Reichen Sie eine Beschwerde über das Gerichtsbild ein

Beschwerde beim Gericht einreichen

Es ist wichtig, dass Sie Vertrauen in die Justiz haben und erhalten. Deshalb können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass ein Gericht oder ein Gerichtsbediensteter Sie nicht richtig behandelt hat. Sie sollten einen Brief an den Vorstand dieses Gerichts senden. Sie müssen dies innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall tun.

Inhalt des Beschwerdeschreibens

Wenn Sie sich von einem Mitarbeiter oder einem Richter eines Gerichts, eines Berufungsgerichts, des Trade and Industry Appeals Tribunal (CBb) oder des Central Appeals Tribunal (CRvB) nicht angemessen behandelt fühlen, kann reklamieren. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie zu lange auf eine Antwort auf Ihr Schreiben oder auf die Bearbeitung Ihres Falles warten müssen. Oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie von einer oder mehreren Personen, die am Gericht arbeiten, nicht richtig angesprochen wurden oder wie Sie jemand am Gericht ansprach. Die Beanstandung kann sich auch auf den Ton, den Wortlaut oder die Gestaltung von Briefen beziehen oder darauf, dass keine, zu späte, falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden. In fast allen Fällen muss sich die Beschwerde auf Sie selbst beziehen. Sie können sich nicht darüber beschweren, wie das Gericht eine andere Person behandelt hat; das ist für diese Person zu tun. Es sei denn, Sie reichen eine Beschwerde im Namen einer Person ein, über die Sie Vollmacht oder Vormundschaft haben, zum Beispiel Ihr minderjähriges Kind oder eine Person, die unter Ihrer Vormundschaft steht.

Anmerkungen: Wenn Sie mit einer Entscheidung des Gerichts oder einer Entscheidung des Gerichts während der Bearbeitung Ihres Falles nicht einverstanden sind, können Sie keine Beschwerde einlegen. Dies sollte durch ein anderes Verfahren erfolgen, wie z. B. die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung.

Einreichen der Beschwerde

Sie können Ihre Beschwerde bei dem Gericht einreichen, bei dem Ihre Klage anhängig ist. Sie müssen dies innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall tun. Sie sollten Ihre Beschwerde an die zuständige Behörde des zuständigen Gerichts richten. Bei den meisten Gerichten können Sie Ihre Beschwerde digital einreichen. Gehen Sie dazu auf www.rechtspraak.nl und wählen Sie in der linken Spalte unter der Überschrift „An das Gericht“ „Ich habe eine Beschwerde“. Wählen Sie das betreffende Gericht aus und füllen Sie das digitale Beschwerdeformular aus. Dieses Formular können Sie dann per E-Mail oder auf dem Postweg an das Gericht senden. Sie können Ihre Beschwerde auch ohne dieses Formular schriftlich beim Gericht einreichen. Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • die Abteilung oder Person, über die Sie eine Beschwerde haben;
  • Der Grund, warum Sie sich beschweren, was genau passiert ist und wann;
  • Ihr Name, Adresse und Telefonnummer;
  • Ihre Unterschrift;
  • ggf. Kopien von Dokumenten, die für Ihre Beschwerde relevant sind.

Bearbeitung der Reklamation

Nach Eingang Ihrer Reklamation prüfen wir zunächst, ob diese bearbeitet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie schnellstmöglich informiert. Es kann auch vorkommen, dass für Ihre Beschwerde eine andere Stelle oder ein anderes Gericht zuständig ist. In diesem Fall wird das Gericht Ihre Beschwerde nach Möglichkeit weiterleiten und Sie über diese Weiterleitung informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Beschwerde leicht gelöst werden kann, beispielsweise durch ein (Telefon-)Gespräch, wird sich das Gericht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Ihre Beschwerde bearbeitet wird, ist das Verfahren wie folgt:

  • Die Gerichtsverwaltung informiert die Person(en), über die Sie sich beschweren, über Ihre Beschwerde;
  • Gegebenenfalls werden Sie um zusätzliche Informationen zur Veranstaltung gebeten;
  • Anschließend führt der Gerichtsvorstand eine Untersuchung durch;
  • Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde vor dem Gerichtsvorstand oder einem Beschwerdebeirat näher zu erläutern. Die Person, auf die sich die Beschwerde bezieht, wird die Beschwerde niemals selbst bearbeiten;
  • Schließlich entscheidet der Gerichtsvorstand. Diese Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Wochen.

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