In der Praxis entscheiden sich die Wunscheltern zunehmend dafür, ein Leihmutterschaftsprogramm im Ausland zu beginnen. Dies kann verschiedene Gründe haben, die alle mit der prekären Lage der Wunscheltern nach niederländischem Recht zusammenhängen. Diese werden im Folgenden kurz diskutiert. In diesem Artikel erklären wir, dass die Möglichkeiten im Ausland aufgrund der Unterschiede zwischen ausländischer und niederländischer Gesetzgebung auch verschiedene Probleme mit sich bringen können.
Motive
Es gibt mehrere Gründe, warum sich viele Wunscheltern dafür entscheiden, eine Leihmutter im Ausland zu suchen. Erstens ist es in den Niederlanden strafrechtlich verboten, zwischen potenziellen Leihmüttern und Wunscheltern zu vermitteln, was die Suche nach einer Leihmutter erschweren kann. Zweitens unterliegt die Schwangerschafts-Leihmutterschaft in der Praxis strengen Anforderungen. Diese Anforderungen können von den Wunscheltern oder der Leihmutter nicht immer erfüllt werden. Darüber hinaus ist es in den Niederlanden auch schwierig, den Parteien eines Leihmutterschaftsvertrags Verpflichtungen aufzuerlegen. Dadurch kann beispielsweise die Leihmutter nach der Geburt rechtlich nicht gezwungen werden, das Kind abzutreten. Andererseits besteht eine größere Chance, eine Vermittlungsstelle im Ausland zu finden und verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Der Grund dafür ist, dass dort, anders als in den Niederlanden, teilweise kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist. Weitere Informationen zur Leihmutterschaft in den Niederlanden finden Sie unter Dieser Artikel.
Fallstricke bei der internationalen Leihmutterschaft
Während es auf den ersten Blick so aussieht, als ob es einfacher ist, ein erfolgreiches Leihmutterschaftsprogramm in einem anderen (Fach-)Land abzuschließen, haben Wunscheltern nach der Geburt eher Probleme. Dies ist insbesondere aufgrund der Unterschiede zwischen ausländischer und niederländischer Gesetzgebung der Fall. Wir werden im Folgenden die häufigsten Fallstricke besprechen.
Anerkennung der Geburtsurkunde
In einigen Ländern ist es auch möglich, dass Wunscheltern als rechtliches Elternteil in der Geburtsurkunde genannt werden (z. B. wegen genetischer Abstammung). In diesem Fall wird die Leihmutter oft im Geburts-, Heirats- und Sterberegister eingetragen. Eine solche Geburtsurkunde verstößt in den Niederlanden gegen die öffentliche Ordnung. In den Niederlanden ist die leibliche Mutter rechtlich die Mutter des Kindes und das Kind hat auch Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung (Artikel 7 Absatz 1 Internationales Übereinkommen über die Rechte des Kindes). Daher wird eine solche Geburtsurkunde in den Niederlanden nicht anerkannt. In diesem Fall muss ein Richter die Geburtsurkunde des Kindes wiederherstellen.
Anerkennung durch einen verheirateten Wunschvater
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn ein verheirateter Wunschvater in der Geburtsurkunde als rechtmäßiger Vater genannt wird, während die Mutter in der Geburtsurkunde die Leihmutter ist. Dadurch kann die Geburtsurkunde nicht anerkannt werden. Nach niederländischem Recht kann ein verheirateter Mann ein Kind einer anderen Frau als seines Ehepartners nicht ohne rechtliches Eingreifen anerkennen.
Rückreise in die Niederlande
Außerdem kann es problematisch sein, mit dem Kind in die Niederlande zurückzureisen. Wenn die Geburtsurkunde, wie oben beschrieben, gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ist es nicht möglich, Reisedokumente für das Kind von der niederländischen Botschaft zu erhalten. Dadurch kann verhindert werden, dass die Wunscheltern mit ihrem neugeborenen Kind das Land verlassen. Zudem haben Eltern oft selbst ein auslaufendes Reisevisum, das sie im schlimmsten Fall zur Ausreise ohne Kind zwingen kann. Eine mögliche Lösung wäre, ein summarisches Verfahren gegen den niederländischen Staat einzuleiten und damit die Ausstellung eines Notfalldokuments zu erzwingen. Ob dies gelingt, ist jedoch ungewiss.
Praktische Probleme
Schließlich kann es einige praktische Probleme geben. Zum Beispiel, dass das Kind keine Bürgerservicenummer hat, was Konsequenzen für die Krankenversicherung und den Anspruch auf beispielsweise Kindergeld hat. Außerdem genauso wie bei Leihmutterschaft in den Niederlanden, die Erlangung einer gesetzlichen Elternschaft kann eine ziemliche Arbeit sein.
Fazit
Wie oben beschrieben, scheint es auf den ersten Blick einfacher, sich für eine Leihmutterschaft im Ausland zu entscheiden. Da es in einer Reihe von Ländern gesetzlich geregelt und kommerzialisiert ist, könnte es den Wunscheltern ermöglichen, schneller eine Leihmutter zu finden, sich für eine Leihmutterschaft zu entscheiden und einen Leihmutterschaftsvertrag leichter durchzusetzen. Dennoch gibt es eine Reihe von schwerwiegenden Fallstricken, die Wunscheltern oft nicht berücksichtigen. In diesem Artikel haben wir diese Fallstricke aufgelistet, damit es möglich ist, mit diesen Informationen eine wohlüberlegte Wahl zu treffen.
Wie Sie oben gelesen haben, ist die Wahl der Leihmutterschaft sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland nicht einfach, zum Teil aufgrund der rechtlichen Konsequenzen. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann kontaktiere bitte Law & More. Unsere Anwälte sind auf Familienrecht spezialisiert und international ausgerichtet. Gerne stehen wir Ihnen bei allen Gerichtsverfahren mit Rat und Tat zur Seite.