Beschlagnahme von Waren zur Eintreibung von Forderungen: Vorsorglich und vollstreckend

Ich will greifen!

Sie haben eine große Lieferung an einen Ihrer Kunden getätigt, aber der Käufer zahlt den fälligen Betrag nicht. Was kannst du tun? In diesen Fällen können Sie die Ware des Käufers beschlagnahmen lassen. Dies ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten von Anfällen. In diesem Blog lesen Sie alles, was Sie über die Pfändung Ihrer Schuldner wissen müssen.

Vorsorgliche vs. vollstreckende Pfändung

Man kann zwischen zwei Arten von Pfändungen unterscheiden: vorsorgliche und vollstreckende Pfändungen. Bei einer vorgerichtlichen Pfändung kann der Gläubiger die Güter vorübergehend beschlagnahmen, um sicherzugehen, dass der Schuldner später noch genügend Geld hat, um seine Schulden zu begleichen. Nach der vorsorglichen Pfändung muss der Gläubiger ein Verfahren einleiten, damit das Gericht über den Konflikt entscheiden kann, auf dessen Grundlage die Pfändung erfolgt.

Dieses Verfahren wird auch als Hauptsacheverfahren bezeichnet. Vereinfacht ausgedrückt nimmt der Gläubiger die Güter des Schuldners in Gewahrsam, bis der Richter in der Hauptsache entschieden hat. Bis dahin dürfen die Güter also nicht verkauft werden. Bei einer Vollstreckungspfändung hingegen werden die Güter gepfändet, um sie zu verkaufen. Der Verkaufserlös dient dann der Schuldentilgung.

Präventive Beschlagnahme

Beide Formen der Beschlagnahme sind nicht ohne weiteres zulässig. Um eine Pfändung vor dem Urteil vorzunehmen, müssen Sie die Erlaubnis des einstweiligen Verfügungsrichters einholen. Zu diesem Zweck Anwalt müssen Sie einen Antrag beim Gericht einreichen. In diesem Antrag müssen Sie auch angeben, warum Sie eine Pfändung vor dem Urteil vornehmen möchten. Es muss die Befürchtung einer Unterschlagung bestehen. Sobald das Gericht seine Zustimmung erteilt hat, können die Vermögenswerte des Schuldners gepfändet werden.

Wichtig dabei ist, dass der Gläubiger die Ware nicht selbst pfänden darf, sondern dass dies über einen Gerichtsvollzieher erfolgt. Danach hat der Gläubiger vierzehn Tage Zeit, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Der Vorteil der Pfändung vor dem Urteil besteht darin, dass der Gläubiger nicht befürchten muss, dass der Schuldner, wenn die Forderung im Hauptsacheverfahren vor Gericht zuerkannt wird, kein Geld mehr hat, um die Schuld zu begleichen.

Exekutive Beschlagnahme

Bei einem Pfändungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Beschluss oder ein Urteil des Gerichts. Für einen Vollstreckungsbescheid ist es daher häufig erforderlich, dass das Verfahren im Gericht wurden bereits durchgeführt. Wenn Sie über den vollstreckbaren Titel verfügen, können Sie den Gerichtsvollzieher bitten, diesen zuzustellen. Dabei besucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner und ordnet an, die Schuld innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel innerhalb von zwei Tagen) zu begleichen.

Zahlt der Schuldner innerhalb dieser Frist nicht, kann der Gerichtsvollzieher eine Pfändung des gesamten Vermögens des Schuldners durchführen. Diese Gegenstände kann der Gerichtsvollzieher dann in einer Zwangsversteigerung veräußern, wonach der Erlös dem Gläubiger zufließt. Auch das Bankkonto des Schuldners kann gepfändet werden. Natürlich muss in diesem Fall keine Versteigerung stattfinden, sondern das Geld kann mit Zustimmung des Gerichtsvollziehers direkt an den Gläubiger überwiesen werden.

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