Hat Ihr Ex-Partner Anspruch auf Unterhalt?
In den Niederlanden ist der Unterhalt ein finanzieller Beitrag zum Lebensunterhalt des ehemaligen Partners und eventueller Kinder nach einer Scheidung. Es handelt sich um einen Betrag, den Sie monatlich erhalten oder zahlen müssen. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um sich selbst zu versorgen, haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Wenn Ihr Einkommen ausreicht, um sich selbst zu versorgen, Ihr ehemaliger Partner jedoch nicht, müssen Sie möglicherweise Unterhalt zahlen. Dabei wird der Lebensstandard zum Zeitpunkt der Heirat berücksichtigt.
Die Gewährung von Ehegattenunterhalt richtet sich nach der Bedürftigkeit des Berechtigten und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. In der Praxis ist dies häufig Gegenstand von Diskussionen zwischen den Parteien. Es kann sein, dass Ihr ehemaliger Partner Unterhalt fordert, obwohl er oder sie eigentlich selbst arbeiten könnte. Sie finden das vielleicht sehr ungerecht, aber was können Sie in einem solchen Fall tun?
Eheliche Unterstützung
Die Person, die Ehegattenunterhalt fordert, muss nachweisen können, dass sie kein oder kein ausreichendes Einkommen hat, um sich selbst zu versorgen, und dass sie auch nicht in der Lage ist, dieses Einkommen zu erwirtschaften. Wenn Sie Anspruch auf Ehegattenunterhalt haben, ist der Ausgangspunkt, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende tun müssen, um für sich selbst zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Rechtswesen und wird auch als Bemühungspflicht bezeichnet. Sie bedeutet, dass vom unterhaltsberechtigten Ex-Partner erwartet wird, dass er sich während der Unterhaltszahlungszeit um eine Arbeitsstelle bemüht.
Die Verpflichtung zur Anstrengung ist in der Praxis Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten. Der Verpflichtete ist oft der Meinung, dass der Berechtigte auf diese Weise arbeiten und Einnahmen erzielen kann. Dabei vertritt der Verpflichtete häufig die Position, dass der Empfänger genügend Geld für seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Zur Untermauerung seiner Sichtweise kann der Verpflichtete beispielsweise Nachweise über den/die absolvierten Ausbildungsgang(e) des Empfängers und freie Arbeitsplätze vorlegen. Auf diese Weise versucht der Verpflichtete deutlich zu machen, dass kein oder zumindest so wenig wie möglich Unterhalt gezahlt werden muss.
Aus der Rechtsprechung folgt, dass die Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten, sich um die Arbeitssuche zu bemühen, nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Der Unterhaltsgläubiger hat nachzuweisen und zu belegen, dass er ausreichende Anstrengungen unternommen hat, um (mehr) Erwerbsfähigkeit zu schaffen. Somit muss der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit nachweisen. Was mit „nachweisen“ und „ausreichende Anstrengungen“ gemeint ist, wird in der Praxis im Einzelfall beurteilt.
In manchen Fällen kann der Unterhaltsgläubiger nicht zu dieser Verpflichtung verpflichtet werden. Dies kann beispielsweise in der Scheidungsvereinbarung vereinbart werden. Man kann sich auch folgende Situation vorstellen, die in der Praxis aufgetreten ist: Die Parteien sind geschieden und der Ehemann muss Partner- und Kindesunterhalt zahlen. Nach 7 Jahren bittet er das Gericht, den Unterhalt zu reduzieren, weil er der Meinung ist, dass die Frau inzwischen in der Lage sein sollte, sich selbst zu versorgen. In der Anhörung stellte sich heraus, dass das Paar während der Scheidung vereinbart hatte, dass die Frau sich täglich um die Kinder kümmert.
Beide Kinder hatten komplexe Probleme und benötigten intensive Betreuung. Die Frau arbeitete etwa 13 Stunden pro Woche als Aushilfskraft. Da sie, auch wegen der Betreuung der Kinder, nur über geringe Berufserfahrung verfügte, war es für sie nicht einfach, eine feste Anstellung zu finden. Ihr derzeitiges Einkommen lag daher unterhalb der Sozialhilfegrenze. Unter diesen Umständen konnte von der Frau nicht verlangt werden, dass sie ihrer Verpflichtung zur Anstrengung voll nachkommt und ihre Arbeit so ausweitet, dass sie nicht mehr auf den Unterhalt ihres Ehegatten angewiesen ist.
Das obige Beispiel zeigt, dass es für den Verpflichteten wichtig ist, im Auge zu behalten, ob der Empfänger seiner Verpflichtung zur Erzielung von Einkommen nachkommt. Bei Gegenbeweise oder sonstigem Verdacht auf Nichteinhaltung der Erwerbspflicht kann es sinnvoll sein, dass der Verpflichtete gerichtliche Schritte einleitet, um die Unterhaltspflicht nochmals prüfen zu lassen. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht informieren Sie gerne über Ihre Position und unterstützen Sie in einem solchen Verfahren.
Sie haben Fragen zum Unterhalt oder möchten Unterhalt beantragen, ändern oder kündigen? Dann wenden Sie sich an die Anwälte für Familienrecht unter Law & More. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die (Neu-)Berechnung von Unterhaltszahlungen. Darüber hinaus können wir Sie bei möglichen Unterhaltsverfahren unterstützen. Die Anwälte bei Law & More sind Experten auf dem Gebiet des Personen- und Familienrechts und begleiten Sie gerne durch diesen Prozess, eventuell gemeinsam mit Ihrem Partner.