So gründen Sie Ihr eigenes Transportunternehmen in den Niederlanden

Transportunternehmen gründen? Hier ist, was Sie wissen sollten!

Einführung

Wer ein Transportunternehmen gründen möchte, muss sich bewusst sein, dass dies nicht über Nacht möglich ist. Bevor man ein Transportunternehmen gründet, muss man sich zunächst mit einem großzügigen Papierkram auseinandersetzen. Zum Beispiel: Jedes Unternehmen, das im gewerblichen Güterkraftverkehr auf der Straße tätig ist, dh jedes Unternehmen, das Güter (auf der Straße) gegen Entgelt und im Auftrag Dritter befördert, benötigt für den Fall, dass die Beförderung stattfindet, eine „Eurovergunning“ (Eurogenehmigung) bei Fahrzeugen mit einer Ladekapazität von mehr als 500 kg. Die Erlangung einer Euro-Genehmigung erfordert einiges an Aufwand. Welche Schritte müssen unternommen werden? Lesen Sie es hier!

Permit

Um eine Euro-Genehmigung zu erhalten, muss die Genehmigung bei der NIWO (der niederländischen nationalen und internationalen Straßentransportorganisation) beantragt werden. Wie in der Einleitung angegeben, ist die Genehmigung für den nationalen und internationalen Transport mit Fahrzeugen mit einer Ladekapazität von mehr als 500 kg erforderlich. Ein Transportunternehmen mit einer Lizenz muss über mindestens ein Fahrzeug verfügen, für das ein Lizenzzertifikat ausgestellt werden muss. Mit einem Lizenzzertifikat an Bord darf das Fahrzeug Güter innerhalb der EU transportieren (mit einigen Ausnahmen).

Außerhalb der EU sind weitere Genehmigungen erforderlich (z. B. eine CEMT-Genehmigung oder eine zusätzliche Fahrtgenehmigung). Die Euro-Genehmigung ist 5 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann die Genehmigung verlängert werden. Je nach Transportart (z. B. Transport gefährlicher Güter) können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein.

Voraussetzungen:

Es gibt vier Hauptvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann:

  • Das Unternehmen muss eine tatsächliche Einrichtung in den Niederlanden, d. h. eine tatsächliche und ständige Niederlassung. Außerdem muss, wie bereits erwähnt, mindestens ein Fahrzeug vorhanden sein.
  • Das Unternehmen muss kreditwürdig, was bedeutet, dass das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Start und seine Kontinuität zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass das Unternehmenskapital (in Form von Risikokapital) mindestens 9.000 Euro betragen muss, wenn das Unternehmen mit einem Fahrzeug arbeitet. Für jedes weitere Fahrzeug muss zu diesem Kapital ein zusätzlicher Betrag von 5.000 Euro hinzugerechnet werden.
  • Als Nachweis der Kreditwürdigkeit müssen eine (Eröffnungs-)Bilanz und ggf. eine Vermögensaufstellung sowie eine Erklärung eines Buchhalters (RA oder AA), eines Mitglieds des NOAB oder eines Mitglieds des Registers der Buchhalter (Register Belastingadviseurs) vorgelegt werden. Für diese Erklärung gelten bestimmte Anforderungen.
  • Darüber hinaus muss die für die Transporttätigkeit verantwortliche Person (der Transportleiter) nachweisen, dass sie Kompetenz durch Vorlage eines anerkannten Diploms „Ondernemer beroepsgoederenvervoer over de weg“ (frei übersetzt: „Unternehmer für professionellen Gütertransport auf der Straße“). Dieses Diplom erfordert einiges an „Ärmel hochkrempeln“, da es nur durch das Bestehen von sechs Prüfungen erworben werden kann, die von einer speziellen Abteilung des CBR (der niederländischen „Zentrale für Fahrkenntnisse“) organisiert werden. Nicht jeder Transportmanager muss dieses Diplom erwerben; es gibt eine Mindestgrenze von einem Manager mit einem Diplom.
  • Darüber hinaus gibt es eine Reihe zusätzlicher Anforderungen. Der Transportleiter muss beispielsweise in der EU ansässig sein. Der Transportleiter kann der Geschäftsführer oder Eigentümer des Unternehmens sein, diese Position kann jedoch auch von einer „externen“ Person (beispielsweise einem Prokuristen) besetzt werden, sofern die NIWO feststellen kann, dass der Transportleiter die Transportaktivitäten dauerhaft und tatsächlich leitet und eine echte Verbindung zum Unternehmen besteht. Im Falle einer „externen“ Person ist eine „verklaring inbreng vakbekwaamheid“ (frei übersetzt: „Erklärung zur Kompetenzeinbringung“) erforderlich.
  • Die vierte Bedingung ist, dass das Unternehmen vertrauenswürdig. Dies kann durch ein „Verklaring Omtrent Gedrag (VOG) voor NP en/of RP“ (Bescheinigung über die gute Führung einer natürlichen Person (NP) oder juristischen Person (RP)) nachgewiesen werden. Die VOG RP wird bei einer juristischen Person in Form einer niederländischen BV, Vof oder einer Personengesellschaft benötigt. Die VOG NP wird bei einem Einzelunternehmen und/oder einem externen Verkehrsleiter benötigt. Bei Direktoren, die nicht in den Niederlanden leben und/oder nicht im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit sind, muss im Land des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit eine gesonderte VOG NP beantragt werden.

(Andere) Ablehnungsgründe

Ein Euro-Ausweis kann verweigert oder entzogen werden, wenn dies vom Bureau Bibob mitgeteilt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Erlaubnis für kriminelle Aktivitäten verwendet wird.

Anwendungen

Die Bewilligung kann über das Digital Office des NIWO beantragt werden. Eine Genehmigung kostet € 235,-. Der Lizenzschein kostet 28.35 €. Darüber hinaus wird pro Lizenzschein eine jährliche Abgabe von 23,70 € erhoben.

Fazit

Um ein Transportunternehmen in den Niederlanden zu gründen, muss ein „Eurovergunning“ beantragt werden. Diese Erlaubnis kann erteilt werden, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: eine tatsächliche Niederlassung muss vorhanden sein, das Unternehmen muss kreditwürdig sein, der Transportleiter muss im Besitz eines Diploms „Ondernemer beroepsgoederenvervoer over de weg“ sein und das Unternehmen sollte vertrauenswürdig sein. Abgesehen von der Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann eine Erlaubnis verweigert werden, wenn die Gefahr eines Missbrauchs der Erlaubnis besteht. Die Kosten für eine Bewerbung betragen € 235,-. Ein Lizenzzertifikat kostet 28.35 €.

Quelle: www.niwo.nl

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