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Was tun, wenn Sie Ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen können?

Probleme mit Ihren Unterhaltsverpflichtungen?

Unterhalt ist eine Zuwendung an einen früheren Ehegatten und Kinder als Beitrag zum Unterhalt. Die Person, die Unterhalt zahlen muss, wird auch als Unterhaltsschuldner bezeichnet. Der Unterhaltsempfänger wird oft als Unterhaltsberechtigter bezeichnet. Unterhalt ist ein Betrag, den Sie regelmäßig zahlen müssen. In der Praxis wird Unterhalt monatlich gezahlt.

Sie schulden Unterhalt, wenn Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber einem Ex-Partner oder Ihrem Kind haben. Eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Ex-Partner entsteht, wenn dieser nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Es kann sein, dass Umstände Sie daran hindern, Ihrem Ex-Partner Unterhalt zu zahlen. Ihr Einkommen kann sich beispielsweise aufgrund der Corona-Krise geändert haben. Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie eine Unterhaltspflicht haben, der Sie nicht nachkommen können?

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Wartungspflicht

Zunächst ist es ratsam, den Unterhaltsberechtigten, also Ihren Ex-Partner, zu kontaktieren. Sie können ihm mitteilen, dass sich Ihr Einkommen verändert hat und Sie Ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können. Sie können versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sie können beispielsweise vereinbaren, dass Sie der Verpflichtung später nachkommen oder dass der Unterhalt gekürzt wird. Am besten lassen Sie diese Vereinbarungen schriftlich festhalten. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, weil Sie sich möglicherweise nicht gemeinsam einigen können, können Sie einen Mediator hinzuziehen, um gute Vereinbarungen zu treffen.

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollte geprüft werden, ob die Unterhaltspflicht gerichtlich festgestellt wurde. Das bedeutet, dass die Unterhaltspflicht vom Gericht offiziell festgestellt wurde. Wenn die Verpflichtung nicht festgestellt wurde, kann der Unterhaltsgläubiger die Zahlung nicht so einfach durchsetzen. In diesem Fall liegt kein rechtskräftiges, direkt vollstreckbares Gerichtsurteil vor.

Ein Inkassobüro wie das LBIO (Landelijk Bureau Inning Onderhouddsbijdragen) kann das Geld nicht eintreiben. Wenn die Verpflichtung rechtlich durchsetzbar ist, muss der Unterhaltsgläubiger so schnell wie möglich handeln. Der Unterhaltsberechtigte kann dann ein Inkasso einleiten, um beispielsweise Ihr Einkommen oder Ihr Auto zu pfänden. Wenn Sie dies vermeiden möchten, ist es ratsam, so schnell wie möglich Rechtsberatung durch einen Anwalt einzuholen.

Anschließend kann ein Vollstreckungsstreit im summarischen Verfahren eingeleitet werden. Dieses Verfahren wird auch als Eilverfahren bezeichnet. In diesem Verfahren bitten Sie den Richter, dem Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit zu entziehen, eine Zahlung durchzusetzen. Grundsätzlich muss der Richter die Unterhaltspflicht respektieren. Wenn jedoch ein finanzieller Bedarf besteht, der nach der Unterhaltsentscheidung entstanden ist, kann ein Missbrauch vorliegen RechtswesenIn besonderen Fällen können daher Ausnahmen von der Unterhaltspflicht gemacht werden. Die Corona-Krise kann hierfür ein Grund sein. Am besten lässt du das von einem Anwalt beurteilen.

Sie können auch versuchen, den Unterhalt zu ändern. Wenn Sie damit rechnen, dass die finanziellen Probleme länger anhalten, ist das eine realistische Entscheidung. Anschließend müssen Sie ein Verfahren zur Änderung der Unterhaltspflicht einleiten. Die Höhe des Unterhalts kann geändert werden, wenn sich die Umstände ändern. Dies ist der Fall, wenn sich Ihr Einkommen nach dem Urteil über die Unterhaltspflicht wesentlich verändert hat.

Arbeitslosigkeit oder Schuldentilgung sind in der Regel keine dauerhaften Situationen. In solchen Fällen kann der Richter Ihre Unterhaltspflicht vorübergehend herabsetzen. Der Richter kann auch entscheiden, dass Sie nichts zahlen müssen. Entscheiden Sie sich dafür, weniger zu arbeiten oder gar mit der Arbeit aufzuhören? Dann ist dies Ihre eigene Entscheidung. Der Richter wird dann einer Anpassung Ihrer Unterhaltspflicht nicht zustimmen.

Es kann auch vorkommen, dass Sie Kindesunterhalt und/oder Ehegattenunterhalt zahlen, wenn nie ein Richter beteiligt war. In diesem Fall können Sie grundsätzlich die Unterhaltszahlungen einstellen oder kürzen, ohne dass dies unmittelbare Konsequenzen für Sie hat. Dies liegt daran, dass Ihr Ex-Partner keinen vollstreckbaren Titel besitzt und daher keine Inkassomaßnahmen ergreifen und Ihr Einkommen oder Vermögen nicht beschlagnahmen kann. Was Ihr Ex-Partner in diesem Fall jedoch tun kann, ist, einen Antrag (oder eine Vorladung) zu stellen, um die Erfüllung/Aufhebung des Unterhaltsvertrags zu fordern.

Unabhängig davon, ob eine Unterhaltspflicht gerichtlich sanktioniert wurde oder nicht, gilt unser Rat: Hören Sie nicht plötzlich auf zu zahlen! Konsultieren Sie zunächst Ihren Ex-Partner. Sollte diese Beratung nicht zu einer Lösung führen, können Sie jederzeit ein Gerichtsverfahren einleiten.

Sie haben Fragen zum Unterhalt oder möchten den Unterhalt beantragen, ändern oder beenden? Dann kontaktieren Sie uns bitte Law & More. At Law & More Wir verstehen, dass die Scheidung und die darauffolgenden Ereignisse weitreichende Folgen für Ihr Leben haben können. Deshalb verfolgen wir einen persönlichen Ansatz. Gemeinsam mit Ihnen und möglicherweise Ihrem Ex-Partner können wir während des Treffens anhand der Unterlagen Ihre rechtliche Situation ermitteln und versuchen, Ihre Vorstellungen oder Wünsche in Bezug auf (die (Neu-)Berechnung) des Unterhalts zu berücksichtigen und diese dann festzuhalten.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie in einem möglichen Unterhaltsverfahren. Die Rechtsanwälte von Law & More sind Experten auf dem Gebiet des Familienrechts und begleiten Sie gerne, ggf. gemeinsam mit Ihrem Partner, durch diesen Prozess.

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