht werden, auch wenn beide Ehepartner in allen Punkten übereinstimmen. Bei einem gemeinsamen Verfahren kann ein einziger Anwalt Sie beide vertreten, was die Kosten senkt.
Muss ich getrennt leben, bevor ich den Antrag stellen kann?
Nein. Das niederländische Recht sieht keine Trennungszeit und keine Mindestdauer der Ehe vor, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Spielt es eine Rolle, wer von uns zuerst die Datei einreicht?
Nach niederländischem Scheidungsrecht spielt dies keine Rolle, da kein Verschulden festgestellt werden muss und die Antragstellerschaft keine Vorteile mit sich bringt. In internationalen Fällen kann dies jedoch relevant sein, da das zuerst angerufene Gericht darüber entscheiden kann, welches Land zuständig ist und welches Recht Anwendung findet.
Kann ich mich in den Niederlanden scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben?
Ja, sofern ein niederländisches Gericht zuständig ist. Dies ergibt sich in der Regel aus dem gewöhnlichen Aufenthalt oder der Staatsangehörigkeit beider Ehepartner. Sie benötigen üblicherweise die ausländische Heiratsurkunde, die gemäß den Bestimmungen des Ausstellungslandes legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein muss, sowie eine beglaubigte Übersetzung.
Was genau ist ein Echtscheidingsconvenant?
Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung, in der die Ehegatten die Folgen der Scheidung festhalten: die Aufteilung von Vermögen und Schulden, etwaige Unterhaltszahlungen, die Regelung der Rentenansprüche und das Schicksal des Hauses. Sie wird von beiden Parteien unterzeichnet und zusammen mit einem gemeinsamen Scheidungsantrag eingereicht. Die vom Gericht in seinem Urteil festgelegten Bedingungen sind rechtskräftig und können genauso vollstreckt werden wie das Urteil selbst.
Kann die Wartung später geändert werden?
Ja. Ändern sich die Umstände wesentlich, beispielsweise durch Arbeitsplatzverlust oder eine veränderte Situation des Empfängers, kann jede Partei beim Gericht eine Anpassung des Betrags beantragen. Eine Vereinbarung kann diese Möglichkeit auch ausschließen oder einschränken; daher ist es ratsam, die getroffene Vereinbarung zu prüfen.
Sich zum richtigen Zeitpunkt beraten lassen
Die finanziell wichtigsten Entscheidungen bei einer Scheidung fallen in der Regel in den ersten Wochen, noch bevor etwas eingereicht wird: Soll die Scheidung gemeinsam oder einseitig erfolgen? Was geschieht mit dem Haus? Sind einstweilige Maßnahmen nötig? Was muss unterschrieben werden? Eine Beratung in dieser Phase ist deutlich hilfreicher als eine, nachdem bereits eine Einigung erzielt wurde. Law & More Sie berät in Scheidungs-, Unterhalts-, Sorgerechts- und Vermögensteilungsfragen, auch in Fällen mit internationalem Bezug, und arbeitet unter anderem in Niederländisch und Englisch.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum Scheidungsverfahren in den Niederlanden. Zeitrahmen, Kosten und rechtliche Folgen hängen von den Umständen des Einzelfalls sowie den beteiligten Gerichten und Behörden ab, und die hier zusammengefassten Regelungen können sich ändern. Eine allgemeine Beschreibung sollte nicht automatisch auf Ihren konkreten Fall angewendet werden, insbesondere wenn Kinder, ein Unternehmen, Rentenansprüche, Immobilien, ein internationaler Bezug oder eine Aufenthaltserlaubnis betroffen sind. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem individuellen Fall.

