Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer für befristete Stellen muss nicht immer über den Weg eines anerkannten Sponsors erfolgen.
Viele Arbeitgeber glauben, dass eine Anerkennung durch das IND notwendig ist, aber es gibt tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, Arbeitnehmer von außerhalb der EU ohne diesen Status in die Niederlande zu holen.
Für kurzfristige Arbeitsverhältnisse von weniger als 90 Tagen stehen mehrere Wege zur Verfügung, die möglicherweise schneller und einfacher sind als die Erlangung des Status eines anerkannten Sponsors.
Diese Alternativen bieten Arbeitgebern etwas mehr Flexibilität bei der Besetzung von befristeten Stellen, insbesondere in Branchen, in denen spezielle Fachkenntnisse oder Saisonarbeitskräfte erforderlich sind.
Die Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens hängt im Wesentlichen von Faktoren wie der Aufenthaltsdauer, der Art der Arbeit und der Nationalität des Arbeitnehmers ab.
Durch das Verständnis der verschiedenen Optionen und Verfahren können Unternehmen schneller auf vorübergehende Personalengpässe und internationale Kooperationen reagieren.
Wann ist kein genehmigter Sponsor erforderlich?
Nicht alle Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer erfordern einen anerkannten Sponsor.
Arbeitgeber können teilweise Verfahren ohne diese offizielle Anerkennung durchführen, allerdings sind damit einige Einschränkungen verbunden.
Unterschied zwischen anerkanntem und nicht anerkanntem Sponsor
Ein anerkannter Sponsor hat die offizielle Anerkennung des IND erhalten.
Dies bedeutet schnellere Verfahren und weniger Papierkram für ausländische Arbeitnehmer.
Vorteile eines anerkannten Sponsors:
- Kürzere Bearbeitungszeiten
- Weniger Dokumente erforderlich
- Direkter Kontakt mit dem IND
- Option für bestimmte Genehmigungsarten
Nicht anerkannte Arbeitgeber dürfen weiterhin ausländische Arbeitnehmer einstellen.
Sie folgen einfach unterschiedlichen Verfahren.
Situationen ohne anerkannten Sponsor:
- EU-Bürger (keine Genehmigung erforderlich)
- Arbeitnehmer mit bestehender Aufenthaltserlaubnis
- Bestimmte befristete Arbeitserlaubnisse
- Selbständige mit eigener Erlaubnis
Die Verfahren dauern länger und erfordern mehr Dokumente.
Arbeitgeber müssen alle Schritte selbst regeln, ohne einen Sonderstatus beim IND zu haben.
Einschränkungen und Herausforderungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber ohne anerkannten Sponsorenstatus stehen vor verschiedenen praktischen Herausforderungen.
Die Bearbeitungszeit für Genehmigungen ist oft erheblich länger.
Wichtige Einschränkungen:
- Längere Wartezeiten (8–12 Wochen vs. 2–4 Wochen)
- Weitere Dokumente erforderlich
- Keine direkte Kommunikation mit dem IND
- Begrenzte Arten von Genehmigungen verfügbar
Der Verwaltungsaufwand ist höher.
Arbeitgeber sammeln und prüfen alle Dokumente selbst.
Fehler können schnell zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen.
Praktische Herausforderungen:
- Komplexere Bewerbungsprozesse
- Höheres Risiko von Dokumentfehlern
- Weniger Flexibilität bei erforderlichen Änderungen
- Kein Zugang zu bestimmten Einrichtungen
Ausländische Arbeitnehmer warten länger auf ihre Genehmigungen.
Dies erleichtert die Planung des Starttermins nicht gerade.
Erlaubte Wege für eine befristete Beschäftigung ohne anerkannten Sponsor
Arbeitgebern ohne anerkannten Sponsorenstatus stehen drei Hauptwege zur Verfügung, um ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in die Niederlande zu holen.
Diese Routen unterscheiden sich hinsichtlich der Anforderungen und eignen sich für unterschiedliche Situationen.
Blaue Karte EU und die Voraussetzungen
Die Blaue Karte EU bietet einen Weg für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU.
Diese Karte ist in erster Linie für Wissensarbeiter mit bestimmten Qualifikationen gedacht.
Gehaltsvoraussetzungen
- Mindestens das 1.5-fache des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens in den Niederlanden
- Bei Mangelberufen: mindestens das 1.2-fache des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens
Bildungsvoraussetzungen
Kandidaten müssen eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
- Ein Hochschuldiplom von mindestens 3 Jahren
- 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem Beruf, der ein vergleichbares Bildungsniveau erfordert
Vertragslaufzeit
Der Arbeitsvertrag muss mindestens für ein Jahr abgeschlossen werden.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle dem Ausbildungsniveau des Arbeitnehmers entspricht.
Die Antragstellung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Ausländische Arbeitnehmer mit einer Blauen Karte EU können nach 2 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Intra-Corporate Transferee Scheme (ICT)
Das IKT-Programm gilt für Mitarbeiter, die innerhalb desselben Unternehmens von einer ausländischen Niederlassung in die Niederlande versetzt werden.
Dies ist nur innerhalb multinationaler Konzerne möglich.
Wer ist berechtigt
- Führungskräfte in Führungspositionen
- Spezialisten mit einzigartigem technischen Wissen
- Mitarbeiter, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen tätig sind
Gehaltsgrenzen
Manager müssen mindestens 58,000 Euro pro Jahr verdienen.
Für Fachkräfte gilt ein Mindestgehalt von 43,000 Euro pro Jahr.
Maximale Dauer
Manager dürfen maximal 3 Jahre lang über IKT in den Niederlanden arbeiten.
Für Fachärzte ist ein Aufenthalt von maximal einem Jahr möglich.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass zwischen der ausländischen und der niederländischen Niederlassung eine echte Geschäftsbeziehung besteht.
Die Übertragung muss einem geschäftlichen Zweck dienen.
Zusammenarbeit mit einer Arbeitsagentur oder einem Vermittler
An Agentur für Arbeit kann bei der Suche und Vermittlung ausländischer Mitarbeiter helfen.
Dieser Weg funktioniert anders als die direkte Rekrutierung.
Vorteile von Arbeitsagenturen
- Die Arbeitsagentur besorgt Arbeitserlaubnisse
- Weniger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber
- Fachwissen zu Gesetzen und Vorschriften
Niederländische Arbeitsagenturen
Niederländische Arbeitsagenturen vermitteln EU-Arbeitnehmer direkt.
Für Arbeitnehmer aus anderen Ländern ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Ausländische Arbeitsvermittlungen
Ausländische Arbeitsvermittlungsagenturen müssen sich über das System „Entsandte Arbeitnehmer“ registrieren.
Dies gilt für Zeitarbeit in den Niederlanden.
Die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bleibt beim Arbeitgeber.
Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Arbeitsagentur über alle erforderlichen Genehmigungen verfügt.
Ausländische Arbeitnehmer, die über Arbeitsagenturen beschäftigt werden, haben Anspruch auf niederländische Arbeitsbedingungen.
Verschiedene Genehmigungsarten und Verfahren
Für Zeitarbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern gibt es zwei Hauptwege: eine Arbeitserlaubnis über das UWV oder eine kombinierte Genehmigung, die Aufenthalt und Arbeit regelt.
Die Wahl hängt von der Aufenthaltsdauer und der konkreten Arbeitssituation ab.
Arbeitserlaubnis (TWV) und Antragsverfahren
Die Arbeitserlaubnis ist für Arbeitnehmer, die sich weniger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten, obligatorisch.
Der Arbeitgeber beantragt diese Genehmigung beim UWV.
Der Bewerbungsprozess dauert in der Regel 2-5 Wochen.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeigneten niederländischen oder EU-Arbeitnehmer verfügbar sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Lebenslauf des Mitarbeiters
- Nachweis über Arbeitsmarktforschung
- Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters
Die Aufenthaltserlaubnis ist maximal 24 Wochen pro Jahr gültig.
Für Grenzgänger gelten die gleichen Regelungen wie für Kurzaufenthalte.
Das UWV prüft, ob der Lohn marktgerecht ist.
Sie prüfen auch, ob die Stelle für das Unternehmen wirklich notwendig ist.
Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA)
Die GVVA kombiniert Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in einem einzigen Antrag.
Diese Genehmigung ist für Arbeitnehmer, die länger als 90 Tage bleiben, obligatorisch.
Der Arbeitgeber reicht den Antrag beim IND ein.
Die Bearbeitungszeit für Neuanträge beträgt in der Regel rund 90 Tage.
Bestimmte Positionen, die eine GVVA erfordern:
- Klerus
- Mitarbeiter in Kunst und Kultur
- Spezialisten bei internationalen Unternehmen
- Mitarbeiter in der Warenlieferung
Die GVVA ist maximal ein Jahr gültig.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Der Arbeitgeber wird automatisch zum Sponsor.
Dies bringt zusätzliche Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und der Einhaltung der Beschäftigungsbedingungen mit sich.
Erlaubnispflichten für Zeitarbeit
Für die Zeitarbeit gelten strenge Auflagen.
Durch die Arbeit dürfen keine niederländischen Festangestellten vom Arbeitsmarkt verdrängt werden.
Schlüsselanforderungen:
- Anspruchsvolle und verantwortliche Position in einem innovativen Unternehmen
- Nachweis der vorübergehenden Natur
- Keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Für Saisonarbeit gibt es eine spezielle Aufenthaltserlaubnis.
Dies gilt für maximal 90 Tage pro Jahr im Agrarbereich.
Die internationalen Handelsbestimmungen bieten etwas mehr Flexibilität.
Mitarbeiter ausländischer Unternehmen können in den Niederlanden vorübergehend Projekte durchführen.
Alle Genehmigungen stellen spezifische Anforderungen hinsichtlich des Gehalts und der Stellenbeschreibung.
Der Arbeitgeber muss diese Bedingungen während der gesamten Beschäftigungsdauer einhalten.
Rekrutierungsprozess außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Arbeitgeber müssen zunächst innerhalb des EWR nach Kandidaten suchen, bevor sie außerhalb Europas rekrutieren dürfen.
Das UWV prüft vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis, ob diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorrang für Bewerber aus dem EWR
Niederländische Arbeitgeber ohne anerkannten Sponsorstatus müssen zunächst im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz nach Personal suchen.
Diese Regelung gilt für alle Positionen, für die es keine niederländischen Kandidaten gibt.
Das UWV unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach europäischem Personal.
Sie arbeiten mit EURES zusammen, einem europäischen Netzwerk von Arbeitsvermittlungen.
Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie innerhalb des EWR aktiv gesucht haben.
Dies bedeutet, dass Stellenangebote auf relevanten europäischen Plattformen und Kanälen veröffentlicht werden.
Nur wenn es innerhalb des EWR tatsächlich keine geeigneten Kandidaten gibt, kann ein Arbeitgeber außerhalb Europas suchen.
Das UWV überwacht diese Reihenfolge bei der Bearbeitung von Arbeitserlaubnisanträgen streng.
Leerstandszeitraum und UWV-Bewertung
Das UWV legt Anforderungen für den Rekrutierungszeitraum fest, bevor Arbeitgeber außerhalb des EWR suchen dürfen.
Die Stelle muss seit mindestens einigen Wochen in Europa aktiv sein.
Arbeitgeber müssen ihre Rekrutierungsbemühungen nachweisen.
Hierzu zählen Stellenausschreibungstexte, Veröffentlichungstermine und Antworten von Kandidaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Beurteilung durch das UWV ist Teil des Antrags auf eine Arbeitserlaubnis.
Können Arbeitgeber keine Suche innerhalb Europas nachweisen, wird ihnen keine Genehmigung erteilt.
Das UWV prüft auch, ob die Stellenanforderungen realistisch sind.
Zu spezifische Anforderungen, die europäische Bewerber ausschließen, werden in der Regel nicht akzeptiert.
Alternative Regelungen und Ausnahmen
Es gibt Möglichkeiten, ausländische Arbeitnehmer in die Niederlande zu holen, die weniger streng sind als die Standardarbeitserlaubnis.
Diese Regelungen konzentrieren sich hauptsächlich auf hochqualifizierte Fachkräfte, spezialisierte Positionen und Unternehmer.
Programm für hochqualifizierte Migranten und Anforderungen
Das Programm für hochqualifizierte Migranten bietet hochqualifizierten Arbeitskräften aus Ländern außerhalb der EU einen schnelleren Weg.
Um sich zu qualifizieren, muss der Arbeitgeber ein anerkannter Sponsor beim IND sein.
Gehaltsanforderungen für hochqualifizierte Migranten im Jahr 2025:
- Arbeitnehmer unter 30 Jahren: mindestens 4,171 € pro Monat
- Arbeitnehmer ab 30 Jahren: mindestens 5,688 € pro Monat
Der Arbeitgeber kann beim UWV eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Migranten ohne Arbeitserlaubnis beantragen.
Dadurch wird der Vorgang wesentlich beschleunigt.
Hochqualifizierten Migranten wird eine Aufenthaltserlaubnis für maximal fünf Jahre erteilt.
Auch deren Partner und Kinder können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Das Programm gilt für Positionen auf Universitäts- oder höherer Berufsbildungsebene.
Der Arbeitnehmer muss eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen.
Spezielle Arbeitsaufenthaltsgenehmigungen
Für verschiedene Fachpositionen gelten Sonderregelungen, für die kein anerkanntes Zeugnis erforderlich ist.
Für diese Genehmigungen gelten jeweils eigene Bedingungen und Verfahren.
Beispiele für Sondergenehmigungen:
- Unternehmensintern versetzte Arbeitnehmer
- Forscher gemäß EU-Richtlinie 2016/801
- Saisonarbeiter in der Landwirtschaft
- Grenzüberschreitende Dienstleister
Für Saisonarbeiter gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Jahr.
Diese Regelung ist vor allem für Tätigkeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau vorgesehen.
Grenzüberschreitende Dienstleister arbeiten vorübergehend in den Niederlanden für ihren ausländischen Arbeitgeber.
Ihr Aufenthalt ist auf die Dauer des Projekts begrenzt.
Forscher können anstelle eines Gehalts ein Stipendium erhalten.
Die Forschungseinrichtung muss vom IND anerkannt sein.
Selbstständige Unternehmer und Existenzgründer
Ausländische Unternehmer können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in den Niederlanden ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Für diesen Weg ist kein Arbeitgeber als Sponsor erforderlich.
Voraussetzungen für selbstständige Unternehmer:
- Ausreichende finanzielle Mittel (4,500 €)
- Realisierbarer Geschäftsplan
- Relevantes Diplom oder Berufserfahrung
Für Mitarbeiter von Start-ups gibt es ein gesondertes Programm.
Unverzichtbares Personal anerkannter Existenzgründer kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Das Start-up muss von der niederländischen Regierung anerkannt werden.
Neben dem Gehalt erhalten die Mitarbeiter auch eine Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen.
Dieses Programm ermutigt innovative Unternehmen, internationale Talente anzuziehen.
Das Verfahren ist schneller als bei einer regulären Arbeitserlaubnis.
Sowohl Unternehmer als auch Mitarbeiter von Start-ups können ihre Familien in die Niederlande mitbringen.
Ihre Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für ein Jahr gültig.
Praktische Hinweise zur vorübergehenden Entsendung ausländischer Arbeitnehmer
Für die vorübergehende Entsendung ausländischer Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Melde- und Beschäftigungsbedingungen.
Arbeitgeber müssen zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen unterscheiden und haben eine Sorgfaltspflicht, Orientierung zu geben.
Meldepflicht und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Arbeitgeber, die ein ausländisches Unternehmen oder eine Zeitarbeitsfirma beauftragen, müssen die Entsendung vorab melden.
Das ausländische Unternehmen muss sich bei der niederländischen Online-Meldestelle registrieren.
Zu den obligatorischen Mitteilungen gehören:
- Ankunft des ausländischen Unternehmens
- Angaben zu entsandten Arbeitnehmern
- Dauer der Arbeiten
- Art der Arbeit
Der Kunde muss die Richtigkeit der Benachrichtigung überprüfen.
Dies gilt für Unternehmen aus der EU, dem EWR und der Schweiz.
Bei einem Verstoß riskiert der Arbeitgeber ein Bußgeld.
Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die niederländischen Arbeitsbedingungen.
Sie erhalten mindestens den niederländischen Mindestlohn und die niederländischen Arbeitszeiten.
Unterschied zwischen Entsendung, Zeitarbeit und Festanstellung
Es gibt drei Formen der vorübergehenden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.
Jedes Formular hat seine eigenen Regeln und Verpflichtungen.
Abordnung bedeutet, dass ein ausländisches Unternehmen vorübergehend Mitarbeiter in das Vereinigte Königreich entsendet.
Die Arbeitnehmer bleiben weiterhin bei der ausländischen Gesellschaft beschäftigt.
Die Entsendung unterliegt einer Anzeigepflicht.
Abordnung wird über eine niederländische Arbeitsvermittlung vermittelt, die ausländische Arbeitnehmer anstellt.
Die Arbeitsagentur wird zum Arbeitgeber und muss alle niederländischen Vorschriften einhalten.
Direkte Anstellung bedeutet, dass der niederländische Arbeitgeber mit dem ausländischen Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abschließt.
Der Arbeitgeber muss dann die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis organisieren und fungiert als Sponsor.
Fürsorgepflicht und Aufsichtspflicht gegenüber Mitarbeitern
Niederländische Arbeitgeber haben gegenüber allen Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Dies gilt auch für ausländische Zeitarbeitskräfte.
Diese Fürsorgepflicht geht über das bloße Anbieten von Arbeit hinaus. Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen und angemessene Anleitungen geben.
Dies ist insbesondere für ausländische Mitarbeiter wichtig, die kein Niederländisch sprechen oder mit den hiesigen Gepflogenheiten nicht vertraut sind.
Wichtige Aspekte der Pflege sind:
- Sicherheitshinweise in verständlicher Sprache
- Beratung zu praktischen Fragen wie zum Beispiel Wohnen
- Erläuterung der niederländischen Arbeitsvorschriften
- Zugang zu medizinischer Versorgung
Wenn Sie eine Zeitarbeitsfirma beauftragen, bleiben Sie als Arbeitgeber für sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich. Diese Fürsorgepflicht können Sie nicht einfach auf jemand anderen übertragen.
Häufig gestellte Fragen
Die Einstellung ausländischer Zeitarbeitskräfte ohne anerkanntes Arbeitszeugnis ist mit zahlreichen Formalitäten und Verpflichtungen verbunden. Arbeitgeber müssen Genehmigungen beantragen und strenge Auflagen erfüllen.
Welche Schritte muss ich unternehmen, um einen ausländischen Arbeitnehmer ohne anerkanntes Arbeitszeugnis vorübergehend im Vereinigten Königreich zu beschäftigen?
Die Personalsuche muss zunächst innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz erfolgen. Erst wenn dies nicht gelingt, kann eine Anwerbung außerhalb dieser Gebiete erfolgen.
Bleibt ein Mitarbeiter weniger als 90 Tage? In diesem Fall beantragen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis (TWV) beim UWV. Manchmal benötigt der Mitarbeiter auch ein Kurzaufenthaltsvisum.
Bleibt jemand länger als 90 Tage, ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Den Antrag hierfür müssen Sie beim IND einreichen.
Ohne anerkannte Förderung dauert alles länger und der Nutzen ist geringer. Das kann manchmal ganz schön frustrierend sein.
Welche Voraussetzungen muss ein ausländischer Arbeitnehmer erfüllen, um vorübergehend in den Niederlanden arbeiten zu können?
Arbeitnehmer aus der EU, dem EWR und der Schweiz können in den Niederlanden frei arbeiten. Sie benötigen keine Genehmigung.
Kommt jemand aus einem anderen Land, ist grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erforderlich. Welche Erlaubnis erforderlich ist, hängt von der Aufenthaltsdauer ab.
Für bestimmte Positionen gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu gehören Gehaltsanforderungen und Ausbildungsanforderungen für hochqualifizierte Tätigkeiten.
Der Arbeitnehmer muss alle niederländischen Arbeitsbedingungen und -vorschriften einhalten. Daran führt kein Weg vorbei.
Welche Konsequenzen hat es für mein Unternehmen, wenn ich einen ausländischen Mitarbeiter ohne anerkanntes Arbeitszeugnis einstelle?
Ihr Unternehmen wird automatisch zum Sponsor des ausländischen Mitarbeiters. Damit sind bestimmte Pflichten verbunden.
Das IND kontrolliert streng, ob Sie alle Referenzpflichten einhalten. Bei Verstößen gegen die Regeln müssen Sie mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Ohne anerkanntes Zeugnis dauert das Bewerbungsverfahren länger. Ein beschleunigtes Verfahren ist in diesem Fall nicht möglich.
Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde prüft, ob Sie das Ausländerbeschäftigungsgesetz einhalten. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Wie kann ich einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Zeitarbeitnehmer stellen?
Für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen müssen Sie als Arbeitgeber ein TWV beim UWV beantragen. Der Arbeitnehmer kümmert sich selbst um das Visum beim Konsulat.
Bleibt jemand länger, muss er den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim IND einreichen. Manchmal gibt es eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA).
Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und korrekt einreichen. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen – und das möchte niemand.
Familienangehörige müssen einen separaten Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Dies können nur anerkannte Sponsoren für sie tun.
Welche Unterlagen sind erforderlich, um einen ausländischen Arbeitnehmer vorübergehend in die Niederlande zu holen?
Sie müssen einen Arbeitsvertrag vorlegen, der alle Arbeitsbedingungen enthält. Der Lohn muss dem niederländischen Mindestlohn und den Anforderungen Ihrer Branche entsprechen.
Für manche Stellen sind Diplome und Berufserfahrung zwingend erforderlich. Diese Dokumente müssen oft legalisiert werden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie zunächst innerhalb der EU nach Personal gesucht haben. Dies können Sie beispielsweise durch Stellenausschreibungen oder andere Dokumente tun.
Firmendaten wie Handelskammerauszug und Finanzinformationen sind ebenfalls obligatorisch. Das IND prüft, ob Ihr Unternehmen zuverlässig ist.
Gibt es für bestimmte Branchen besondere Verfahren bei der vorübergehenden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer?
Im Agrarsektor gibt es eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit. Diese Erlaubnis ist für eine vorübergehende Beschäftigung vorgesehen.
Für Kunst und Kultur gelten angepasste Verfahren. Künstler dürfen unter bestimmten Bedingungen arbeiten.
In der Schifffahrt gelten für Arbeitnehmer auf niederländischen Seeschiffen andere Regeln. Auch für Bergbauanlagen gelten besondere Bestimmungen.
Geistliche und Mönche befolgen angepasste Verfahren im Rahmen des GVVA-Programms.