Krankmeldung und was nun? Ihre ersten Schritte
Wenn Sie sich krank melden, haben Sie als Arbeitnehmer sofort eine Reihe wichtiger Rechte. Die grundlegendsten sind die Anspruch auf Lohnfortzahlung und der Schutz Ihrer Privatsphäre darüber, was Ihnen genau fehlt. Diese Rechte bilden die Grundlage Ihrer Sicherheit in einer Zeit, in der Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren müssen.
Die Krankmeldung ist der Beginn eines offiziellen Prozesses mit klaren Grundregeln für Sie und Ihren Arbeitgeber. Es ist wichtig, diesen Prozess gut zu starten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Genesung. Die Vorgehensweise bei der Krankmeldung ist oft einfach in Ihrem Arbeitsvertrag oder in der Betriebsordnung festgelegt. Halten Sie sich daran, das erspart Ihnen viel Ärger.
Einer der grundlegendsten Rechte bei Krankheit als Arbeitnehmer dient dem Schutz Ihrer Privatsphäre. Selbstverständlich kann Ihr Arbeitgeber Sie fragen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden oder ob Ihre Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist.
Aber, und das ist ganz wichtig: Sie sind niemals verpflichtet, medizinische Details preiszugeben. Die Art oder Ursache Ihrer Erkrankung wird streng vertraulich behandelt. Sie geben diese Informationen ausschließlich an den Betriebsarzt weiter.
Die Rolle des Betriebsarztes
Kurz nach Ihrer Krankmeldung erhalten Sie in der Regel einen Anruf von einem Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner. Dieser Arzt ist ein unabhängiger Experte, der beurteilt, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind. Er berät Sie dann zu Ihrer Genesung und wie Sie wieder arbeiten können. Die Meinung des Betriebsarztes ist sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber maßgebend.
Was wird in dieser Phase von Ihnen erwartet?
- Zum Termin: Sie sind verpflichtet, der Einladung des Betriebsarztes Folge zu leisten.
- Arbeiten Sie an Ihrer Genesung: Befolgen Sie die angemessenen Ratschläge Ihres Arztes, um Ihre Genesung zu beschleunigen.
- Bleiben Sie erreichbar: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber Sie für Beratungen zum Krankheitsverlauf erreichen kann.
Die ersten Wochen nach einer Krankmeldung sind oft entscheidend für den weiteren Verlauf. Zur Vereinfachung haben wir die wichtigsten Maßnahmen und Pflichten für Sie und Ihren Arbeitgeber tabellarisch zusammengestellt.
Übersicht über Rechte und Pflichten in den ersten Wochen
| Betreff | Verantwortung Mitarbeiter | Verantwortung Arbeitgeber |
| Krankmeldung | Pünktliche und weisungsgemäße Krankmeldung. | Krankmeldung korrekt erfassen und an den Arbeitsschutzdienst/Betriebsarzt weiterleiten. |
| Kontaktieren | Seien Sie erreichbar und informieren Sie den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer. | Halten Sie regelmäßig und angemessen Kontakt zum Krankheitsverlauf. |
| Datenschutz | Geben Sie medizinische Details nur an den Betriebsarzt weiter. | Fragen Sie nicht nach medizinischen Details; respektieren Sie die Privatsphäre der Mitarbeiter. |
| Betriebsarzt | Halten Sie den Termin beim Betriebsarzt ein und wirken Sie bei der Untersuchung mit. | Vereinbaren Sie (oder lassen Sie) einen Beratungstermin vereinbaren und befolgen Sie die Anweisungen des Arztes. |
Diese ersten Schritte legen den Grundstein für eine konstruktive Reise. Klarheit und gute Kommunikation beugen Missverständnissen vor und stellen sicher, dass der Fokus auf dem Wichtigsten bleibt: einer schnellen und nachhaltigen Genesung.
Ihre sofortige finanzielle Sicherheit
Sobald Sie sich krankgemeldet haben, tritt die Lohnfortzahlung in Kraft. Dies ist ein Kern Ihrer Rechte. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung mindestens 70 % Ihres Lohns zum ersten 104 Wochen (also zwei Jahre), dass Sie krank sind.
Glücklicherweise ist in vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen dieser Prozentsatz höher. Oftmals beträgt im ersten Krankheitsjahr 100 % und 70 % im zweiten. Diese finanzielle Sicherheit ist wichtig, denn mit Geldsorgen wird es viel schwieriger, gesund zu werden.
Darüber hinaus ist die Bedeutung dieses Schutzes aktueller denn je. Die Zahl der Krankheitstage stieg kürzlich auf 407,000, eine Steigerung von über 3%und die Prognose geht von einem weiteren Anstieg auf 423,700Mehr zu diesen Zahlen und Trends können Sie in der Volumenentwicklung des UWV nachlesen.
Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Krank zu werden ist ärgerlich genug. Das Letzte, worüber man sich dann Sorgen machen möchte, ist sein Einkommen. Glücklicherweise ist dies in den Niederlanden gut geregelt. Die Rechtswesen bietet ein Sicherheitsnetz, das Ihnen finanzielle Sicherheit gibt: die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Die Grundregel ist klar. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihren Lohn für maximal 104 Wochenoder zwei Jahre. Dies bietet eine stabile Grundlage in einer unsicheren Zeit und ermöglicht es Ihnen, sich voll und ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren.
Dies bedeutet nicht automatisch, dass Sie zwei Jahre lang Ihr volles Gehalt erhalten. Das Gesetz sieht eine Untergrenze vor: Sie haben Anspruch auf mindestens 70 % Ihres GehaltsWichtig: Dieser Betrag darf im ersten Jahr nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen.
Wie viel Gehalt werde ich genau bekommen?
In der Praxis ist es oft günstiger. Viele Arbeitgeber bieten bessere Bedingungen als das gesetzliche Minimum. Diese Vereinbarungen finden Sie in Ihrem Tarifvertrag (CAO) oder direkt in Ihrem individuellen Vertrag.
Eine Anordnung, die Sie häufig antreffen, ist:
- Erstes Krankheitsjahr: 100 % Ihres Lohns.
- Zweites Krankheitsjahr: 70 % Ihres Gehalts.
Daher ist es immer ratsam, Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag zur Hand zu haben. Die darin enthaltenen Bestimmungen sind Richtwerte und können Ihnen deutlich mehr finanziellen Spielraum verschaffen als die gesetzliche Grundregelung.
Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung ist ein sicherer Anker. Er schützt Sie vor Einkommenseinbußen und gibt Ihnen die nötige Ruhe und den Freiraum, nach Ihrer Rückkehr zu arbeiten, ohne unmittelbaren finanziellen Druck.
Lohnfortzahlung nach 104 Wochen
Nach zwei Jahren endet die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: die LohnsanktionStellt das UWV fest, dass Ihr Arbeitgeber keine ausreichenden Anstrengungen zur Wiedereingliederung unternommen hat, kann es ihn dazu verpflichten, Ihren Lohn länger zu zahlen. Dies kann bis zu einem weiteren Jahr dauern.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein ordentlicher Maßnahmenplan erstellt wurde oder wenn die Bemühungen um Track 2 (Arbeitssuche bei einem anderen Arbeitgeber) zu spät oder halbherzig begonnen wurden.
Urlaub und Urlaubsgeld bei Krankheit
Eine häufig gestellte Frage ist, wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht. Die Antwort ist einfach: Auch wenn Sie krank sind, erwerben Sie Ansprüche. Dies gilt sowohl für Ihren Urlaub als auch für Ihr Urlaubsgeld.
- Gesetzliche Feiertage: Dieser fällt in voller Höhe an. Ihnen steht mindestens die vierfache Anzahl der Stunden zu, die Sie pro Woche arbeiten.
- Urlaubsgeld: Der Anspruch auf Urlaubsgeld (in der Regel 8% Ihres Bruttolohns) bleibt ebenfalls unvermindert bestehen.
Durch diesen kontinuierlichen Aufbau werden Sie nicht doppelt benachteiligt. Ihre Krankheit hat keinen negativen Einfluss auf Ihren Urlaubsanspruch und die damit verbundenen Vergünstigungen. Das trägt zu Ihrem Wohlbefinden bei, auch langfristig.
Der Reintegrationsprozess in der Praxis
Krank zu sein ist unangenehm genug, und der anschließende Wiedereingliederungsprozess kann manchmal recht kompliziert sein. Betrachten Sie ihn jedoch nicht als Hindernislauf, sondern als eine gemeinsame Reise, die Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber unternehmen. Es handelt sich um einen strukturierten Prozess mit klaren Schritten und Grundregeln für alle Beteiligten, der Ihre Rückkehr ins Berufsleben so reibungslos und nachhaltig wie möglich gestalten soll. Ihre aktive Rolle dabei ist entscheidend.
Dieser Prozess beginnt offiziell unmittelbar nach Ihrer Krankmeldung und folgt einem festgelegten Zeitplan. Ihr Arbeitgeber muss Sie innerhalb eines Tages beim Betriebsarzt krankmelden. Innerhalb von sechs Wochen muss der Betriebsarzt eine Empfehlung zur Wiedereingliederung abgeben.
Im Mittelpunkt der Reintegration steht die Aktionsplan (PoA)Dieses Dokument erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber spätestens in der achten Woche Ihrer Krankheit, in der Regel auf Grundlage der Empfehlung des Betriebsarztes. Sie können es als Fahrplan für Ihre Genesung und Rückkehr betrachten.
Der Aktionsplan ist weit mehr als eine Formalität; er ist eine verbindliche Vereinbarung. Er legt ganz konkret fest, was Sie und Ihr Arbeitgeber tun werden, um Ihre Rückkehr zu ermöglichen. Dieser Plan wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Was bedeuten Track 1 und Track 2?
Der Wiedereingliederungsprozess besteht aus zwei Phasen, die auch als „Tracks“ bezeichnet werden. Das Gesetz verpflichtet Ihren Arbeitgeber, sich in beiden Phasen zu engagieren.
- Track 1: Rückkehr innerhalb der eigenen Organisation
Im Vordergrund steht zunächst immer die Rückkehr zu Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Dies kann Ihre bisherige Tätigkeit, ggf. mit Anpassungen, oder eine andere geeignete Tätigkeit im Unternehmen sein. Als geeignete Tätigkeit gilt eine Tätigkeit, die Ihren noch möglichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation entspricht. - Track 2: Arbeitssuche bei einem anderen Arbeitgeber
Stellt sich heraus, dass eine Rückkehr in den eigenen Betrieb auch langfristig nicht möglich ist, muss der zweite Weg eingeschlagen werden. Dies geschieht in der Regel gegen Ende des ersten Krankheitsjahres. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Sie aktiv bei der Suche nach einer geeigneten Stelle bei einem neuen Arbeitgeber zu unterstützen.
Dieser zweigleisige Ansatz soll Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz maximieren. In den letzten Jahren hat die teilweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich auch in der steigenden Zahl der Empfänger von WGA-Leistungen (Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit für teilweise Behinderte) wider. Dies unterstreicht Ihr Recht auf eine angemessene Begleitung bei der (teilweisen) Wiederaufnahme des Arbeitslebens. Weitere Informationen zu diesen Zahlen und Trends finden Sie beim UWV.
Die Rolle des UWV als Prüfstein
Das UWV fungiert als unabhängiger Gutachter. Es überwacht, ob Sie und Ihr Arbeitgeber ausreichend für eine erfolgreiche Wiedereingliederung tun. Dies geschieht zu festgelegten Zeitpunkten, beispielsweise bei der Erstjahresbeurteilung.
Etwa in der 88. Woche Ihrer Krankheit überprüft das UWV die gesamte Wiedereingliederungsakte. Kommt es zu dem Schluss, dass Ihr Arbeitgeber zu wenig getan hat? Dann kann dies zu einer Lohnsanktion. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihren Lohn bis zu einem Jahr länger zu zahlen. Dieser große Knüppel stellt sicher, dass Ihr Rechte als Arbeitnehmer ernst genommen werden und die Reintegration keine Option ist. Ihre aktive Mitarbeit ist selbstverständlich immer Voraussetzung.
Was passiert nach zwei Jahren Krankheit?
Die Zweijahresgrenze für Krankheit oder 104 Wochenist ein entscheidender Moment auf diesem Weg. Ab diesem Zeitpunkt endet die gesetzliche Verpflichtung Ihres Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Glücklicherweise bedeutet dies nicht, dass Sie plötzlich ohne Einkommen oder Unterstützung dastehen. Es ist vor allem der Beginn einer neuen Phase, in der das UWV übernimmt.
Normalerweise erhalten Sie etwa in der 88. Woche Ihrer Krankmeldung einen Brief vom UWV. Dies ist der Startschuss für die Beantragung von WIA-Leistungen. WIA steht für die Gesetz über Arbeit und Einkommen (Arbeitsfähigkeit) und ist das soziale Auffangnetz für Arbeitnehmer, die nach zwei Jahren immer noch nicht oder nicht vollständig in ihr Berufsleben zurückkehren können.
Der WIA-Antrag und die Prüfung
Die Beantragung von WIA-Leistungen ist ein formelles Verfahren. Dazu reichen Sie den Wiedereingliederungsbericht ein, ein Dokument, das Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber erstellt haben. Es enthält alles, was in den letzten zwei Jahren geschehen ist, um Ihnen die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu erleichtern, wie z. B. den Aktionsplan und die Bewertungen.
Nach Ihrer Bewerbung folgt die WIA-PrüfungDas ist vielleicht der spannendste Teil. Es handelt sich nicht um eine ärztliche Untersuchung wie beim Hausarzt, sondern um eine Einschätzung Ihrer Arbeitsmarktfähigkeit. Sie führen Gespräche mit einem Versicherungsarzt und einem Arbeitsexperten des UWV. Gemeinsam ermitteln sie, welche Arbeit Sie trotz Ihrer Krankheit oder Behinderung noch ausüben können und wie viel Sie verdienen könnten.
Das Ergebnis der WIA-Prüfung ist entscheidend. Es entscheidet darüber, ob und welche Leistungen Ihnen zustehen. Dies ist eine weitreichende Entscheidung, die Ihre finanzielle Zukunft maßgeblich beeinflusst.
WGA oder IVA: die zwei Arten von WIA-Leistungen
Je nachdem, was der Arzt und der Geburtshelfer feststellen, gibt es zwei mögliche Ergebnisse. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen beiden klar zu verstehen.
- WGA (Arbeitswiederaufnahme für teilweise Behinderte): Dieser Vorteil gilt für Sie, wenn Sie teilweise (zwischen 35% und 80%) oder vollständig, aber nicht dauerhaft behindert. Die Idee hinter der WGA ist, dass Sie mit der richtigen Anleitung irgendwann wieder (mehr) arbeiten können.
- IVA (Inkomensvoorziening Volledig Arbeidsongeschiktten): Diese Leistung erhalten Sie, wenn Sie uneingeschränkt (mindestens 80%) und permanent deaktiviert. Dies bedeutet, dass die Chance auf Wiederherstellung sehr gering oder sogar unmöglich ist.
Die Zuweisung zu einem dieser Systeme hängt somit vollständig von der Beurteilung durch das UWV ab. Die Bedeutung dieses Sozialversicherungssystems wird durch die Zahlen deutlich. Die Auswirkungen einer Erwerbsunfähigkeit sind erheblich, und die Anzahl der Menschen, die diesen langfristigen Schutz in Anspruch nehmen, unterstreicht seine Bedeutung. Dies wird teilweise durch Faktoren wie das steigende staatliche Renteneintrittsalter beeinflusst. Sie können Mehr zu diesen Figuren erfahren Sie bei CBS.
Der Gang zum UWV nach zwei Jahren Krankheit ist einer der wichtigsten Momente in Ihrem Rechte im Krankheitsfall als ArbeitnehmerEine gute Vorbereitung und ein gutes Verständnis dieses Prozesses werden Ihnen helfen, dieser Phase mit mehr Selbstvertrauen entgegenzutreten.
Fallstricke und besondere Situationen im Krankheitsfall
Der typische Krankheitsverlauf scheint auf dem Papier klar zu sein, aber die Praxis ist oft viel uneinheitlicher. Nicht jeder Krankheitsverlauf verläuft nach Vorschrift. Es gibt viele besondere Situationen und Fallstricke, die Ihre Krankenrechte als Arbeitnehmer viel komplexer. Es ist gerade wichtig, diese Ausnahmen zu verstehen, damit Sie stark bleiben.
Angenommen, Sie erkranken während eines auslaufenden Zeitvertrags. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dann nur bis zum Vertragsende den Lohn weiterzahlen. Danach haben Sie Anspruch auf Krankengeld vom UWV. Damit dieser Übergang reibungslos verläuft, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie krankzumelden.
Auch ein Null-Stunden-Vertrag hat seine eigenen Grundregeln. Werden Sie zur Arbeit einberufen und melden sich anschließend krank? Dann haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung für die bereits vereinbarten Stunden. Arbeiten Sie strukturell schon länger als drei Monate für denselben Arbeitgeber? Dann kann es ein festes Arbeitszeitmodell geben, das Ihnen mehr Rechte einräumt.
Konflikte und das Expertenurteil
Was nun, wenn die Kommunikation mit dem Arbeitgeber völlig festgefahren ist? Ein Arbeitskampf, ob aufgrund einer Krankmeldung oder nicht, macht die Situation zusätzlich prekär. Er kann zu einer Pattsituation bei der Wiedereingliederung führen, da sich beide Parteien weiterhin gegenseitig die Schuld geben.
In einem solchen Fall kann ein Gutachten des UWV hilfreich sein. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Stellungnahme zur festgefahrenen Situation. Sie können es anfordern, wenn Sie beispielsweise mit Folgendem nicht einverstanden sind:
- Ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht.
- Ob die Ihnen angebotene Arbeit wirklich zu Ihnen passt.
- Die Wiedereingliederungsbemühungen Ihres Arbeitgebers (oder die, die er nicht unternimmt).
Obwohl die Stellungnahme des UWV nicht rechtsverbindlich ist, hat sie dennoch Gewicht und kann oft einen Durchbruch im Streitfall erzwingen. Ein Antrag kostet Sie €100 als Arbeitnehmer, aber es kann viel Streit und Unsicherheit beseitigen.
Ein hartnäckiger Mythos besagt, dass man einfach so entlassen werden kann, wenn man krank ist. Das ist nicht wahr. In den ersten zwei Jahren Ihrer Krankheit Kündigungsverbot gilt. Ihr Arbeitgeber kann Sie also nicht entlassen durch deine Krankheit.
Schwangerschaft und andere besondere Umstände
Auch Erkrankungen in Verbindung mit einer Schwangerschaft stellen eine besondere Kategorie dar. Erkranken Sie aufgrund von Symptomen, die eine direkte Folge Ihrer Schwangerschaft oder Geburt sind? Dann kann Ihr Arbeitgeber für Sie Krankengeld beim UWV beantragen, um (einen Teil) Ihres Lohns zu zahlen. Dies schützt Sie vor Nachteilen und stellt sicher, dass Ihr Krankenstand dem Arbeitgeber keine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.
Eine weitere häufige Falle ist die Ablehnung geeigneter Arbeit. Das sollten Sie nicht leichtfertig tun. Wenn der Betriebsarzt feststellt, dass Sie bestimmte angepasste Arbeiten ausführen können, wird von Ihnen erwartet, dass Sie es versuchen. Lehnen Sie ohne triftigen Grund ab? Dann kann Ihr Arbeitgeber als Sanktion die Lohnfortzahlung einstellen. Wenn Sie diese komplexen Szenarien kennen, schützen Sie Ihre Rechte, insbesondere in komplizierten Situationen.
Häufig gestellte Fragen zu Krankenrechten
Die Regelungen rund um Krankheit und Arbeit können sich manchmal wie ein Labyrinth anfühlen. Deshalb haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt. So wissen Sie sofort, woran Sie sind und was Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei Krankheit bedeuten.
Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich krank bin?
Nein, das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Während der ersten 104 Wochen (also zwei Jahre) Ihrer Krankheit sind Sie durch eine gesetzliche KündigungsverbotDies ist einer der Hauptpfeiler des niederländischen Kündigungsschutzes und bedeutet, dass Krankheit an sich kein gültiger Kündigungsgrund ist.
Dieses Verbot gilt jedoch nicht absolut. Es gibt einige Ausnahmen, in denen eine Entlassung tatsächlich möglich ist:
- Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegendem Fehlverhalten, z. B. Diebstahl, kann der Arbeitgeber Sie fristlos kündigen. Ihre Krankheit ist hiervon unabhängig.
- Betriebsbedingte Kündigung: Bei einer Umstrukturierung, bei der Ihre gesamte Stelle wegfällt, kann das Kündigungsverbot manchmal entfallen. Allerdings sind daran strenge Voraussetzungen geknüpft.
- Ende eines befristeten Vertrags: Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Termin, auch wenn Sie zu diesem Zeitpunkt krank sind.
Was passiert, wenn ich mit dem Betriebsarzt nicht einverstanden bin?
Möglicherweise haben Sie das Gefühl, der Betriebsarzt schätzt Ihre Situation falsch ein. Vielleicht sind Sie mit der Einschätzung Ihrer weiteren Leistungsfähigkeit oder dem vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan nicht einverstanden. In einem solchen Fall müssen Sie sich nicht einfach damit abfinden.
Sie können eine Expertenmeinung vom UWV. Ein unabhängiger Versicherungsarzt oder Arbeitsexperte des UWV wird Ihre Situation dann noch einmal prüfen. Obwohl dieses Gutachten nicht rechtsverbindlich ist, hat es in der Praxis großes Gewicht. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber sollten es ernst nehmen, und es hilft oft, eine festgefahrene Situation wieder in den Griff zu bekommen.
Habe ich während meiner Krankheit Anspruch auf Urlaub?
Ja. Die Tatsache, dass Sie krank sind, bedeutet nicht, dass der Urlaubsanspruch endet. Der Urlaubsanspruch Ihre gesetzlichen Feiertage Der Anspruch auf Leistungen wird in vollem Umfang wie bei einer Erwerbstätigkeit fortgeführt. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Dauer der Krankheit.
Für Überurlaub – also die zusätzlichen Tage, die Sie zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub erhalten – gelten möglicherweise andere Regeln. Prüfen Sie hierzu Ihren Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen läuft der Ansammlungsanspruch dieser Tage jedoch wie gewohnt weiter.
Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber darf Sie während Ihrer Krankheit niemals zwingen, Urlaub zu nehmen. Urlaub nehmen Sie nur, wenn Sie wirklich von Wiedereingliederungspflichten befreit sein wollen, und dies geschieht immer in Absprache.
Welche Rechte habe ich mit einem befristeten Vertrag?
Auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag sind Sie im Krankheitsfall gut abgesichert. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen während der Vertragslaufzeit Ihren Lohn weiterzuzahlen. Diese Verpflichtung endet jedoch kraft Gesetzes mit dem Tag, an dem Ihr Vertrag endet.
Sind Sie am Ende Ihres Vertrags immer noch krank? Dann meldet Ihr Arbeitgeber Ihre Krankheit beim UWV. Ab dann erhalten Sie Krankengeld vom UWV. Sie bleiben also nicht einfach ohne Einkommen. Die Verantwortung für Ihre Leistungen und die Betreuung geht dann vom Arbeitgeber auf das UWV über, was einen reibungslosen Übergang gewährleistet.