Der niederländische Oberste Gerichtshof
In einem Rechtsstreit ist immer mit viel Gerangel zu rechnen und er-sagte-sie-sagte. Zur weiteren Klärung des Falles kann das Gericht die Vernehmung von Zeugen anordnen. Eines der Merkmale eines solchen Hörens ist die Spontaneität. Um die Antworten möglichst ungeprobt zu erhalten, findet die Anhörung „spontan“ vor dem Richter statt. Der niederländische Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass es aus verfahrensökonomischer Sicht zulässig ist, die mündliche Verhandlung auf der Grundlage einer vorab schriftlichen Stellungnahme durchführen zu lassen. In diesem speziellen Fall vom 23. Dezember hätte es sonst zu lange gedauert, alle sechs Zeugen zu vernehmen. Es ist jedoch wichtig, dass das Gericht dem Umstand Rechnung trägt, dass diese schriftlichen Erklärungen bei der Beweiswürdigung zu einer verminderten Zuverlässigkeit führen können.