Einfache Lohnklage mit unserem Musterbrief
Wenn Sie als Arbeitnehmer gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf Lohn. Die Vorgaben zur Lohnzahlung sind im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht (pünktlich), gerät er in Verzug und Sie können eine Lohnforderung stellen.
Wann Lohnforderung stellen?
Es gibt mehrere Gründe, warum ein Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert. Erstens kann eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vorliegen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber kein Geld, um den Lohn zu zahlen. Eine Lohnforderung wird in diesem Fall keine Lösung sein. Sie sind besser dran, in dieser Situation Insolvenz des Arbeitgebers anzumelden.
Darüber hinaus kann ein Arbeitsvertrag auch eine Gehaltsausschlussklausel enthalten. Das bedeutet, dass Sie für die Stunden, die Sie nicht gearbeitet haben, nicht bezahlt werden. Für diese Stunden können Sie dann auch keinen Lohn geltend machen.
Die Hauptregel für die Feststellung, ob ein Lohnanspruch geltend gemacht werden kann, ist, dass Sie Anspruch auf Lohn für die geleistete Arbeit haben. Wurden keine Löhne gezahlt, dürfte eine Lohnklage Erfolg haben.
Krankheit
Auch im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber (mit Ausnahme von Karenztagen) zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt für bis zu 2 Jahre ab dem 1e Tag der Krankmeldung. Dabei darf der Arbeitgeber die Lohnzahlungen nicht einstellen. In diesem Fall können Sie eine Lohnforderung stellen. Allerdings kann hier eine Ausnahme für die ersten beiden „Krankheitstage“ entstehen. Dies ist der Fall, wenn das Konzept der „Wartetage“ im Arbeitsvertrag oder der CAO enthalten ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in den ersten 2 Tagen der Krankmeldung nicht zur Lohnzahlung verpflichtet ist. In diesen 2 Tagen können Sie dann keinen Lohn geltend machen.
Entlassung
Auch im Falle einer Kündigung ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bis zum Tag vor Wirksamwerden der Kündigung verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Sie als Arbeitnehmer bis zum Zeitpunkt der Kündigung suspendiert sind und daher bis dahin keine Arbeit verrichten. Verweigert Ihr Arbeitgeber die Lohnzahlung für die Zeit bis zur Kündigung, können Sie eine Lohnforderung stellen.
Musterbrief Lohnforderung
Haben Sie in Anbetracht dessen Anspruch auf einen Lohnanspruch? Wenden Sie sich in diesem Fall zunächst (telefonisch) an Ihren Arbeitgeber und fragen Sie, ob er den Lohn trotzdem überweist. Ist der überfällige Betrag immer noch nicht bezahlt? Dann können Sie eine Lohnforderung an Ihren Arbeitgeber senden. In diesem Schreiben geben Sie Ihrem Arbeitgeber (meistens) 7 Tage Zeit, den Lohn noch zu zahlen.
Beachten Sie, dass wenn Sie innerhalb von 5 Jahren keinen Anspruch auf Lohnrückzahlung geltend machen, der Anspruch verjährt! Es ist daher ratsam, rechtzeitig eine Lohnforderung einzureichen.
Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden:
Name
Adresse
PLZ und Ort
Zu
Name des Arbeitgebers
Adresse
PLZ und Ort
Betreff: Lohnforderung schreiben
Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Arbeitgebers],
Seit [Beschäftigungsdatum] bin ich beschäftigt bei [Name der Firma] im Rahmen eines Arbeitsvertrags. Ich bin beschäftigt für [Anzahl der Stunden] pro Woche in der Position von [Position].
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, dass ich mein Gehalt für die Zeit vom [Datum] Zu [Datum]. Aus diesem Grund übersende ich Ihnen meinen Antrag auf Lohnforderung.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme haben Sie die Zahlung nicht vorgenommen. Das Gehalt sollte laut Arbeitsvertrag, wurden bezahlt am [Datum], aber das ist nicht passiert. Sie sind also [Tage/Monate] in Zahlungsverzug und der Gehaltsrückstand hat sich auf [Betrag].
Ich bitte und notfalls fordere ich Sie auf, das rückständige Gehalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Datum dieses Schreibens an [Accountnummer] und mir die Gehaltsabrechnungen für [Monat (e)].
Bei Nichtzahlung innerhalb der genannten Frist beanspruche ich die gesetzliche Erhöhung (§ 7:625 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und die gesetzlichen Zinsen.
Erwarte deine Antwort,
[Ihren Namen]
[Unterschrift]
Haben Sie nach der Lektüre dieses Blogs noch Fragen zur Lohnantragstellung oder Fragen zum Lohnantragsverfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Unser Arbeitsrechtsanwälte hilft Ihnen gerne weiter!