Zivilrecht

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Von Vertragsstreitigkeiten bis hin zu Schadensersatzansprüchen – wir schützen Ihre zivilrechtlichen Interessen.

Übersicht

Das niederländische Zivilrecht basiert auf dem Schuldrecht, das im 6. Buch des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code) dargelegt ist. Die offizielle englische Übersetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier: Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 6 (Schulden und Haftung)Das Verständnis dieser zivilrechtlichen Regeln ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber einer anderen Partei durchsetzen möchten.

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen: vom Kauf eines Produkts bis hin zu Schadensersatzansprüchen nach einem Arbeitsunfall, von Vertragsbruch bis hin zu unerlaubter Handlung. Wenn es zwischen Parteien zu Problemen kommt, bietet das Zivilrecht die Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen – vorausgesetzt, Sie machen sich rechtzeitig und auf die richtige Weise darauf berufen.

Law & More Wir beraten und vertreten Sie in einer Vielzahl zivilrechtlicher Angelegenheiten: Vertragsstreitigkeiten, Haftungsansprüche, Forderungseinzug und Streitigkeiten über Eigentums- oder Nutzungsrechte. Unsere Anwälte kennen das Amtsgericht und das Berufungsgericht und wissen, wann schnelles Handeln – beispielsweise durch ein Eilverfahren – erforderlich ist. Von Vertragsverletzungen und Schadensersatzansprüchen bis hin zu Zivilprozessen vor niederländischen Gerichten helfen wir Ihnen, den effektivsten Weg zum Schutz Ihrer Interessen zu finden.

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Was wir tun

Vertragsstreitigkeiten und Nichterfüllungsansprüche (wanprestatie).

Unternehmensführung und Compliance

Ansprüche aus unerlaubter Handlung (onrechtmatige daad) und Haftungsansprüche

Inkassoverfahren und Pfändung (Konservatorium und Exekutive)

Schnellverfahren und andere dringende Verfahren

Schadensersatzansprüche (Personenschäden, finanzielle Verluste, Geschäftsverluste)

Geschäftsführer- und Konzernhaftung (bestuurders- en Concernaansprakelijkheid)

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden)

Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation

Vollstreckung niederländischer und ausländischer Urteile

Warum Law & More

Erfahrene Prozessanwälte mit nachweislicher Erfolgsbilanz vor niederländischen Gerichten

Strategischer Ansatz, der Verhandlung und Rechtsstreitigkeiten kombiniert

Klare Kommunikation in mehreren Sprachen

Transparente Gebührenstrukturen und Kostenmanagement

Fokus auf praxisnahe Lösungen und Geschäftskontinuität

Häufig gestellte Fragen – Zivilrecht

Häufig gestellte Fragen zum Zivilrecht, beantwortet von unseren Experten.

Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine Partei eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt und diese Nichterfüllung ihr zuzurechnen ist. In den meisten Fällen muss dem Schuldner zunächst eine Mahnung zugestellt werden, in der eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt wird. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne Erfüllung gerät der Schuldner in Verzug, wodurch die andere Partei Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder die Erfüllung des Vertrages hat.

Ein Vertragsbruch entsteht durch die Nichterfüllung einer bestehenden Vereinbarung zwischen den Parteien. Eine unerlaubte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung gegenüber einer anderen Person außerhalb eines Vertragsverhältnisses, beispielsweise die fahrlässige Verursachung eines Schadens. Beide können eine Schadensersatzhaftung begründen, jedoch unterscheiden sich die Voraussetzungen, die Beweislast und die Verjährungsfristen. Manchmal kann ein einzelnes Ereignis beides darstellen.

Ausgangspunkt ist, dass die geschädigte Partei so weit wie möglich in die Lage versetzt werden soll, in der sie sich ohne den Vertragsbruch oder die rechtswidrige Handlung befunden hätte. Grundsätzlich wird der tatsächlich entstandene Schaden, einschließlich des entstandenen Schadens und des entgangenen Gewinns, ersetzt. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Schaden bestehen, und der Schaden muss der haftenden Partei zuzurechnen sein.

Eine Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung, dem Schuldner eine letzte, angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen. Erst wenn diese Frist ohne Erfüllung abläuft, gerät der Schuldner in Verzug und hat Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. In manchen Fällen tritt der Verzug automatisch kraft Gesetzes ein, beispielsweise nach Ablauf einer festen Frist, sodass keine gesonderte Mahnung erforderlich ist.

Ein zivilrechtlicher Anspruch verjährt, sobald die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen ist; danach kann er nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Die Fristen variieren je nach Art des Anspruchs. Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen unterbrochen werden, beispielsweise durch eine schriftliche Mahnung, mit der das Recht auf Leistung vorbehalten wird; danach beginnt eine neue Frist.

Einstweilige Verfügungen ermöglichen es dem Richter, kurzfristig eine einstweilige Maßnahme, wie beispielsweise eine einstweilige Verfügung oder eine Erfüllungsanordnung, zu erlassen. Sie sind für dringende Angelegenheiten vorgesehen und führen nicht zu einer endgültigen Entscheidung im Streitfall. Die Entscheidung bleibt vorläufig, und die Parteien können anschließend weiterhin ein ordentliches Hauptverfahren einleiten.

Eine einstweilige Pfändung ist eine Vorsichtsmaßnahme, die Vermögenswerte eines Schuldners, wie beispielsweise Bankkonten oder Immobilien, vor oder während eines Verfahrens einfriert, um die spätere Beitreibung zu sichern. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung des Gerichts. Wird die Hauptforderung später bestätigt, kann die Pfändung in ein Vollstreckungsverfahren umgewandelt werden; andernfalls muss sie aufgehoben werden und kann eine Haftung für entstandene Schäden nach sich ziehen.

Grundsätzlich muss die Partei, die sich auf die rechtlichen Folgen bestimmter Tatsachen beruft, diese Tatsachen beweisen, wenn sie bestritten werden. Beweise können unter anderem durch Dokumente, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten erbracht werden. In bestimmten Fällen verschiebt sich die Beweislast je nach Gesetz oder den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness.

Ein Urteil, das die Erfüllung einer Verpflichtung anordnet, kann mithilfe eines Gerichtsvollziehers vollstreckt werden. Dieser kann beispielsweise Bankkonten, Löhne oder Waren pfänden und eine öffentliche Versteigerung durchführen. Das Gericht kann dem Urteil auch eine Strafzahlung (Dwangsom) beifügen, die der Schuldner so lange verliert, wie er der Verpflichtung nicht nachkommt. Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Vollstreckungsprozess.

Die Dauer hängt maßgeblich von der Komplexität des Falles, den erforderlichen Beweismitteln und der Auslastung des Gerichts ab. Ein unkomplizierter Inkassofall kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein, während ein komplexer Fall mit Zeugen und Sachverständigen mehr als ein Jahr dauern kann. In dringenden Fällen können einstweilige Verfügungsverfahren kurzfristig eine vorläufige Lösung bieten.

Eine Vergleichsvereinbarung ermöglicht es den Parteien, einen Streit oder eine Rechtsunsicherheit durch die Festlegung verbindlicher Vereinbarungen beizulegen, beispielsweise im Rahmen einer Einigung. Sie bindet die Parteien auch dann, wenn das Ergebnis von der tatsächlichen Rechtslage abweicht; genau dies schafft Rechtssicherheit.

In Zivilprozessen wird der unterlegenen Partei in der Regel die Übernahme der Prozesskosten auferlegt. Diese Kostenerstattung basiert jedoch auf einer festen Pauschalgebühr und deckt selten die gesamten Anwaltskosten. Nur in Sonderfällen, wie beispielsweise bei der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, kann eine vollständige Kostenerstattung erfolgen.

Wer einen Mangel an der gelieferten Leistung feststellt, muss diesen innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber der anderen Vertragspartei rügen. Bei zu später Rüge können die Rechte verloren gehen. Was als „angemessene Frist“ gilt, hängt von den Umständen ab; eine zügige und schriftliche Rüge ist jedoch stets ratsam.

Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Gläubiger den vollen Betrag von jedem einzelnen Schuldner fordern, die sich dann untereinander regeln müssen. Bei Gesamtschuldnerhaftung haftet jeder Schuldner nur für seinen eigenen Anteil. Welche Haftungsform Anwendung findet, ergibt sich aus dem Gesetz oder der Vereinbarung.

Ja, mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich genauso bindend wie schriftliche. Das Hauptproblem liegt im Beweis: Im Streitfall muss man nachweisen können, was vereinbart wurde. Für manche Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise den Kauf eines Hauses durch eine Privatperson, ist jedoch die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.

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