Amsterdam Berufungsgericht
Dann ist es ratsam, sich über die Pflichten gegenüber dem Betriebsrat Ihres Unternehmens beraten zu lassen. Auf diese Weise können Sie eine potenzielle Behinderung des Verkaufsprozesses vermeiden. In einem aktuellen Urteil des Amsterdam Berufungsgericht hat die Unternehmenskammer entschieden, dass der verkaufende Rechtsträger und seine Gesellschafter ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Betriebsrat des verkauften Unternehmens verletzt haben.
Der veräußernde Rechtsträger und seine Gesellschafter haben den Betriebsrat nicht rechtzeitig und ausreichend informiert, den Betriebsrat nicht in die Beratung zur Erteilung von Sachverständigenaufträgen einbezogen und den Betriebsrat nicht rechtzeitig und vorher konsultiert zur Beratungsanfrage. Daher sei die Entscheidung zum Verkauf des Unternehmens nicht vernünftig getroffen worden. Die Entscheidung und die Folgen der Entscheidung sind aufzuheben. Dies ist eine unerwünschte und unnötige Situation, die hätte verhindert werden können.