Datenschutzsensible Telekommunikation in Zukunft besser geschützt
Am 12. Juli 2017 stimmte der niederländische Senat einstimmig dem Vorschlag des Ministers für Inneres und Königreichsbeziehungen Plasterk zu, in naher Zukunft die Privatsphäre von E-Mail und anderer datenschutzrelevanter Telekommunikation besser zu schützen. Artikel 13 Absatz 2 der niederländischen Verfassung besagt, dass das Telefon- und Telegrafengeheimnis unverletzlich ist. Angesichts der jüngsten überwältigenden Entwicklungen im Telekommunikationssektor muss Artikel 13 Absatz 2 jedoch aktualisiert werden.
Niederländische Verfassung
Der Vorschlag für den neuen Text lautet: „Jeder hat Anspruch auf Wahrung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses“. Das Verfahren zur Änderung von Artikel 13 der niederländischen Verfassung wurde eingeleitet.