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Anerkennung als Sponsor

Unternehmen bringen regelmäßig Mitarbeiter aus dem Ausland in die Niederlande. Die Anerkennung als Sponsor ist zwingend erforderlich, wenn Ihr Unternehmen eine Aufenthaltserlaubnis für einen der folgenden Aufenthaltszwecke beantragen möchte: Hochqualifizierter Einwanderer, Forscher im Sinne der Richtlinie EU 2016/801, Studium, Au-pair oder Austausch.

Wann beantragen Sie die Anerkennung als Sponsor?

Sie können sich beim IND um die Anerkennung als Sponsor als Unternehmen bewerben. Die vier Kategorien, für die die Anerkennung als Sponsor genutzt werden kann, sind Beschäftigung, Forschung, Studium und Austausch.

Im Falle einer Beschäftigung könnte man an Aufenthaltsgenehmigungen für eine Beschäftigung mit dem Zweck denken, ein Wissensmigrant zu sein, eine Arbeit als Arbeitnehmer auszuüben, eine Saisonbeschäftigung zu machen, eine Ausbildung zu absolvieren, innerhalb eines Unternehmens oder Betriebs zu wechseln oder sich im Falle eines Inhabers einer Aufenthaltserlaubnis aufzuhalten Europäische Blaue Karte. Im Hinblick auf die Forschung könnte man eine Aufenthaltserlaubnis für die Forschung mit dem in der Richtlinie EU 2016/801 genannten Zweck beantragen. Bei der Kategorie Studium handelt es sich um Aufenthaltstitel mit dem Zweck des Studiums. Schließlich handelt es sich bei der Kategorie Austausch um Aufenthaltsgenehmigungen mit dem Zweck Kulturaustausch oder Au-pair.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Förderer

Für die Beurteilung des Antrags auf Anerkennung als Förderer gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Eintragung ins Handelsregister;

Ihr Unternehmen sollte im Handelsregister eingetragen sein.

  1. Die Kontinuität und Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ist ausreichend gesichert;

Dies bedeutet, dass Ihr Unternehmen über einen längeren Zeitraum allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann (Kontinuität) und dass das Unternehmen finanzielle Rückschläge verkraften kann (Solvenz).

Der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) kann das IND zur Kontinuität und Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens beraten. Für Neugründungen wendet der RVO ein Punktesystem von bis zu 100 Punkten an. Als Existenzgründer gilt ein Unternehmen, das seit weniger als eineinhalb Jahren besteht oder noch keine Geschäftstätigkeit seit eineinhalb Jahren ausübt. Für eine positive Stellungnahme des RVO muss das Start-up mindestens 50 Punkte haben. Bei ausreichender Punktzahl und damit einer positiven Meinung wird das Unternehmen als Referenz anerkannt.

Das Punktesystem besteht aus der Registrierung bei der niederländischen Kamer van Koophandel (KvK) und dem Geschäftsplan. Zunächst prüft die RVO, ob das Unternehmen bei der KvK registriert ist. Außerdem wird geprüft, ob es seit dem Antrag auf Anerkennung als Sponsor Änderungen beispielsweise bei den Anteilseignern oder Partnern gegeben hat, aber auch, ob es eine Übernahme, ein Moratorium oder einen Konkurs gegeben hat.

Anschließend wird der Businessplan beurteilt. Der RVO bewertet den Businessplan anhand von Marktpotenzial, Organisation und Unternehmensfinanzierung.

Bei der Beurteilung des ersten Kriteriums, dem Marktpotenzial, betrachtet der RVO das Produkt oder die Dienstleistung und erstellt eine Marktanalyse. Das Produkt oder die Dienstleistung wird nach Eigenschaften, Anwendung, Marktbedarf und Alleinstellungsmerkmalen bewertet. Die Marktanalyse erfolgt qualitativ und quantitativ und konzentriert sich auf das eigene spezifische Geschäftsumfeld. Die Marktanalyse konzentriert sich unter anderem auf potenzielle Kunden, Wettbewerber, Eintrittsbarrieren, Preispolitik und Risiken.

Anschließend beurteilt der RVO das zweite Kriterium, die Organisation des Unternehmens. Der RVO berücksichtigt die Organisationsstruktur des Unternehmens und die Kompetenzverteilung.

Das letzte Kriterium, die Finanzierung, wird vom RVO anhand der Bonitäts-, Umsatz- und Liquiditätsprognose beurteilt. Wesentlich ist, dass das Unternehmen etwaige künftige finanzielle Schwierigkeiten drei Jahre lang verkraften kann (Solvenz). Darüber hinaus muss die Umsatzprognose plausibel wirken und sich am Marktpotenzial orientieren. Schließlich – innerhalb von drei Jahren – sollte der Cashflow aus der tatsächlichen Geschäftstätigkeit positiv sein (Liquiditätsprognose).

  1. Ihr Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig oder hat noch kein Moratorium erhalten;
  2. Die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder der an der Unternehmung unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen oder juristischen Personen oder Unternehmen ist hinreichend nachgewiesen;

Die folgenden Beispiele dienen zur Veranschaulichung von Situationen, in denen das IND der Ansicht ist, dass keine Zuverlässigkeit gegeben ist:

  • Wenn Ihr Unternehmen oder die beteiligten (juristischen) Personen dreimal im Jahr in Konkurs gegangen sind, bevor Sie die Anerkennung als Sponsor beantragen.
  • Ihr Unternehmen wurde vier Jahre vor der Beantragung der Anerkennung als Sponsor mit einer Steuerstrafe belegt.
  • Ihr Unternehmen hat in den vier Jahren vor dem Antrag auf Anerkennung als Sponsor drei oder mehr Bußgelder nach dem Ausländergesetz, dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder dem Mindestlohn- und Mindesturlaubsgeldgesetz erhalten.

Zusätzlich zu den oben genannten Beispielen kann das IND ein Certificate of Good Conduct (VOG) zur Beurteilung der Zuverlässigkeit anfordern.

  1. Die Anerkennung als Sponsor des Antragstellers oder juristischer Personen oder Unternehmen, die innerhalb von fünf Jahren unmittelbar vor dem Antrag direkt oder indirekt an diesem Unternehmen beteiligt waren, wurde zurückgezogen;
  2. Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Zweck, zu dem sich der Ausländer in den Niederlanden aufhält oder aufhalten möchte, wozu auch die Einhaltung und Einhaltung eines Verhaltenskodex gehören kann.

Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bestehen zusätzliche Bedingungen für die Kategorien Forschung, Studium und Austausch.

Das Verfahren „Anerkennung als Sponsor“.

Wenn Ihr Unternehmen die beschriebenen Bedingungen erfüllt, können Sie die Anerkennung als Sponsor beim IND beantragen, indem Sie das Antragsformular „Anerkennung als Sponsor“ ausfüllen. Sie sammeln alle erforderlichen Unterlagen und fügen diese dem Antrag bei. Der vollständige Antrag inklusive der geforderten Unterlagen ist per Post an das IND zu senden.

Nachdem Sie den Antrag auf Anerkennung als Sponsor abgeschickt haben, erhalten Sie vom IND einen Brief mit der Antragsgebühr. Wenn Sie den Antrag bezahlt haben, hat das IND 90 Tage Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Diese Entscheidungsfrist kann verlängert werden, wenn Ihr Antrag unvollständig ist oder zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind.

Das IND entscheidet dann über Ihren Antrag auf Anerkennung als Sponsor. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn das Unternehmen als Sponsor anerkannt ist, werden Sie auf der IND-Website im öffentlichen Register anerkannter Sponsoren registriert. Ihr Unternehmen bleibt Referenzgeber, bis Sie die Anerkennung kündigen oder die Bedingungen nicht mehr erfüllen.

Die Pflichten eines autorisierten Sponsors

Als autorisierter Sponsor haben Sie die Pflicht zur Information. Gemäß dieser Pflicht muss der autorisierte Sponsor das IND innerhalb von vier Wochen über alle Änderungen der Situation informieren. Änderungen können sich auf den Status des Ausländers und den anerkannten Sponsor beziehen. Diese Änderungen können dem IND über das Meldeformular gemeldet werden.

Darüber hinaus müssen Sie als autorisierter Sponsor Informationen über den Ausländer in Ihren Unterlagen aufbewahren. Sie müssen diese Informationen fünf Jahre lang aufbewahren, nachdem Sie nicht mehr der autorisierte Sponsor des Ausländers sind. Als autorisierter Sponsor haben Sie eine Verwaltungs- und Aufbewahrungspflicht. Sie müssen in der Lage sein, die Informationen über den ausländischen Staatsangehörigen an das IND zu übermitteln.

Darüber hinaus haben Sie als autorisierter Sponsor eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Ausländer. Beispielsweise müssen Sie den Ausländer über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen sowie andere relevante Vorschriften informieren.

Als autorisierter Sponsor sind Sie außerdem für die Rückkehr des Ausländers verantwortlich. Da der Ausländer der Bürge für sein Familienmitglied ist, sind Sie nicht für die Rückführung des Familienmitglieds des Ausländers verantwortlich.

Abschließend prüft das IND, ob der autorisierte Sponsor seinen Verpflichtungen nachkommt. In diesem Zusammenhang kann ein Bußgeld verhängt oder die Anerkennung als Sponsor durch das IND ausgesetzt oder entzogen werden.

Die Vorteile einer Anerkennung als Sponsor

Wenn Ihr Unternehmen als Sponsor anerkannt wird, bringt das einige Vorteile mit sich. Als anerkannter Förderer sind Sie nicht verpflichtet, eine Mindest- oder Höchstanzahl an Anträgen pro Jahr einzureichen. Darüber hinaus müssen Sie Ihrem Antragsformular weniger Belege beifügen und können die Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Ziel ist es schließlich, innerhalb von zwei Wochen über den Antrag eines anerkannten Förderers zu entscheiden. Die Anerkennung als Bürge erleichtert somit die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus dem Ausland.

Unsere Anwälte sind Experten für Einwanderung Rechtswesen und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Benötigen Sie Unterstützung beim Antrag auf Anerkennung als Sponsor oder haben Sie nach dem Lesen dieses Artikels noch Fragen? Unsere Rechtsanwälte von Law & More sind gerne bereit, Ihnen zu helfen.

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