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Bleiben Sie während und nach der Scheidung in der ehelichen Wohnung

Wer darf während und nach der Scheidung in der ehelichen Wohnung bleiben?

Nach der Scheidung der Ehegatten stellt sich oft heraus, dass ein gemeinsames Zusammenleben in der ehelichen Wohnung nicht mehr möglich ist. Um unnötige Spannungen zu vermeiden, muss eine der Parteien gehen. Oftmals gelingt es den Ehegatten, sich darüber gemeinsam zu einigen, aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn dies nicht möglich ist?

Nutzung der ehelichen Wohnung während des Scheidungsverfahrens

Ist das Scheidungsverfahren noch nicht gerichtlich abgeschlossen, können in einem separaten Verfahren einstweilige Maßnahmen beantragt werden. Eine einstweilige Verfügung ist eine Art Eilverfahren, bei dem ein Urteil für die Dauer des Scheidungsverfahrens erlassen wird. Eine der Bestimmungen, die beantragt werden können, ist die ausschließliche Nutzung des ehelichen StartseiteDer Richter kann dann entscheiden, dass einem der Ehegatten die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung zusteht und dem anderen Ehegatten der Zutritt zur Wohnung untersagt wird.

Manchmal können auch beide Ehepartner die alleinige Nutzung der gemeinsamen Wohnung verlangen. In einem solchen Fall wägt der Richter die Interessen ab und bestimmt auf dieser Grundlage, wer das größte Recht und Interesse an der Nutzung der Wohnung hat. Bei der Entscheidung des Gerichts werden alle Umstände des Falls berücksichtigt.

Zum Beispiel: Wer hat die besten Möglichkeiten, vorübergehend woanders zu bleiben, wer kümmert sich um die Kinder, ist einer der Partner berufsbedingt an das Haus gebunden, gibt es im Haus besondere Einrichtungen für Behinderte usw. Nach der Entscheidung des Gerichts muss der Ehegatte, dem das Nutzungsrecht nicht zugestanden wurde, das Haus verlassen. Dieser Ehegatte darf die gemeinsame Wohnung danach nicht mehr ohne Erlaubnis betreten.

Vogelnisten

In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass Richter die Methode des Birdnesting wählen. Das bedeutet, dass die Kinder der Parteien im Haus bleiben und die Eltern abwechselnd in der gemeinsamen Wohnung. Die Eltern können eine Besuchsregelung vereinbaren, bei der die Betreuungstage der Kinder aufgeteilt werden.

Die Eltern können dann anhand der Besuchsregelung bestimmen, wer sich wann im gemeinsamen Haus aufhält und wer an diesen Tagen woanders bleiben soll. Ein Vorteil des Bird Nesting ist, dass die Kinder eine möglichst ruhige Situation haben, da sie einen festen Standort haben. Außerdem ist es für beide Ehepartner einfacher, ein Zuhause für sich selbst zu finden, anstatt ein Zuhause für die ganze Familie.

Nutzung der ehelichen Wohnung nach der Scheidung

Es kommt vor, dass die Scheidung bereits ausgesprochen wurde, die Parteien aber noch darüber diskutieren, wer in der gemeinsamen Wohnung wohnen darf, bis diese endgültig aufgeteilt ist. In diesem Fall kann beispielsweise der Partner, der bei Eintragung der Scheidung in das Personenstandsurkunden in der Wohnung gewohnt hat, beim Gericht beantragen, dass er für einen Zeitraum von sechs Monaten weiterhin in dieser Wohnung wohnen darf, unter Ausschluss des anderen Ex-Ehemanns.

Der Partner, der die Ehewohnung weiterhin nutzen darf, muss in den meisten Fällen dem austretenden Partner eine Nutzungsgebühr bezahlen. Die Frist von sechs Monaten beginnt mit der Eintragung der Scheidung in das Zivilstandsregister. Nach Ablauf dieser Frist sind beide Ehegatten grundsätzlich berechtigt, die Ehewohnung wieder zu nutzen. Wird die Wohnung nach Ablauf dieser sechs Monate immer noch gemeinsam genutzt, können die Parteien den Kantonsrichter ersuchen, über die Nutzung der Wohnung zu entscheiden.

Was passiert mit dem Eigentum am Haus nach der Scheidung?

Im Rahmen der Scheidung müssen sich die Parteien auch über die Aufteilung des Hauses einigen, wenn sie das Haus im gemeinsamen Eigentum haben. In diesem Fall kann das Haus einer der Parteien zugeteilt oder an einen Dritten verkauft werden. Es ist wichtig, dass gute Vereinbarungen über den Verkaufs- oder Übernahmepreis, die Aufteilung des Mehrwerts, die Übernahme der Restschuld und die Befreiung von der gesamtschuldnerischen Haftung für die Hypothekenschuld getroffen werden.

Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie sich auch an das Gericht wenden und die Aufteilung des Hauses unter einer der Parteien beantragen oder feststellen, dass das Haus verkauft werden muss. Wenn Sie gemeinsam in einer Mietwohnung leben, können Sie den Richter bitten, einer der Parteien das Mietrecht an der Immobilie zuzusprechen.

Sind Sie beteiligt an einer Scheidung und haben Sie eine Diskussion über die Nutzung des Ehehauses? Dann können Sie sich natürlich an unser Büro wenden. Unsere erfahrenen Anwälte steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

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