Ein Anspruch ist einfach eine Forderung, die jemand an einen anderen hat, z. B. eine Person oder ein Unternehmen.
Ein Anspruch besteht häufig aus einem Geldanspruch, kann aber auch ein Anspruch auf Schenkung oder Geltendmachung einer zu Unrecht gezahlten Zahlung oder ein Schadensersatzanspruch sein. Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, der/dem eine „Leistung“ von einem anderen geschuldet wird. Dies ergibt sich aus einer Vereinbarung. Herausragende Leistungen werden oft auch als „Schulden“ bezeichnet. Somit kann der Gläubiger immer noch eine Forderung geltend machen, daher der Begriff Gläubiger. Die Partei, die die Leistung an den Gläubiger erbringt, wird als „Schuldner“ bezeichnet. Besteht die Leistung in der Zahlung einer Summe, wird die Partei, die noch eine Summe zu zahlen hat, als „Schuldner“ bezeichnet. Parteien, die Leistung in Geld verlangen, werden auch als „Gläubiger“ bezeichnet. Das Problem bei einer Reklamation ist leider, dass sie nicht immer erfüllt wird, obwohl dies vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist. Folglich laufen Rechtsstreitigkeiten und Inkassoverfahren in Bezug auf Forderungen. Aber was genau ist eine Forderung?
Entstandener Anspruch
Ein Anspruch ergibt sich häufig aus einer Vereinbarung, in der Sie sich verpflichten, eine Gegenleistung zu erbringen, für die die andere Partei eine Gegenleistung erbringt. Sobald Sie Ihre Vereinbarung erfüllt und der anderen Person mitgeteilt haben, dass Sie die Gegenleistung verlangen, entsteht ein Klagerecht. Darüber hinaus kann ein Schaden beispielsweise entstehen, wenn Sie versehentlich auf das falsche Bankkonto überwiesen haben. Sie haben dann eine „unrechtmäßige Zahlung“ geleistet und können den überwiesenen Geldbetrag vom Bankkontoinhaber zurückfordern. Ebenso können Sie, wenn Sie aufgrund der Handlungen (oder Unterlassungen) einer anderen Person Verluste erlitten haben, von der anderen Person eine Entschädigung für diese Verluste verlangen. Diese Ersatzpflicht kann sich aus einer Vertragsverletzung, gesetzlichen Vorschriften oder aus unerlaubter Handlung ergeben.
Einbringlichkeit der Forderung
Sie müssen der anderen Person mitteilen, dass sie Ihnen etwas schuldet oder Ihnen eine Gegenleistung erbringen muss. Erst wenn Sie diese bekannt gemacht haben, wird die Forderung fällig. Am besten machst du das schriftlich.
Was können Sie tun, wenn der Schuldner Ihrer Forderung nicht nachkommt und (bei einer Geldforderung) beispielsweise nicht zahlt? Sie müssen die Forderung dann eintreiben, aber wie geht das?
Außergerichtliches Inkasso
Für Forderungen können Sie ein Inkassobüro beauftragen. Dies geschieht häufig bei relativ einfachen Ansprüchen. Für höhere Forderungen ist nur ein Inkassoanwalt zuständig. Aber auch bei einfachen und kleineren Forderungen kann es sinnvoll sein, einen Inkasso-Anwalt einzuschalten, da Inkasso-Anwälte in der Regel besser in der Lage sind, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Auch kann ein Inkassoanwalt die Einwendungen des Schuldners oft besser einschätzen und widerlegen. Darüber hinaus ist ein Inkassobüro nicht befugt, die rechtmäßige Zahlung des Schuldners durchzusetzen, ein Inkassoanwalt hingegen schon. Kommt der Schuldner den Mahnschreiben eines Inkassobüros oder Inkassoanwalts nicht nach und hat das außergerichtliche Inkasso nicht funktioniert, können Sie ein gerichtliches Inkassoverfahren einleiten.
Gerichtliches Inkasso
Um einen Schuldner zur Zahlung zu zwingen, braucht es ein Urteil. Um ein Urteil zu erwirken, müssen Sie ein Gerichtsverfahren einleiten. Diese Gerichtsverfahren beginnen zwangsläufig mit einer Vorladung. Geht es um Geldforderungen von € 25,000,- oder weniger, können Sie das Amtsgericht anrufen. Beim Kantonsgericht ist ein Anwalt nicht obligatorisch, aber die Beauftragung eines Anwalts kann durchaus sinnvoll sein. Beispielsweise muss eine Vorladung sehr sorgfältig ausgearbeitet werden. Wenn die Vorladung nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht, können Sie vom Gericht für unzulässig erklärt werden und Sie können kein Urteil erwirken. Daher ist es wichtig, dass die Vorladung korrekt verfasst wird. Eine Vorladung sollte dann offiziell von einem Gerichtsvollzieher zugestellt (ausgestellt) werden.
Wenn Sie ein Urteil erhalten haben, in dem Ihre Forderungen zuerkannt werden, sollten Sie dieses Urteil an den Gerichtsvollzieher senden, der es verwenden kann, um den Schuldner zur Zahlung zu zwingen. So können Waren des Schuldners beschlagnahmt werden.
Verjährung
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Forderung schnell eintreiben. Denn Ansprüche verjähren nach einiger Zeit. Wann ein Anspruch verjährt ist, hängt von der Art des Anspruchs ab. Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Es gibt aber auch Ansprüche, die nach fünf Jahren (eine ausführliche Erläuterung der Verjährung finden Sie in unserem anderen Blog „Wann verjährt ein Anspruch“) und bei Verbraucherkäufen nach zwei Jahren verjähren. Folgende Ansprüche verjähren in fünf Jahren:
- Erfüllung einer Vereinbarung zu geben oder zu tun (z. B. ein Gelddarlehen)
- Zu regelmäßigen Zahlungen (z. B. Zahlung von Miete oder Lohn)
- Vor unrechtmäßiger Zahlung (z. B. weil Sie versehentlich eine Überweisung auf das falsche Bankkonto getätigt haben)
- Zur Zahlung von Schadensersatz oder vereinbarter Vertragsstrafe
Jedes Mal, wenn die Frist abzulaufen droht und die Verjährungsfrist abläuft, kann der Gläubiger durch die sogenannte Unterbrechung eine neue Frist daran anfügen. Die Unterbrechung erfolgt dadurch, dass der Schuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist darauf hingewiesen wird, dass der Anspruch noch besteht, beispielsweise durch eingeschriebene Mahnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung. Grundsätzlich muss der Gläubiger die Unterbrechung der Frist beweisen können, wenn sich der Schuldner auf die Einrede der Verjährung beruft. Hat er keinen Beweis und beruft sich der Schuldner damit auf die Verjährung, kann er die Forderung nicht mehr durchsetzen.
Daher ist es wichtig zu bestimmen, zu welcher Kategorie Ihre Forderungsart gehört und wie die entsprechende Verjährungsfrist ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Sie Ihren Schuldner nicht mehr zur Befriedigung der Forderung zwingen.
Bitte wenden Sie sich an unsere Anwälte für weitere Informationen zum Inkasso von Geldforderungen oder zur Geltendmachung der Verjährung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!