Geistiges Eigentum Rechte bestehen, um Ihre Kreationen und Ideen vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen. In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn Sie Ihre Kreationen kommerziell verwerten lassen möchten, möchten Sie jedoch möglicherweise, dass andere sie verwenden können. Aber wie viele Rechte möchten Sie anderen in Bezug auf Ihr geistiges Eigentum einräumen? Darf der Dritte beispielsweise den Text übersetzen, kürzen oder anpassen, an dem Sie das Urheberrecht haben? Oder Ihre patentierte Erfindung verbessern? Der Lizenzvertrag ist ein geeignetes Rechtsmittel, um die Rechte und Pflichten des anderen in Bezug auf die Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum festzulegen. In diesem Artikel wird genau erklärt, was die Lizenzvereinbarung beinhaltet, welche Arten es gibt und welche Aspekte in der Regel Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
Geistiges Eigentum und die Lizenz
Die Ergebnisse geistiger Arbeit werden geistige Eigentumsrechte genannt. Die verschiedenen Arten von Rechten unterscheiden sich in Art, Handhabung und Dauer. Beispiele sind Urheberrechte, Markenrechte, Patente und Handelsnamen. Bei diesen Rechten handelt es sich um sogenannte Exklusivrechte, das heißt, Dritte dürfen sie nur mit Zustimmung des Rechteinhabers nutzen. So schützen Sie ausgeklügelte Ideen und kreative Konzepte. Eine Möglichkeit, Dritten eine Nutzungserlaubnis zu erteilen, ist die Erteilung einer Lizenz. Diese kann in beliebiger Form mündlich oder schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, dies in einem Lizenzvertrag schriftlich festzulegen. Im Falle einer exklusiven Copyright-Lizenz ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine schriftliche Lizenz ist auch bei Streitigkeiten und Unklarheiten über den Inhalt der Lizenz eintragungsfähig und wünschenswert.
Der Inhalt der Lizenzvereinbarung
Zwischen dem Lizenzgeber (Inhaber eines Immaterialgüterrechts) und dem Lizenznehmer (der die Lizenz erwirbt) wird ein Lizenzvertrag geschlossen. Kern der Vereinbarung ist, dass der Lizenznehmer das ausschließliche Recht des Lizenzgebers zu den im Vertrag genannten Bedingungen nutzen kann. Solange der Lizenznehmer diese Bedingungen einhält, wird der Lizenzgeber seine Rechte ihm gegenüber nicht geltend machen. Inhaltlich gibt es also viel zu regeln, um die Nutzung des Lizenznehmers anhand der Limits des Lizenzgebers einzuschränken. In diesem Abschnitt werden einige Aspekte beschrieben, die in einer Lizenzvereinbarung festgelegt werden können.
Parteien, Umfang und Dauer
Zunächst ist es wichtig, die Parteien im Lizenzvertrag. Es ist wichtig, genau abzuwägen, wer zur Nutzung der Lizenz berechtigt ist, wenn es sich um ein Konzernunternehmen handelt. Darüber hinaus müssen die Parteien mit ihrem vollen satzungsgemäßen Namen genannt werden. Außerdem muss der Umfang detailliert beschrieben werden. Zunächst ist es wichtig, klar zu definieren, Gegenstand, auf den sich die Lizenz bezieht. Betrifft es zum Beispiel nur den Handelsnamen oder auch die Software? Es empfiehlt sich daher eine Beschreibung des Schutzrechts im Vertrag sowie beispielsweise die Anmelde- und/oder Veröffentlichungsnummer, wenn es sich um ein Patent oder eine Marke handelt. Zweitens ist es wichtig wie dieses Objekt verwendet werden kann. Darf der Lizenznehmer Unterlizenzen hinterlassen oder das geistige Eigentumsrecht durch Verwendung in Produkten oder Dienstleistungen verwerten? Drittens, die Gebiet (zB Niederlande, Benelux, Europa, etc.), in dem die Lizenz verwendet werden darf, muss ebenfalls angegeben werden. Endlich, das Dauer muss vereinbart werden, die fest oder unbefristet sein können. Wenn das betreffende geistige Eigentum eine Befristung hat, sollte dies ebenfalls berücksichtigt werden.
Arten von Lizenzen
In der Vereinbarung muss auch angegeben werden, um welche Art von Lizenz es sich handelt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, von denen dies die häufigsten sind:
- exklusiv: Das Recht zur Nutzung oder Verwertung des geistigen Eigentums erwirbt allein der Lizenznehmer.
- Nicht exklusiv: der Lizenzgeber kann neben dem Lizenznehmer weitere Lizenzen vergeben und das geistige Eigentum selbst nutzen und verwerten.
- Sohle, einzig, alleinig: eine halb-exklusive Lizenzform, bei der ein Lizenznehmer das geistige Eigentumsrecht neben dem Lizenzgeber nutzen und verwerten darf.
- Öffnen: jeder Interessent, der die Bedingungen erfüllt, erhält eine Lizenz.
Oftmals kann für eine Exklusivlizenz ein höherer Preis verlangt werden, aber es hängt von den konkreten Umständen ab, ob dies eine gute Wahl ist. Eine nicht-exklusive Lizenz kann mehr Flexibilität bieten. Darüber hinaus kann eine exklusive Lizenz von geringem Nutzen sein, wenn Sie eine exklusive Lizenz gewähren, weil Sie erwarten, dass die andere Partei Ihre Idee oder Ihr Konzept kommerzialisiert, der Lizenznehmer dann aber nichts damit macht. Daher können Sie dem Lizenznehmer auch bestimmte Pflichten auferlegen, was er mit Ihren Immaterialgüterrechten mindestens zu tun hat. Je nach Art der Bewilligung ist es daher sehr wichtig, die Bedingungen, unter denen die Bewilligung erteilt wird, richtig festzulegen.
Weitere Aspekte
Schließlich kann es noch weitere Aspekte geben, die üblicherweise in einem Lizenzvertrag geregelt werden:
- Der Gebühr und seine Menge. Wird eine Gebühr erhoben, kann dies ein fester periodischer Betrag (Lizenzgebühr), Lizenzgebühren (z.B. ein Prozentsatz des Umsatzes) oder ein einmaliger Betrag (Pauschalbetrag). Fristen und Regelungen für Nichtzahlung oder Zahlungsverzug müssen vereinbart werden.
- Anwendbares Recht, zuständiges Gericht or Schlichtung/Mediation
- Vertrauliche Informationen und Vertraulichkeit
- Beilegung von Verstößen. Da der Lizenznehmer selbst rechtlich nicht berechtigt ist, unbefugt ein Verfahren einzuleiten, ist dies ggf. im Vertrag zu regeln.
- Übertragbarkeit der Lizenz: Wenn die Übertragbarkeit vom Lizenzgeber nicht gewünscht wird, muss dies im Vertrag.
- Wissenstransfer: für Know-how kann auch ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um vertrauliches Wissen, meist technischer Natur, das nicht durch Patentrechte abgedeckt ist.
- Neue Entwicklungen. Auch müssen Vereinbarungen getroffen werden, ob Neuentwicklungen des geistigen Eigentums auch von der Lizenz des Lizenznehmers erfasst werden. Es kann auch sein, dass der Lizenznehmer das Produkt weiterentwickelt und der Lizenzgeber davon profitieren möchte. In diesem Fall kann eine nicht-exklusive Lizenz für den Lizenzgeber an Neuentwicklungen des geistigen Eigentums vereinbart werden.
Zusammenfassend ist die Lizenzvereinbarung eine Vereinbarung, in der einem Lizenznehmer von einem Lizenzgeber Rechte zur Nutzung und/oder Verwertung von geistigem Eigentum eingeräumt werden. Dies ist nützlich, falls der Lizenzgeber sein Konzept oder seine Arbeit durch einen anderen vermarkten möchte. Ein Lizenzvertrag ist nicht wie der andere. Dies liegt daran, dass es sich um eine detaillierte Vereinbarung handelt, die in Umfang und Bedingungen abweichen kann. Sie kann beispielsweise für unterschiedliche geistige Eigentumsrechte und deren Verwendung gelten, und es gibt auch Unterschiede in Bezug auf Vergütung und Exklusivität. Hoffentlich hat Ihnen dieser Artikel einen guten Überblick über die Lizenzvereinbarung, ihren Zweck und die wichtigsten Aspekte ihres Inhalts gegeben.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Artikels noch Fragen zu dieser Vereinbarung? Dann kontaktiere bitte Law & More. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Bereich Urheberrecht, Markenrecht, Handelsnamen und Patente. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und helfen Ihnen auch gerne bei der Erstellung eines passenden Lizenzvertrages.