Bild der aufsichtsrechtlichen Entlassung

Vorsorgliche Kündigung

Jeder kann mit einer Kündigung rechnen

Gerade in dieser unsicheren Zeit besteht eine gute Chance, dass die Entscheidung über die Kündigung vom Arbeitgeber getroffen wird. Will der Arbeitgeber jedoch eine Kündigung durchführen, muss er seine Entscheidung dennoch auf einen der konkreten Kündigungsgründe stützen, diesen gut begründen und dessen Existenz nachweisen. Es gibt acht erschöpfende rechtliche Gründe für eine Entlassung.

Der relevanteste Grund, der derzeit Aufmerksamkeit verdient, ist aufsichtsrechtliche Kündigung. Schließlich sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen enorm und haben Folgen nicht nur für die Art und Weise, wie innerhalb des Unternehmens gearbeitet werden kann, sondern vor allem auch für das Umsatzvolumen. Bei Stillstand der Arbeit entstehen den meisten Unternehmen weiterhin Kosten. Bald kann es zu einer Situation kommen, in der der Arbeitgeber gezwungen ist, sein Personal zu entlassen. Für die meisten Arbeitgeber sind die Lohnkosten der höchste Kostenposten. Es stimmt, dass Arbeitgeber in dieser unsicheren Zeit den Notfonds für Beschäftigungsüberbrückung (NOW) in Anspruch nehmen können und die Lohnkosten teilweise von der Regierung erstattet werden, damit die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht entlassen. Allerdings handelt es sich beim Nothilfefonds nur um eine befristete Regelung für maximal drei Monate. Danach entfällt dieser Lohnkostenausgleich und viele Arbeitnehmer müssen weiterhin aus wirtschaftlichen Gründen wie verschlechterter Finanzlage oder Arbeitsausfall entlassen werden.

Bevor der Arbeitgeber jedoch eine betriebsbedingte Kündigung einleiten kann, muss er zunächst eine Kündigungserlaubnis bei der UWV beantragen. Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, muss der Arbeitgeber:

  • richtig motivieren der Kündigungsgrund und nachweisen, dass aufgrund von Maßnahmen für einen effizienten Geschäftsbetrieb, die sich wiederum aus den Geschäftsbedingungen ergeben, über einen zukünftigen Zeitraum von 26 Wochen zwangsläufig ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen werden;
  • nachweisen, dass eine Neuzuordnung des Mitarbeiters nicht möglich ist eine andere passende Stelle innerhalb seines Unternehmens;
  • nachweisen, dass er die Reflexionsprinzip, also die gesetzliche Kündigungsanordnung; Der Arbeitgeber kann nicht völlig frei wählen, welchen Arbeitnehmer er zur Kündigung vorschlägt.

Nachdem dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben wurde, sich dagegen zu wehren, entscheidet die UWV, ob der Arbeitnehmer entlassen werden kann. Erteilt die UWV eine Kündigungsgenehmigung, muss der Arbeitgeber ihn innerhalb von vier Wochen mittels Kündigungsschreiben kündigen. Ist ein Arbeitnehmer mit der Entscheidung der UWV nicht einverstanden, kann er beim Amtsgericht einen Antrag stellen.

Vor diesem Hintergrund kann die Entlassungsentscheidung nicht einfach vom Arbeitgeber getroffen werden, und für eine gültige Entlassung gelten strenge Bedingungen. Darüber hinaus bringt die Kündigung für die Parteien bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. In diesem Zusammenhang ist es für die Parteien wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  • Kündigungsverbot. Wenn ein Arbeitnehmer einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hat, erhält er einen gewissen Kündigungsschutz. Schließlich gibt es eine Reihe allgemeiner und besonderer Kündigungsverbote, aufgrund derer der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht oder nur unter besonderen Umständen entlassen darf, trotz der Gründe, wie z. B. einer ordentlichen Kündigung. Beispielsweise darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei Krankheit nicht entlassen. Erkrankt ein Arbeitnehmer, nachdem der Arbeitgeber den Kündigungsantrag bei der UWV gestellt hat, oder ist ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erteilung der Kündigungserlaubnis bereits genesen, gilt das Kündigungsverbot nicht und der Arbeitgeber kann die Kündigung dennoch vornehmen.
  • Übergangszahlung. Sowohl festangestellte als auch flexible Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Übergangsgeld, gleich aus welchem ​​Grund. Anfänglich hatte ein Arbeitnehmer erst nach zwei Jahren Anspruch auf eine Übergangsentschädigung. Mit Einführung der WAB zum 1. Januar 2020 wird das Übergangsgeld ab dem ersten Werktag aufgebaut. Auch Bereitschaftskräfte oder Arbeitnehmer, die während der Probezeit entlassen werden, haben Anspruch auf ein Übergangsgeld. Hingegen wird das Übergangsgeld für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von mehr als zehn Jahren abgeschafft. Dies bedeutet, dass es für den Arbeitgeber „billiger“ wird, einen Arbeitnehmer mit einem langfristigen Arbeitsvertrag zu entlassen.

Sie haben Fragen zur Kündigung? Weitere Informationen zum Gelände, Ablauf und unseren Leistungen finden Sie auf unserer Entlassungsseite. Bei Law & More Wir verstehen, dass die Kündigung eine der weitreichendsten Maßnahmen im Arbeitsrecht ist, die weitreichende Folgen sowohl für einen Arbeitnehmer als auch für einen Arbeitgeber hat. Deshalb gehen wir persönlich vor und ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und die Möglichkeiten. Haben Sie es mit Entlassungen zu tun? Kontaktieren Sie bitte Law & More. Law & More Rechtsanwälte sind Experten auf dem Gebiet des Kündigungsrechts und stehen Ihnen im Kündigungsverfahren gerne mit rechtlicher Beratung oder Unterstützung zur Seite.

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