Kollektive Ansprüche bei Massenschäden

Sammelklagen bei Massenschäden: So funktioniert es

Kollektive Schadenersatzansprüche bei Massenschäden

Ab dem 1. Januar 2020 tritt das neue Gesetz von Minister Dekker in Kraft. Es sieht vor, dass Bürger und Unternehmen, die einen Massenschaden erleiden, gemeinsam auf Schadensersatz klagen können. Massenschaden ist ein Schaden, der eine große Gruppe von Opfern betrifft. Beispiele hierfür sind körperliche Schäden durch gefährliche Medikamente, finanzielle Schäden durch manipulierte Fahrzeuge oder Sachschäden durch Erdbeben infolge von Gasförderung. Solche Massenschäden können künftig kollektiv geltend gemacht werden.

Kollektivhaftung vor Gericht

In den Niederlanden ist es seit vielen Jahren möglich, eine Kollektivhaftung gerichtlich geltend zu machen (Kollektivklage). Der Richter konnte nur rechtswidrige Handlungen feststellen; für den Schaden mussten alle Opfer noch ein individuelles Verfahren einleiten. In der Praxis ist ein solches Verfahren meist aufwendig, zeitaufwendig und teuer. In den meisten Fällen kompensieren Kosten und Zeitaufwand eines einzelnen Verfahrens die Verluste nicht.

Kollektive Ansprüche bei Massenschäden

Es besteht auch die Möglichkeit eines kollektiven Vergleichs zwischen einer Interessengruppe und einem Beschuldigten, der auf der Grundlage des Collective Mass Claims Settlement Act (WCAM) für alle Opfer allgemein gerichtlich erklärt wird. Mittels eines kollektiven Vergleichs kann eine Interessenvertretung einer Gruppe von Opfern helfen, beispielsweise zu einer Einigung zu gelangen, damit sie für ihren Verlust entschädigt werden können. Auch wenn der Verursacher nicht kooperiert, gehen die Opfer dennoch leer aus. Die Opfer müssen dann individuell vor Gericht gehen, um gemäß Artikel 3:305a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Schadensersatz zu fordern.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Massenentschädigung in Sammelklagen (WAMCA) am 1. Januar 2020 wurden die Möglichkeiten für Sammelklagen erweitert. Nach dem neuen Gesetz kann der Richter ein Urteil auf kollektiven Schadensersatz fällen. Dies bedeutet, dass der gesamte Fall in einem gemeinsamen Verfahren beigelegt werden kann. Dadurch erhalten die Parteien Klarheit. Das Verfahren wird vereinfacht, spart Zeit und Geld und verhindert langwierige Rechtsstreitigkeiten. So kann eine Lösung für eine große Gruppe von Geschädigten gefunden werden.

Die Opfer und die Beteiligten sind oft verwirrt und unzureichend informiert. Das bedeutet, dass die Opfer nicht wissen, welche Organisationen zuverlässig sind und welche Interessen sie vertreten. Auf der Grundlage des rechtlichen Schutzes der Opfer wurden die Bedingungen für kollektives Handeln verschärft. Nicht jede Interessengruppe kann einfach eine Klage einreichen. Die interne Organisation und die Finanzen einer solchen Organisation müssen in Ordnung sein. Beispiele für Interessengruppen sind Verbraucherverbände, Aktionärsvereinigungen und eigens für eine Sammelklage gegründete Organisationen.

Endlich wird es ein zentrales Register für Sammelforderungen geben. Auf diese Weise können die Opfer und die (repräsentativen) Interessengruppen entscheiden, ob sie eine Sammelklage für das gleiche Ereignis starten wollen. Der Justizrat ist der Inhaber des Zentralregisters. Das Register wird für alle zugänglich sein.

Die Abwicklung von Massenschäden ist für alle Beteiligten außerordentlich komplex, daher ist eine rechtliche Unterstützung ratsam. Das Team von Law & More verfügt über weitreichende Expertise und Erfahrung in der Bearbeitung und Überwachung von Massenschäden.

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