Änderung der niederländischen Verfassung

Änderung der niederländischen Verfassung

Änderung der niederländischen Verfassung

Datenschutzsensible Telekommunikation soll künftig besser geschützt werden

Am 12. Juli 2017 hat der niederländische Senat einstimmig dem Vorschlag des Innenministers Plasterk zugestimmt, die Privatsphäre von E-Mails und anderen sensiblen Telekommunikationsdiensten besser zu schützen. Artikel 13 Absatz 2 der niederländischen Verfassung besagt, dass das Telefon- und Telegrafengeheimnis unantastbar ist. Angesichts der jüngsten überwältigenden Entwicklungen im Telekommunikationsbereich muss Artikel 13 Absatz 2 jedoch aktualisiert werden.

Niederländische Verfassung

Der Vorschlag für den neuen Text lautet: „Jeder hat Anspruch auf Achtung des Briefgeheimnisses und TelekommunikationDas Verfahren zur Änderung von Artikel 13 des Niederländische Verfassung wurde in Gang gesetzt.

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