Mobbing am Arbeitsplatz ist häufiger als erwartet
Ob Vernachlässigung, Beschimpfung, Ausgrenzung oder Einschüchterung: Jeder Zehnte erlebt strukturelles Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte. Auch die Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz dürfen nicht unterschätzt werden. Denn Mobbing am Arbeitsplatz kostet die Arbeitgeber nicht nur vier Millionen zusätzliche Fehltage pro Jahr und neunhundert Millionen Euro Lohnfortzahlung durch Fehlzeiten, sondern verursacht bei den Beschäftigten auch körperliche und psychische Beschwerden.
Mobbing am Arbeitsplatz ist also ein ernstzunehmendes Problem. Deshalb ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Wer welche Maßnahmen ergreifen kann oder sollte, hängt vom rechtlichen Rahmen ab, in dem Mobbing am Arbeitsplatz betrachtet werden soll.
Erstens kann Mobbing am Arbeitsplatz als psychische Belastung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes eingestuft werden. Rechtswesenist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Politik zu verfolgen, die darauf abzielt, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu schaffen und diese Form der Arbeitsbelastung zu verhindern und einzuschränken. Wie der Arbeitgeber dies tun muss, wird in Artikel 2.15 des Arbeitsbeschlusses näher erläutert. Dabei geht es um die sogenannte Risikoinventur und -bewertung (RI&E).
Es sollte nicht nur Einblick in alle Risiken geben, die im Unternehmen auftreten können. RI&E muss auch einen Aktionsplan enthalten, in dem die Maßnahmen in Bezug auf die identifizierten Risiken, wie z. B. die psychische Arbeitsbelastung, enthalten sind. Kann der Arbeitnehmer RI&E nicht einsehen oder fehlt einfach RI&E und damit die Richtlinie im Unternehmen? Dann verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz.
In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer beim SZW-Inspektionsdienst melden, der das Gesetz über die Arbeitsbedingungen durchsetzt. Wenn die Untersuchung ergibt, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über die Arbeitsbedingungen nicht nachgekommen ist, kann das Inspektorat SZW dem Arbeitgeber eine Verwaltungsstrafe auferlegen oder sogar einen offiziellen Bericht erstellen, der die Durchführung einer strafrechtlichen Untersuchung ermöglicht.
Darüber hinaus ist Mobbing am Arbeitsplatz auch im allgemeineren Kontext von Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs relevant. Dieser Artikel bezieht sich schließlich auch auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für eine sichere Arbeitsumgebung und legt fest, dass der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Maßnahmen und Anweisungen ergreifen muss, die angemessenerweise erforderlich sind, um zu verhindern, dass sein Arbeitnehmer Schaden erleidet. Mobbing am Arbeitsplatz kann eindeutig zu körperlichen oder psychischen Schäden führen. In diesem Sinne muss der Arbeitgeber daher auch Mobbing am Arbeitsplatz verhindern, dafür sorgen, dass die psychosoziale Arbeitsbelastung nicht zu hoch ist, und dafür sorgen, dass das Mobbing so schnell wie möglich aufhört.
Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, verstößt der Arbeitgeber gegen die guten Arbeitspraktiken im Sinne von Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber haftbar machen. Wenn der Arbeitgeber dann nicht nachweisen kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist oder dass der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, ist er verantwortlich und muss dem Arbeitnehmer den durch Mobbing am Arbeitsplatz entstandenen Schaden ersetzen.
Obwohl Mobbing am Arbeitsplatz in der Praxis nicht vollständig verhindert werden kann, ist es vom Arbeitgeber zu erwarten, dass er angemessene Maßnahmen ergreift, um Mobbing so weit wie möglich zu verhindern oder so früh wie möglich zu bekämpfen. In diesem Sinne ist es beispielsweise sinnvoll, wenn der Arbeitgeber einen Vertrauensberater ernennt, ein Beschwerdeverfahren einrichtet und die Mitarbeiter aktiv über Mobbing und die Maßnahmen dagegen informiert. Die weitreichendste Maßnahme in dieser Hinsicht ist die Entlassung.
Diese Maßnahme kann nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Dennoch ist es nicht immer ratsam, diese Maßnahme zu ergreifen, vor allem nicht vom Arbeitnehmer selbst. In diesem Fall riskiert der Arbeitnehmer nicht nur seinen Anspruch auf Abfindung, sondern auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wird dieser Schritt vom Arbeitgeber unternommen? Dann besteht eine gute Chance, dass der Arbeitnehmer die Entlassungsentscheidung anficht.
At Law & More, wissen wir, dass Mobbing sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer große Auswirkungen haben kann. Deshalb verwenden wir einen persönlichen Ansatz. Sie sind Arbeitgeber und möchten genau wissen, wie Sie Mobbing am Arbeitsplatz verhindern oder einschränken können? Sie haben als Mitarbeiter mit Mobbing am Arbeitsplatz zu tun und möchten wissen, was Sie dagegen tun können? Oder haben Sie weitere Fragen in diesem Bereich? Kontaktieren Sie bitte Law & MoreGemeinsam mit Ihnen legen wir die optimalen (Weiter-)Schritte für Ihren Fall fest.
Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, auch bei der Prozessführung.